Jeder Bürger kann über einen in die Befugnis der Gemeindeversammlung fallenden Gegenstand eine Initiative stellen. Ausserdem steht jedem Stimmberechtigten das Recht zu, über einen Gegenstand der Gemeindeverwaltung eine Anfrage an den Gemeinderat und an die Schulpflege zu stellen. Solche Anfragen müssen spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung vom Fragesteller unterzeichnet eingereicht sein.
Aufgaben
- Vorberatung, Erlass und Änderung der Gemeindeordnung
- Oberaufsicht der gesamten Gemeindeverwaltung
- Behandlung von Initiativen
- Festsetzung des Budgets sowie des Gemeindesteuerfusses
- Abnahme der Jahresrechnung
Kompetenzen
Voraussetzungen
Letzte Versammlungen
Datum | Sitzung |
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