Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontakt

Inhalt

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.kanton.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Die von Bund und Kantonen entwickelte App VoteInfo umfasst für alle eidgenössischen und kantonalen Vorlagen die Abstimmungserläuterungen und liefert an Abstimmungssonntagen ab 12:00 Uhr laufend aktualisierte Ergebnisse.  Die App steht kostenlos im App Store bzw. Google Play Store zum Download bereit.

Sie haben die Möglichkeit, bei den Einstellungen verschiedene Push-Meldungen zu aktivieren, um sich daran erinnern zu lassen, abzustimmen, oder sich über die erste Hochrechnung für den Kanton Zürich oder das Endergebnis informieren zu lassen.

Infos und Links zum Download finden Sie hier.

Urne Öffnungszeiten

Urne im Gemeindehaus:

Sonntag: 09.30 - 11.00 Uhr

Urnenstandort

Urne im Foyer des Gemeindehauses

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist