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Inhalt

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie wird nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes durchgeführt. Jeder Stimmberechtigte hat das Recht, sich zum Wort zu melden sowie Anträge auf Abänderung, Verwerfung oder Verschiebung eines Verhandlungsgegenstandes zu stellen.

Jeder Bürger kann über einen in die Befugnis der Gemeindeversammlung fallenden Gegenstand eine Initiative stellen. Ausserdem steht jedem Stimmberechtigten das Recht zu, über einen Gegenstand der Gemeindeverwaltung eine Anfrage an den Gemeinderat und an die Schulpflege zu stellen. Solche Anfragen müssen spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung vom Fragesteller unterzeichnet eingereicht sein.

Kontakt

Matthias Ebnöther
Matthias.Ebnoether@oberengstringen.ch

Aufgaben

  • Vorberatung, Erlass und Änderung der Gemeindeordnung
  • Oberaufsicht der gesamten Gemeindeverwaltung
  • Behandlung von Initiativen
  • Festsetzung des Budgets sowie des Gemeindesteuerfusses
  • Abnahme der Jahresrechnung

Kompetenzen

Der Gemeinderat ist das ausführende Organ. Er vollzieht die Beschlüsse der Gemeindeversammlung und verwaltet im Rahmen seiner Kompetenzen. Ihm zur Seite stehen Kommissionen mit beratender Funktion.

Voraussetzungen

Eingeladen sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

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