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Gemeinderat

 

 

Der Gemeinderat besorgt die in der Gemeindeordnung definierten Geschäfte für die Gemeinde Oberengstringen. Er ist für den Vollzug der ihm durch übergeordnetes Recht oder vorgesetzte Behörden gestellten Aufgaben ebenso zuständig wie für die Vorberatung und Antragstellung der Geschäfte der Gemeindeversammlung und der Urnenabstimmung.

Der Geschäftsleiter ist für die Vorbereitung und Koordination der Geschäfte verantwortlich und unterstützt den Gemeinderat in rechtlichen und operativen Fragen. Überdies sorgt er als Leiter der Gemeindeverwaltung dafür, dass die Schnittstelle zwischen Verwaltung und Gemeinderat reibungslos funktioniert.

Zugehörige Objekte

Nummer Name Inkrafttreten
100.1 Gemeindeordnung 1. Januar 2018
100.2 Geschäfts- und Kompetenzenreglement 1. Juli 2018
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