Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontakt

Inhalt

Nach einem Todesfall werden die Angehörigen häufig mit Anfragen und Anforderung verschiedenster Behörden, Banken oder Versicherungen konfrontiert. Das Bestattungs- und Friedhofamt hilft Ihnen gerne weiter oder verweist Sie an die richtige Stelle.

Ausstellung einer Todesurkunde
Eine Todesurkunde wird vom Zivilstandsamt des Sterbeortes ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass die Todesanzeige des Heimes oder Spitals kein amtliches Dokument ist und deshalb nicht akzeptiert wird. Ermittlung des zuständigen Zivilstandsamtes

Alters- oder Invalidenrente
Bitte melden Sie den Tod Ihres Angehörigen so bald als möglich der rentenauszahlenden Kasse. Diese ersehen Sie aus den Überweisungsanzeigen der Bank oder Post. Weitere Informationen finden Sie auf AHV/IV. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die AHV-Zweigstelle Ihres Wohnortes.

Testament
Das Testament oder die letztwillige Verfügung muss unverzüglich der zuständigen Behörde eingereicht werden. Im Kanton Zürich sind für die Eröffnung von Testamenten die Bezirksgerichte des Wohnortes zuständig.

Ausstellung eines Erbscheins
Der Erbschein ist ein offizielles Dokument, welches alle gesetzlichen Erben auflistet. Im Kanton Zürich sind für die Ausstellung von Erbscheinen die Bezirksgerichte bzw. deren Erbschaftskanzleien zuständig.

Kündigung Mietwohnung
Beim Tod eines Mieters oder einer Mieterin fällt der Mietvertrag nicht automatisch dahin. Im schweizerischen Erbrecht gilt der Grundsatz der Universalsukzession. Alle Rechte und Pflichten eines Menschen gehen im Augenblick seines Todes auf seine Erben über, sofern diese die Erbschaft nicht ausschlagen. Das gilt auch für ein Mietverhältnis. Die Erben sind jedoch nicht in jedem Fall an den geerbten Mietvertrag gebunden, sondern haben gemäss Artikel 266i OR eine besondere Kündigungsmöglichkeit. Sie können in jedem Fall mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen. Gemäss Artikel 266i OR gilt das auch dann, wenn im Mietvertrag etwas Anderes steht. (Quelle: Mieterverband)

Zugehörige Objekte