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Jeden Freitag im ganzen Gemeindegebiet. Sofern kein Container zur Verfügung steht, dürfen Kehrichtsäcke erst am Abfuhrtag an den Strassenrand gestellt werden.
Hauskehricht darf nur in den offiziellen, gebührenpflichtigen Kehrichtsäcken "Limmattal" entsorgt werden.

Sperrgut muss mit den offiziellen gebührenpflichtigen Marken versehen sein
(6 kg Sperrgut = 1 Marke). Höchstmasse: 2x1x1 m (brennbar).
 

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Sekretariat Tiefbau und Entsorgung
gemeinde@oberengstringen.ch