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Informationen

Datum
7. März 2021, 9.30 Uhr - 11.00 Uhr
Lokalität
Die persönliche Stimmabgabe ist am Abstimmungssonntag zwischen 09.30 bis 11.00 Uhr möglich (Gemeindeverwaltung).
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Matthias Ebnöther

Eidgenössische Vorlagen

1. Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot"

Beschreibung

Seit mehreren Jahren wird über ein Verhüllungsverbot diskutiert. Die Kantone Tessin und St. Gallen haben die Gesichtsverhüllung verboten. Zudem gilt in 15 Kantonen ein Vermummungsverbot bei Kundgebungen oder Sportanlässen.

Nun hat ein Komitee die Volksinitiative “Ja zum Verhüllungsverbot” lanciert. Diese verlangt, dass niemand sein Gesicht verhüllen darf an Orten, die öffentlich zugänglich sind: beispielsweise auf der Strasse, im öffentlichen Verkehr, in Läden, in Restaurants, in Amtsstellen oder in der freien Natur. Ausnahmen wären nur möglich in Gotteshäusern und aus Gründen des einheimischen Brauchtums, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen oder der Sicherheit.

Das Komitee führt drei Argumente an: Nach seiner Auffassung steht die Gesichtsverhüllung im Konflikt mit dem Zusammenleben in einer freiheitlichen Gesellschaft; zudem ist sie Ausdruck der Unterdrückung der Frau und damit unvereinbar mit dem Recht auf Gleichberechtigung; und schliesslich dient ein Verhüllungsverbot auch der Sicherheit und der Bekämpfung der Kriminalität.

Bundesrat und Parlament sind gegen ein schweizweites Verbot. Ihrer Ansicht nach geht die Initiative zu weit. Vor allem, weil die Gesichtsverhüllung in der Schweiz nur ein Randphänomen darstellt. Zudem ist es in diesem Bereich Sache der Kantone, Regeln zu erlassen. Sie kennen die lokalen Verhältnisse am besten. Ausserdem macht sich schon gemäss geltendem Recht strafbar, wer eine Frau zwingt, ihr Gesicht zu verhüllen.

Bundesrat und Parlament legen aber einen indirekten Gegenvorschlag vor. Damit wollen sie gezielt eine Lücke im Bundesrecht schliessen: Personen sollen Behörden bei einer Identitätskontrolle ihr Gesicht zeigen müssen. Daneben sieht der Gegenvorschlag Förderprogramme zur Stärkung der Rechte der Frauen vor. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird.

Erklärungsvideo

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" annehmen?
Ebene
Bund
Art
-

2. Volksinitiative "Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)"

Beschreibung

Immer mehr Waren und Dienstleistungen werden online gekauft. Wer online etwas kaufen will, muss sich mit Benutzername, Passwort usw. identifizieren. Bisher gibt es für diese Identifizierung keine spezifischen Regeln und keinerlei Sicherheitsgarantie vonseiten des Bundes.

Um diese Lücke zu füllen, haben Bundesrat und Parlament das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) erarbeitet. Damit soll die Identifizierung der Personen im Internet so geregelt werden, dass alle Seiten mit Sicherheit wissen, mit wem sie es zu tun haben.

Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Was bemängelt das Referendumskomitee an dem neuen Gesetz? In seinen Augen geht es nicht an, dass Dritte diese Identifizierungssysteme betreiben – und nicht der Bund, wie es beim Pass und bei der Identitätskarte der Fall ist. Damit sei die Gefahr verbunden, dass Daten missbraucht würden.

Bundesrat und Parlament führen für ihre Vorlage Folgendes an: Auch wenn die technische Umsetzung der Systeme tatsächlich Dritten (Unternehmen, Kantonen und Gemeinden) überlassen wird, bleibt der Bund alleiniger Garant von deren Sicherheit und Zuverlässigkeit. Der Datenschutz wird gestärkt und geht über das übliche Mass hinaus. Persönliche Daten werden nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Inhaberin oder des Inhabers der elektronischen Identität (E-ID) weitergegeben. Und diese Daten können einzig für die Identifizierung verwendet werden. Zudem werden nur die für eine spezifische Transaktion erforderlichen Daten weitergegeben (z. B. ob eine Person, die alkoholische Getränke kaufen will, volljährig ist oder nicht) und nicht alle Daten, die mit der E-ID verknüpft sind. Wer keine E-ID haben will, ist auch nicht dazu verpflichtet.

Erklärungsvideo

Formulierung
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID) annehmen?
Ebene
Bund
Art
-

3. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien

Beschreibung

Die Schweiz hat dank einer Reihe von Abkommen Zugang zu ausländischen Märkten. Diese Abkommen erleichtern den Handel und die wirtschaftlichen Beziehungen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung des Wohlstands in unserem Land. Vor Kurzem hat die Schweiz ein neues Abkommen mit Indonesien ausgehandelt. Indonesien ist mit einer Bevölkerung von 271 Millionen das viertgrösste Land der Welt und entwickelt sich rasch. Mit dem Abkommen sollen Zölle gesenkt und Handelsbarrieren beseitigt werden, um den Handel zwischen den beiden Ländern zu erleichtern.

Gegen dieses Abkommen wurde das Referendum ergriffen. Stein des Anstosses ist die vorgesehene Senkung der Zölle auf Palmöl. Nach Ansicht des Referendumskomitees sind die vorgesehenen Kontrollen und Sanktionen wirkungslos. Die indonesische Regierung sei kein verlässlicher Partner, und die Produktion von Palmöl schade dem indonesischen Ökosystem. Dieses billige Öl konkurrenziere zudem einheimische Kulturen wie Raps- und Sonnenblumenöl und Butter.

Bundesrat und Parlament sind hingegen der Ansicht, dass das Abkommen mit Indonesien, einschliesslich der Bestimmungen über das Palmöl, nicht nur der Wirtschaft beider Länder nützt, sondern auch einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leistet. Die Zölle auf indonesisches Palmöl werden nur dann gesenkt, wenn in der Produktion die Menschenrechte und strenge Umweltauflagen eingehalten werden. Dafür sind zwingend die entsprechenden Nachweise vorzulegen.

Erklärungsvideo

Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien annehmen?
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

1. Änderung der Kantonsverfassung; Anpassung Grenzwerte

Beschreibung

Mit dieser Abstimmungsvorlage werden die Finanzkompetenzen der Regierung neu geregelt und die Grenze für das fakultative Referendum bei Ausgabenbeschlüssen angepasst. Der Regierungsrat soll neue einmalige Ausgaben bis 4 Millionen Franken (bisher 3 Millionen) bewilligen können. Bei den neuen wiederkehrenden Ausgaben soll die Kompetenz des Regierungsrates von bisher 300 000 Franken auf 400 000 Franken erhöht werden. Ausgaben, die diese neuen Grenzwerte überschreiten, sind dem fakultativen Referendum unterstellt. Die bisherige Grenze lag bei 6 Millionen Franken für einmalige bzw. bei 600 000 Franken für wiederkehrende Ausgaben. Die neue Kompetenzordnung erfordert eine Gesetzesanpassung und eine Revision der Kantonsverfassung. Der Kantonsrat hat der Gesetzes- und der Verfassungsänderung zugestimmt.

Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu?
Stimmberechtigte
3'736
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum

2. Änderung des Sozialhilfegesetzes (SHG)

Beschreibung
Die Änderung des Sozialhilfegesetzes will die Observation von Sozialhilfebeziehenden durch Sozialdetektivinnen und -detektive auf eine klare rechtliche Grundlage stellen. Der Kantonsrat hat der Gesetzesänderung zugestimmt. 49 Gemeinden ergriffen das Referendum.
Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu?
Ebene
Kanton
Art
-

3a. Volksinitiative "Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben"

Beschreibung
Die Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» verlangt, dass die Polizei in Medienmitteilungen und Medienkonferenzen bei Täterinnen und Tätern, Tatverdächtigen und Opfern – neben Alter und Geschlecht – in der Regel auch deren Nationalitäten und auf Anfrage einen allfälligen Migrationshintergrund bekannt gibt. Kantonsrat und Regierungsrat lehnen die Volksinitiative ab, weil diese keine differenzierende Regelung zulässt, die den unterschiedlichen Bereichen polizeilicher Informationstätigkeit Rechnung trägt. Zudem ist die Bekanntgabe einer Information wie «Migrationshintergrund» bei eingebürgerten Schweizerinnen und Schweizern fragwürdig, da eine unzulässige Unterscheidung gegenüber Personen vorgenommen wird, welche die Schweizer Staatsangehörigkeit von Geburt an besitzen. Hinzu kommt, dass entsprechende Angaben nur selten bereits im Zeitpunkt der Polizeimeldungen vorliegen.
Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu?
Ebene
Kanton
Art
-

3b. Gegenvorschlag des Kantonsrates; Änderung des Polizeigesetzes (PolG)

Beschreibung
Mit einer Änderung des Polizeigesetzes hat der Kantonsrat auf Antrag des Regierungsrates zur Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» einen Gegenvorschlag beschlossen. Einleitend übernimmt dieser die bisherige Bestimmung des geltenden Polizeigesetzes betreffend Information der Polizei. Daneben stützt sich der Gegenvorschlag auf die heutige bewährte Kommunikationspraxis der Kantonspolizei. Danach nennt die Polizei bei Orientierungen der Bevölkerung im Zusammenhang mit kriminalpolizeilichen Ereignissen in Bezug auf Täterinnen und Täter, Tatverdächtige und Opfer neben dem Alter und dem Geschlecht in der Regel auch die Staatsangehörigkeit. Öffentliche Informationen über Arbeits- oder Verkehrsunfälle enthalten demgegenüber in der Regel keine Angaben zur Nationalität. Der Gegenvorschlag lässt damit Raum für eine differenzierende Handhabung in den einzelnen Bereichen polizeilicher Informationstätigkeit. Im Gegensatz zur Volksinitiative verzichtet er darauf, bei Polizeimeldungen Informationen zu einem allfälligen Migrationshintergrund bei Schweizerinnen und Schweizern und zu Doppelbürgerschaften vorzuschreiben.
Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu?
Stimmberechtigte
3'736
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum

Kommunale Vorlagen

Erneuerungswahl Friedensrichter

Ebene
Gemeinde
Art
-

Urnenabstimmung - Genehmigung eines Planungskredits von CHF 2,5 Mio. für die Planung des Neubaus des Seniorenzentrums

Beschreibung
Der Zweckverband wurde von den fünf Trägergemeinden im Jahr 1972 mit dem Auftrag gegründet, für Bau, Unterhalt und Betrieb des Seniorenzentrums "Im Morgen" verantwortlich zu zeichnen.

Das bestehende zwei- und dreigeschossige Gebäude wurde 1976 erstellt. Es bietet heute rund 90 betagten und pflegebedürftigen Menschen ein Zuhause. Aufgrund der vorliegenden Bevölkerungs- und Bettenbedarfsprognose zeigt sich bereits Anfang 2010, dass das aktuelle Angebot die zukünftige Nachfrage nicht decken kann. aus diesem Grund wurde ein Betriebskonzept erarbeitet, das an der Delegiertenversammlung des Zweckverbands vom 5. November 2013 genehmigt wurde. Das neue Betriebskonzept umfasst 50 zusätzliche Bettenplätze unter Berücksichtigung einer Verlagerung von Alters- respektive Seniorenplätzen zu Pflegeplätzen. Dabei sind die Betriebs- und Pflegeabläufe baulich und ausstattungsmässig dem Umstand anzupassen, dass immer mehr Menschen ein hohes Alter erreichen.

Die Zustandsanalyse des bestehenden Altbaus ergab Anfang 2015, dass sie Gebäude des Seniorenzentrums generell gut erhalten und gepflegt wurden. Doch aufgrund des Alters drängt sich eine Totalsanierung auf. Insbesondere die Komponenten der gebäudetechnik haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Die Gebäudehülle weist technische und bauphysikalische Schwachstellen auf, die Erdbebensicherung muss bei einer umfassenden Sanierung den heutigen Vorschriften entsprechend angepasst werden. Zudem ist die strukturelle Organisation der Grundrisse im Hinblick auf Bewohner im höchsten Alterssegment betriebsaufwändig. Daher entschied die Delegiertenversammlung im April 2019, einen Studienauftrag unter sechs geladenen Architekturbüros mit entsprechenden Referenzen in Auftrag zu geben, mit dem Ziel, einen autonomen Neubau mit 140 Pflegeplätzen zu planen, der anschliessend realisiert werden soll. Das Siegerprojekt des Studienauftrags stammt vom Architekturbüro atelier ww Architekten SIA AG, Zürich.

Nach dem Umzug der Bewohnerinnen und Bewohner in den Neubau wird das bestehende Gebäude zurückgebaut und die entstehende Freifläche zu einem auch der Öffentlichkeit zugänglichen Park umgestaltet. Damit werden umständlich etappierte Umzüge und teure Provisorien vermieden. Die Immissionen auf den bestehenden Betrieb im Altbau, welcher während der Bauzeit alle notwendigen Dienstleistungen gewährleisten muss, werden reduziert.

Das Raumprogramm des Neubaus sieht neben den notwendigen Infrastruktur- und Verwaltungsbereichen vier Pflegeabteilungen und zwei Dementenabteilungen vor. Diese sind betrieblich getrennt von den anderen Stationen und mit einem eigenen Dementengarten im Aussenbereich erweitert.

Die vorliegede Dokumentation mit dem Kreditantrag für die Planung des Bauprojekts ist als erläuternder Bericht gedacht. In einem ersten Schritt soll das vorliegende, bereits sorgfältig konzipierte Vorprojekt des Studienauftrages in ein bewilligungsfähiges Bauprojekt weiterentwickelt werden, welches die betrieblichen, finanziellen, terminlichen und architektonisch-städtebaulichen Aspekte berücksichtigt und optimiert. In einer zweiten Abstimmung wird dann der Realisierungskredit beantragt.

So werden wir unseren Bewohnerinnen und Bewohner auch in Zukunft ein die Lebensqualität erhaltendes und wettbewerbsfähiges Alters- und Pflegeangebot bieten können.
Formulierung
Wollen Sie den Planungskredit von Fr. 2,5 Mio. für den Neubau des Seniorenzentrums "Im Morgen" Weiningen genehmigen?
Ebene
Gemeinde
Art
-

Urnenabstimmung - Totalrevision der Statuten des Zweckverbands Seniorenzentrum "Im Morgen" Weiningen

Beschreibung
Der Zweckverband Seniorenzentrum "Im Morgen" Weiningen hatte bis anhin keinen eigenen Verbandshaushalt; die Gemeinden leisteten Investitionsbeiträge und müssen die Betriebsrechnung jährlich ausgleichen. Mit dem neuen Gemeindegesetz, das per 1. Januar 2018 in Kraft trat, muss jeder Zweckverband neu über einen eigenen Haushalt verfügen. Dazu werden die Haushalte der Gemeinden und des Zweckverbands entflochten. Es wird festgelegt, ob und inwiefern die Gemeinden in Zukunft am Zweckverband beteiligt sind oder ihm Darlehen für die übertragenen Vermögenswerte geben. Dies fürhrt dazu, dass die Statuten des Zweckverbands bis Ende 2021 totalrevidiert werden müssen.

Aus diesem Anlass wurden die Statuten und die bisherige Organisation des Zweckverbands umfassend geprüft. Die Delegiertenversammlung und die Gemeindepräsidentin und Gemeindepräsidenten kamen zum Schluss, dass die Grösse und Zusammensetzung von Delegiertenversammlung und Fachvorstand beibehalten werden sollen. Hingegen soll den Verbandsgemeinden mehr Handlungsspielraum bei der Bestimmung ihrer Vertretung in der Delegiertenversammlung eingeräumt werden und die Finanzkompetenzen werden massvoll erhöht. Der Zentrumsleiter wird neu nicht mehr als Organ in den Statuten verankert. Seine Aufgaben und Kompetenzen werden vom Fachvorstand in einem Organisationsreglement festgelegt. Der Zweckverband finanziert sich in Zukunft eigenwirtschaftlich; die Gemeinden leisten die im Rahmen des kantonalen Pflegegesetzes vorgesehenen Beiträge. Neu kann der Zweckverband seine Investitionen (z.B. das geplante Bauprojekt) über Darlehen der Verbandsgemeinden oder Dritter finanzieren. Die notwendigen Anpassungen an das neue Gemeindegesetz werden vollzogen, die Details gehen aus den nachfolgenden Ausführungen hervor.

Die synoptische Darstellung der Statuten (neu/bisher) mit Erläuterungen kann unter www.aphweiningen.ch heruntergeladen werden.

Die Verbandsgemeinden sind verpflichtet, zuhanden ihrer Stimmberechtigten eine Abstimmungsempfehlung abzugeben; diese befinden sich gegen Ende des Beleuchtenden Berichts.
Formulierung
Wollen Sie die Totalrevision der Statuten des Zweckverbands Seniorenzentrum "Im Morgen" Weiningen genehmigen?
Ebene
Gemeinde
Art
-

Kreis-Wahlen

Ersatzwahl in die Bezirkskirchenpflege Zürich für den Rest der Amtsdauer 2019 - 2023

Beschreibung

Ersatzwahl eines Mitglieds der Bezirkskirchenpflege Zürich für den Rest der Amtsdauer 2019–2023. Der Urnengang findet am 7. März 2021 statt. Es stellen sich folgende Kandidierende zur Verfügung:

- Andrea S. Fuchs-Müller
- Hans-Peter Gerber
- Jürg Känzig

Weitere Informationen finden Sie auch unter zhref.ch.

Ebene
Kreis
Art
andere Behörde

Zugehörige Objekte

Name
Statutenrevision_Beleuchtender_Bericht1.pdf Download 0 Statutenrevision_Beleuchtender_Bericht1.pdf
Projektierungskredit_Beleuchtender_Bericht1.pdf Download 1 Projektierungskredit_Beleuchtender_Bericht1.pdf