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Wir freuen uns, dass Sie hier sind und heissen Sie herzlich willkommen. Damit wir Sie in unserem Einwohnerregister aufnehmen können, bitten wir Sie sich innert 14 Tage seit Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online via eUmzugZH anzumelden. Die Abmeldung beim alten Wohnort muss bereits erfolgt sein. Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

Schweizer Staatsangehörige
- Heimatschein (Original)
- Pass oder Identitätskarte
- Versicherungsnachweis der Krankenkasse
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis
- Kaufvertrag bei Wohneigentum
- Geburts- / Familienschein bei minderjährigen Kindern
 

Ausländische Staatsangehörige
Bei Zuzug aus dem Ausland ist eine persönliche Vorsprache mit den folgenden Dokumenten zwingend.

- Ausländerausweis
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Versicherungsnachweis der Krankenkasse
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis
- Kaufvertrag bei Wohneigentum
- Geburts- / Familienschein bei minderjährigen Kindern

Bei Zuzug von einem anderen Kanton oder vom Ausland benötigen wir zusätzlich, falls vorhanden:

- Zusicherung oder Ermächtigung der Visumserteilung
- Arbeitsvertrag

Das genaue Ausweisverfahren erklären wir Ihnen bei der persönlichen Vorsprache. Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 40.- pro erwachsene Person zuzüglich ausländerrechtliche Gebühren.

Wochenaufenthalter

Sie sind Wochenaufenthalter bei uns? Herzlich willkommen! Für die Anmeldung benötigen wir von Ihnen: Aufenthaltsausweis Mietvertrag Ausgefüllter Fragebogen für Wochenaufent…

Sie sind Wochenaufenthalter bei uns?
Herzlich willkommen!

Für die Anmeldung benötigen wir von Ihnen:

  • Aufenthaltsausweis
  • Mietvertrag
  • Ausgefüllter Fragebogen für Wochenaufenthalter (erhältlich bei Einwohnerkontrolle Oberengstringen)
  • Allfällige Bestätigungen (Legi, Arbeitsvertrag etc.)

 

Die Anmeldegebühr für Wochenaufenthalter beträgt Fr. 100.-.

Wohnsitzbestätigung

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Woh…

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen?

Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung direkt am Schalter oder über den untenstehenden Online-Dienst beziehen.

Zugehörige Objekte