Haupinhalt
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Zürcherstrasse 125
8102 Oberengstringen
Tel. 043 455 17 50
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steueramt@oberengstringen.ch
Fristerstreckung Steuererklärung
Eine firstgerechte Einreichung der Steuererklärung erleichtert die zeitgerechte Berechnung betreffend Ihrer Steuerbelastung. Sofern die Abgabefrist nicht eingehalten werden kann, kann eine Fristerstreckung für die Abgabe bis spätestens 30.November des Steuerjahres beantragt werden (siehe Online-Dienste).