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Umzug und Adressänderungen
Der Wohnungswechsel innerhalb von Oberengstringen ist innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder über die Onlineplattform eUmzugCH zu melden. Folgende Dokumente sind vorzulegen:
Schweizerbürger und Schweizerbürgerinnen
- Amtlicher Ausweis
- Miet- bzw. Kaufvertrag / Wohnungsausweis
Ausländische Staatsangehörige
- Ausländerausweis
- Miet- bzw. Kaufvertrag / Wohnungsausweis
- Gebühren für das Migrationsamt Zürich
| Name |
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| Name | Beschreibung |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerkontrolle | 043 455 17 20 | einwohnerkontrolle@oberengstringen.ch |
