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Für die Bepflanzung der Erd- und Urnengräber stehen den Angehörigen drei verschiedene Varianten zur Verfügung:

  1. Das Grab kann von den Hinterbliebenen selber bepflanzt werden. Die entsprechenden Vorschriften über die Bepflanzung der Grabstätten finden Sie in unserer Rechtssammlung.
  1. Sie können direkt den Friedhofgärtner beauftragen. Die Gräber werden von E. Meier Gartenbau AG, 8107 Buchs, Tel. 044 844 18 55 nach ihren Wünschen bepflanzt. Er stellt Ihnen seine Arbeit in Rechnung.
  1. Sie können eine Grabfonds-Vereinbarung abschliessen. Damit beauftragen Sie die Friedhofverwaltung Oberengstringen mit der Pflege und Bepflanzung des Grabes während der Dauer der gesetzlichen Ruhefrist von 25 Jahren.

 

Lassen Sie sich von uns beraten, welche unterschiedlichen Auftragsvarianten möglich sind. Wir nehmen uns gerne Zeit, um für Sie eine individuelle Lösung zu finden.

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