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In den als „Weisse Zone“ bezeichneten Bereichen darf von Montag 7.00 Uhr bis Samstag 19.00 Uhr während max. 5 h parkiert werden. Es gilt Parkscheibenpflicht. Von der Bewirtschaftung ausgenommen sind Sonntage und allgemeine Feiertage.

Die Parkdauer für Inhaber der Parkkarte 8102 richtet sich nach dem Parkkartenreglement. Das Parkregime gilt während 24h (Tag und Nacht). Die Bewirtschaftung der Parkplätze gilt nur für den öffentlichen Grund.

Bezug der Parkkarten

Die Parkkarten können am Schalter der Einwohnerkontrolle sowie über das Portal https://parkingpay.ch/ beantragt werden. Um den Automobilisten den nötigen Zugang zu Tagesparkkarten zu ermöglichen, ist beim Gemeindehaus ein Parkkartenautomat aufgestellt. Für den Bezug einer Anwohnerparkkarte benötigt die Einwohnerkontrolle Ihren Fahrzeugausweis. Weitere Informationen sowie die Gebühren können Sie dem Merkblatt Parkregime entnehmen.

Absperren von Parkfeldern

Temporäre Absperrungen von öffentlichen Parkplätzen (z.B. für Transporte, Umzüge oder Baustellen) liegen in der Verantwortung des Bereiches Sicherheit. Für Anfragen können Sie sich direk…

Temporäre Absperrungen von öffentlichen Parkplätzen (z.B. für Transporte, Umzüge oder Baustellen) liegen in der Verantwortung des Bereiches Sicherheit. Für Anfragen können Sie sich direkt an das Sicherheitssekretariat unter der Tel. 043 455 17 20 oder per E-Mail an einwohnerkontrolle@oberengstringen.ch wenden.

Wir bitten Sie, das ausgefüllte Gesuchsformular spätestens 10 Tage vor der Absperrung bei der Gemeinde Oberengstringen, Bereich Sicherheit, Zürcherstrasse 125, 8102 Oberengstringen oder einwohnerkontrolle@oberengstringen.ch einzureichen.

Parkkarten

In den als „Weisse Zone“ bezeichneten Bereichen darf von Montag 7.00 Uhr bis Samstag 19.00 Uhr während max. 5 h parkiert werden. Es gilt Parkscheibenpflicht. Von der Bewirtschaftung ausg…

In den als „Weisse Zone“ bezeichneten Bereichen darf von Montag 7.00 Uhr bis Samstag 19.00 Uhr während max. 5 h parkiert werden. Es gilt Parkscheibenpflicht. Von der Bewirtschaftung ausgenommen sind Sonntage und allgemeine Feiertage. Die Parkdauer für Inhaber der Parkkarte 8102 richtet sich nach dem Parkkartenreglement. Das Parkregime gilt während 24h (Tag und Nacht). Die Bewirtschaftung der Parkplätze gilt nur für den öffentlichen Grund.

Bezug
Die Parkkarten können am Schalter der Einwohnerkontrolle sowie über das Portal Parkingpay beantragt werden. Um den Automobilisten den nötigen Zugang zu Tagesparkkarten zu ermöglichen, ist beim Gemeindehaus (Eingang) ein Parkkartenautomat aufgestellt. Für den Bezug einer Anwohnerparkkarte benötigt die Einwohnerkontrolle Ihren Fahrzeugausweis.

Weitere Informationen sowie die Gebühren können Sie dem Parkregime-Merkblatt entnehmen.

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