Haupinhalt
Kehricht- und Sperrgutabfuhr
- Hauskehricht darf nur in den offiziellen, gebührenpflichtigen Kehrichtsäcken "Limmattal" entsorgt werden.
- Sperrgut, brennbar, Höchstmasse: 2x1x1m, muss mit den offiziellen gebührenpflichtigen Marken versehen sein. Pro 6kg ein Kleber, erhältlich in der Gemeindeverwaltung.
Wichtig
Regelmässige Abfuhr
Regelmässige Abfuhr |
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Kehricht- und Sperrgutabfuhr |