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Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats
Mit Beschluss vom 27. Februar 2025 (GE.2025. 14/2.03.03) hat der Bezirksrat dem Gesuch von Andreas Leupi entsprochen und ihn unter Verdankung der geleisteten Dienste aus dem Gemeinderat entlassen. Die Entlassung erfolgt gemäss dem Antrag des Gemeinderates Oberengstringen auf den 31. Mai 2025. Gleichzeitig wurde der Gemeinderat Oberengstringen eingeladen, als wahlleitende Behörde eine Ersatzwahl anzuordnen.
Gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Oberengstringen (GO) gelten für die Ersatzwahlen der an der Urne gemäss Art. 5 GO zu wählenden Gemeindeorgane die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) über die stille Wahl. Sind die Voraussetzungen für die stille Wahl nicht erfüllt, werden für die dann notwendige Urnenwahl leere Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird in diesem Fall ein Beiblatt beigelegt.
Erwägungen
Als zuständige wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat die Ersatzwahl eines seiner Mitglieder anzuordnen. Für das anzuwendende Vorverfahren gemäss §§ 48 - 56 GPR ist die Frist für die Einreichung von provisorischen Wahlvorschlägen (§ 49 GPR) auf 40 Tage anzusetzen; von einer Verkürzung ist abzusehen.
Als frühester Wahltermin kommt der Sonntag, 28. September 2025 infrage. Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist auf den 30. November 2025 festzusetzen. Mit der Vorbereitung und Durchführung der Ersatzwahl ist die Abteilung Präsidiales zu beauftragen.
Die Aufgaben des Ressorts Sicherheit und Verkehr werden bis zur Wahl bzw. Amtseinsetzung eines Ersatzmitgliedes von Peter Zahnd, Ressortvorstand Tiefbau und Werke übernommen (gemäss der Stellvertreter-Regelung). Für den Bereich Jugend (Leitung der Jugendkommission und fachliche Leitung des Bereich Jugendarbeit) übernimmt bis zur Amtseinsetzung eines Ersatzmitglieds Esther Gysi, Präsidentin der Schulpflege und Mitglied der Jugendkommission.
Für die Ersatzwahl ist folgender Ablauf vorgesehen: Die Publikation erfolgt am 13. März 2025 in der Limmattaler-Zeitung. Parallel zur Publikation im amtlichen Publikations-Organ wird auf der Gemeinde-Website www.oberengstringen.ch das entsprechende Wahlvorschlags-Formular zum Download aufgeschaltet. Stellt sich nach Ablauf der 40-tägigen Frist nur eine Person zur Wahl und wird diese Kandidatur nach einer weiteren Frist von 7 Tagen weder zurückgezogen noch gehen zusätzliche Wahlvorschläge ein, wird die Kandidatin bzw. der Kandidat in stiller Wahl gewählt. Ansonsten findet am 28. September 2025 der 1. Wahlgang und ein allfälliger 2. Wahlgang am 30. November 2025 statt.
Die Hauptaufgabe eines Gemeinderatsmitgliedes ist die politische und strategische Gemeindeführung zusammen mit dem Gesamtgemeinderat sowie die Leitung eines Ressorts und von Kommissionen. Das Amt beinhaltet die Vorbereitung und Teilnahme an Sitzungen sowie die politische Vertretung der Geschäfte aus dem jeweiligen Ressort, die Vertretung der Gemeinde in verschiedenen Gremien, die Mitarbeit in Projekt- und Arbeitsgruppen sowie Repräsentationspflichten und Öffentlichkeitsarbeit.
Grundlage für die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates bildet die Entschädigungsverordnung für Gemeindebehörden vom 27. Juni 2022. Bei Fragen zum Gemeinderatsamt steht der Gemeindepräsident, André Bender Interessierten zur Verfügung.
Betreffend Entschädigungen und Arbeitsaufwand können Sie auch den Geschäftsleiter, Matthias Ebnöther kontaktieren.
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B03 - Ersatzwahl für Andreas Leupi - Wahlanorndung (PDF, 630.19 kB) | Download | 0 | B03 - Ersatzwahl für Andreas Leupi - Wahlanorndung |
GR,_Ersatzwahl_Rest_Amtsdauer_2022_-_2026_Amtliche Publikation (PDF, 646.03 kB) | Download | 1 | GR,_Ersatzwahl_Rest_Amtsdauer_2022_-_2026_Amtliche Publikation |
Wahlvorschlag für 1 Mitglid des Gemeinderates (DOCX, 995.25 kB) | Download | 2 | Wahlvorschlag für 1 Mitglid des Gemeinderates |