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Bei einem Todesfall zu Hause
Rufen Sie den Hausarzt oder den Notarzt (Telefon 144).  Der Arzt bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Weitere wichtige Hinweise rund um einen Todesfall finden Sie auch auf www.ch.ch.

Melden Sie den Todesfall dem Bestattungs- und Friedhofamt Oberengstringen. Hat die verstorbene Person keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in Oberengstringen, wenden Sie sich bitte an das Bestattungsamt des Wohnortes der verstorbenen Person. Weitere Informationen sowie die Ermittlung des zuständigen Zivilstandsamtes finden Sie auf der Website ch.ch.

Erforderliche Dokumente

  • Ärztliche Todesbescheinigung im Original
  • Amtl. Ausweis

 

Tod im Spital oder Heim
Die Spital- bzw. Heimleitung erledigt die Formalitäten. Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel zusammen mit der schriftlichen Todesanzeige direkt an das Zivilstands- und Bestattungsamt gesandt.

Organisation der Bestattung
War die verstorbene Person eine Einwohnerin oder ein Einwohner von Oberengstringen? Das Bestattungs- und Friedhofamt Oberengstringen hilft und unterstützt Sie bei der Organisation der Beisetzung und Abdankung.

 

Zugehörige Objekte