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Abstimmungssonntag

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Datum
28. September 2025, 9.30 Uhr - 11.00 Uhr
Lokalität

Urne im Foyer des Gemeindehauses

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Matthias Ebnöther

Eidgenössische Vorlagen

E-ID-Gesetz

Abgelehnt
Ergebnis
Die Vorlage wurde abgelehnt.
Beschreibung

Ausgangslage

Wer im Internet etwas bestellen oder beantragen will, muss sich unter Umständen ausweisen. Mit dem elektronischen Identitätsnachweis, der sogenannten E-ID, wird man das vollständig digitalisiert tun können. Die E-ID funktioniert wie eine digitale Identitätskarte. Aktuell gibt es in der Schweiz keine E-ID. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Einführung im Jahr 2021 abgelehnt, insbesondere weil sie durch private Unternehmen hätte herausgegeben werden sollen.

Die Vorlage

Das neue Gesetz schafft die Grundlage für eine staatliche E-ID. Mit dieser können sich die Nutzerinnen und Nutzer gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. So ist es zum Beispiel möglich, damit den elektronischen Führerausweis zu bestellen oder beim Kauf eines Produkts mit Altersvorgaben das Alter nachzuweisen. Die Nutzung der E-ID ist freiwillig und kostenlos. Das neue Gesetz sieht vor, dass der Bund die E-ID herausgibt und die dafür notwendige technische Infrastruktur betreibt. Der Schutz der Privatsphäre und die Datensicherheit sollen so bestmöglich gewährleistet werden. Auch andere Behörden und Unternehmen können die staatliche Infrastruktur nutzen und damit eigene elektronische Nachweise anbieten, zum Beispiel die Wohnsitzbestätigung oder einen Mitgliederausweis. Gegen das E-ID-Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es zur Abstimmung.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie das Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) annehmen?

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Ja 
 
Bundesrat und Parlament wollen, dass sich Personen einfach und sicher elektronisch ausweisen können. Das neue Gesetz schafft die Grundlage für einen staatlichen elektronischen Identitätsnachweis. Die E-ID ist wichtig, damit die Schweiz mit der Digitalisierung Schritt halten kann.
admin.ch/e-id-gesetz 

Empfehlung der Referendumskomitees

Nein 
 
Die Referendumskomitees kritisieren, die E-ID sei nicht sicher und schütze die Privatsphäre nur ungenügend. Es würden grosse Mengen sensibler Daten anfallen und es könnte zu Missbrauch und Überwachung kommen. Auch befürchten die Komitees, dass die Nutzung der E-ID nicht freiwillig bleiben wird.
Formulierung
Wollen Sie die Vorlagen annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 49,51 %
854
Nein-Stimmen 50,49 %
871
Leer
8
Stimmberechtigte
3'748
Stimmbeteiligung
46.24
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum
Name
E-ID (PDF, 749.24 kB) Download 0 E-ID
2025.09.28_Abstimmungsprotokoll_Eidg_pdf (PDF, 28.88 kB) Download 1 2025.09.28_Abstimmungsprotokoll_Eidg_pdf

Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde angenommen.
Beschreibung

Ausgangslage

Wer eine Liegenschaft besitzt und diese selbst nutzt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Im Gegenzug können Schuldzinsen und die Kosten für den Unterhalt vom Einkommen abgezogen werden. Das Parlament hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Besteuerung des Eigenmietwerts abschafft und die Abzugsmöglichkeiten einschränkt. Das gilt für Erst- und Zweitliegenschaften. Gleichzeitig hat es eine Verfassungsänderung beschlossen, die es den Kantonen erlaubt, eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften einzuführen.

Die Reform

Weil Verfassungsänderungen von Volk und Ständen angenommen werden müssen, kommt es zu einer Abstimmung über diese besondere Liegenschaftssteuer. Da die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung mit der Verfassungsänderung rechtlich verknüpft ist, entscheidet die Abstimmung über die ganze Reform: Wird die besondere Liegenschaftssteuer abgelehnt, so bleibt die Besteuerung des Eigenmietwerts bestehen. Die Reform beeinflusst die Steuerlast von Wohneigentümerinnen und -eigentümern und damit auch die Einnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Ob es zu Minder- oder Mehreinnahmen kommt, hängt stark vom Hypothekarzinsniveau ab. Bei den Zweitliegenschaften kommt es auch darauf an, ob und wie die Kantone die besondere Liegenschaftssteuer umsetzen. Insbesondere Tourismuskantone könnten Bedarf haben, allfällige Mindereinnahmen bei den Zweitliegenschaften zu kompensieren.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften annehmen?

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Ja 
 
Die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung vereinfacht das Steuersystem und reduziert die Anreize zur privaten Verschuldung. Die besondere Liegenschaftssteuer ermöglicht es den betroffenen Kantonen, ihre Steuereinnahmen auf Zweitliegenschaften zu sichern.
admin.ch/liegenschaftssteuern 

Standpunkt der Minderheit im Parlament

Nein
 
Eine Minderheit im Parlament lehnt die Reform ab. Ein Teil dieser Minderheit will die Besteuerung des Eigenmietwerts beibehalten, weil die Abschaffung primär Eigenheimbesitzenden zugutekommt und beim Staat zu Mindereinnahmen führen kann. Ein anderer Teil will die Besteuerung zumindest auf Zweitliegenschaften belassen.
Formulierung
Wollen Sie die Vorlagen annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 60,24 %
1'021
Nein-Stimmen 39,76 %
674
Leer
12
Stimmberechtigte
3'748
Stimmbeteiligung
45.54
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
2025.09.28_Abstimmungsprotokoll_Eidg_pdf (PDF, 28.88 kB) Download 0 2025.09.28_Abstimmungsprotokoll_Eidg_pdf

Kantonale Vorlagen

Energiegesetz (EnerG) (Änderung vom 27. Januar 2025; Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel)

Abgelehnt
Ergebnis
Die Vorlage wurde abgelehnt.
Beschreibung

Die Zürcher Stimmberechtigten haben 2022 den Klimaschutz in die Kantonsverfassung aufgenommen. Ziel ist die Treibhausgasneutralität («Netto-Null»). Mit der Änderung des Energiegesetzes soll dieser Verfassungsauftrag gesetzlich verankert werden. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass Kanton und Gemeinden ihre Gebäude energetisch modernisieren, sie klimafreundliche Produkte und Dienstleistungen beschaffen und so Investitionen der Wirtschaft in den Klimaschutz fördern. Der Kantonsrat hat den Gesetzesentwurf des Regierungsrates in wesentlichen Punkten verändert. Der Regierungsrat steht hinter den grundsätzlichen Anliegen des Klimaschutzes, lehnt das Gesetz in dieser Form jedoch ab. Im Kantonsrat wurde gegen die Änderung des Energiegesetzes das Referendum ergriffen. Darum kommt es zu einer Volksabstimmung. 

Formulierung
Wollen Sie die Vorlagen annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 38,41 %
608
Nein-Stimmen 61,59 %
975
Leer
22
Stimmberechtigte
3'748
Stimmbeteiligung
42.82
Ebene
Kanton
Art
Fakultatives Referendum
Name
261721_69ed9168-8f27-41fc-ac8a-1664738a18d5 (PDF, 528.26 kB) Download 0 261721_69ed9168-8f27-41fc-ac8a-1664738a18d5
2025.09.28_Abstimmungsprotokoll_Kant (PDF, 27.71 kB) Download 1 2025.09.28_Abstimmungsprotokoll_Kant

Kommunale Vorlagen

Teilrevision Gemeindeordnung

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde angenommen.
Beschreibung

Die Vorlage in Kürze

2021 wurde das Volksschulgesetz des Kantons Zürich revidiert. Seit dieser Revision ist es obligatorisch, die Leitung Bildung, die auch in Oberengstringen wünschenswert bzw. notwendig ist, in der Gemeindeordnung zu verankern. Auf der anderen Seite sollen die Anzahl Mitglieder der Schulpflege von heute sieben (7) auf fünf (5) Mitglieder (inkl. Präsidium) reduziert werden.

Ebenfalls soll das Präsidium der Schulpflege im Rahmen der Wahl der Mitglieder der Schulpflege gewählt werden (das führt zu mehr Transparenz für die Stimmberechtigten).

Dies sind die Hauptgründe für die vorliegende Teilrevision der Gemeindeordnung der Gemeinde Oberengstringen. Zudem sollen alle Artikel, welche 2017 durch den Regierungsrat teilweise nicht genehmigt wurden, bereinigt werden.

Formulierung
Wollen Sie die Vorlagen annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 90,52 %
1'299
Nein-Stimmen 9,48 %
136
Leer
48
Stimmberechtigte
3'748
Stimmbeteiligung
39.57
Ebene
Gemeinde
Art
Obligatorisches Referendum
Name
2025.04.10.Vorprüfung Gemeindeamt_Oberengstringen_Teilrevision (PDF, 159.14 kB) Download 0 2025.04.10.Vorprüfung Gemeindeamt_Oberengstringen_Teilrevision
2025.04.29_Teilrevision Gemeindeordnung - 2. Vorprüfung Gemeindeamt (PDF, 143 kB) Download 1 2025.04.29_Teilrevision Gemeindeordnung - 2. Vorprüfung Gemeindeamt
2025.09.28_Beleuchtender Bericht Gemeindeordnung (PDF, 2.81 MB) Download 2 2025.09.28_Beleuchtender Bericht Gemeindeordnung
2025.09.28._Neue Gemeindeordnung_Abstimmungsvorlage (PDF, 228.39 kB) Download 3 2025.09.28._Neue Gemeindeordnung_Abstimmungsvorlage
2025.09.28_Protokoll Teilrevision Gemeindeordnung (PDF, 25.84 kB) Download 4 2025.09.28_Protokoll Teilrevision Gemeindeordnung
Publikation Abstimmungsprotokoll Gemeindeordnung (002) (DOCX, 1015.96 kB) Download 5 Publikation Abstimmungsprotokoll Gemeindeordnung (002)

Kommunale Wahlen

Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates

Wen möchten Sie wählen?

Beschreibung

Zur Wahl als Mitglied des Gemeinderates für die restliche Amtsdauer 2022 - 2026 stellen sich folgende Personen zur Verfügung:

  • 1.

    Lustenberger, Flavio, 2001, Hochbauzeichner (angehender Ingenieur), SP, Rebbergstrasse 2e, 8102 Oberengstringen

    2.

    Terekhov, Artur, 1994, selbst. Rechtsanwalt, parteilos, Kirchweg 36,
    8102 Oberengstringen

 

 

Ergebnis

Gewählt wurde Flavio Lustenberger.

Anzahl Stimmberechtigte
3'748
Stimmbeteiligung
36.66
Ebene
Gemeinde
Art
Exekutive
Name
B03 - Ersatzwahl für Andreas Leupi - Wahlanorndung (PDF, 630.18 kB) Download 0 B03 - Ersatzwahl für Andreas Leupi - Wahlanorndung
GR,_Ersatzwahl_Rest_Amtsdauer_2022_-_2026_Amtliche Publikation (PDF, 646.03 kB) Download 1 GR,_Ersatzwahl_Rest_Amtsdauer_2022_-_2026_Amtliche Publikation
Amtliche_Publikation_Ersatzwahl_letzte_Frist (PDF, 101.5 kB) Download 2 Amtliche_Publikation_Ersatzwahl_letzte_Frist
2025.09.28_Protokoll_Ersatzwahl Gemeinderat_ (PDF, 26.4 kB) Download 3 2025.09.28_Protokoll_Ersatzwahl Gemeinderat_
Publikation Wahlprotokoll Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat (002) (DOCX, 1.01 MB) Download 4 Publikation Wahlprotokoll Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat (002)
Urne