Haupinhalt
Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Einbürgerungsverfahren - Erleichterte Einbürgerung
Das erleichterte Einbürgerungsverfahren ist für ausländische Staatsangehörige anwendbar, die besondere Voraussetzungen erfüllen. So zum Beispiel für Personen, die mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind (Erleichterte Einbürgerung nach Art 21. Abs. 1 BüG):
Einbürgerungsvoraussetzungen
Wer seit drei Jahren mit einem schweizerischen Ehegatten verheiratet ist und sich seit mindestens 5 Jahren in der Schweiz aufhält, kann ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen. Der Schweizer Ehemann oder die Schweizer Ehefrau muss bereits vor der Heirat Schweizer oder Schweizerin gewesen sein.
[Eingetragene Partnerschaften werden im Verfahren der ordentlichen Einbürgerung behandelt, jedoch mit der Aufenthaltsfrist der erleichterten Einbürgerung, d.h. seit 3 Jahren in eingetragener Partnerschaft und mindestens 5 Jahre Aufenthalt in der Schweiz.]
Neben der ehelichen Gemeinschaft mit einem schweizerischen Ehegatten und dem Aufenthalt müssen folgende Integrationskriterien erfüllt sein:
- Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (keine Betreibungen und Verlustscheine, keine Steuerschulden, kein Eintrag im Strafregister)
- Respektieren der Werte der Bundesverfassung
- Sprachkenntnisse in einer Landesprache (Sprechen/Hören: Niveau B1, Lesen/Schreiben: Niveau A2)
- Finanzielle Selbständigkeit (Lebenshaltungskosten müssen gedeckt werden können, Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung, keine Sozialhilfe)
- Integration (Förderung und Unterstützung der Integration der Familienmitglieder)
Verfahren
Die Gesuchsformulare können bei uns auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular sowie die erforderlichen Unterlagen (siehe „Liste erforderlicher Unterlagen“) sind beim Staatssekretariat für Migration SEM einzureichen. Das SEM prüft Ihr Gesuch und holt bei Kanton und Gemeinde einen Erhebungsbericht ein. Wir werden Sie diesbezüglich zu gegebenem Zeitpunkt kontaktieren und Sie zu einem persönlichen Gespräch einladen. Im persönlichen Gespräch werden sämtliche bürgerrechtsrelevanten Aspekte abgeklärt, unter anderem auch Ihre Kenntnisse über die Schweiz (Geographie, Geschichte, Politik und Gesellschaft).
Detailliertere Informationen zum Verfahren sowie den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Informationsblättern des Staatssekretariates für Migration SEM.
Kosten des Verfahrens
Die erleichterte Einbürgerung wird durch das Staatssekretariat für Migration unter Einbezug von Kanton und Gemeinde durchgeführt. Für diesen Entscheid erhebt das SEM eine Gebühr von Fr. 900.00, unabhängig vom Verfahrensausgang.
Hinzu kommen Gebühren für die Beschaffung diverser Dokumente, welche dem Einbürgerungs-gesuch beigelegt werden müssen (z.B. Betreibungsregisterauszug).
Weitere Informationen zum Verfahren der Erleichterten Einbürgerung nach Art. 21 Abs. 1 BüG
Einbürgerungsverfahren - Ordentliche Einbürgerung
Das ordentliche Einbürgerungsverfahren ist das normale Verfahren, das für alle ausländischen Staatsangehörigen zur Anwendung kommt, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen und eine C-Bewilligung besitzen.
Einbürgerungsvoraussetzungen
Zu den Hauptvoraussetzungen gehören die Erfüllung des Aufenthalts sowie der Niederlassung. Grundsätzlich gilt, dass Sie sich seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz sowie 2 Jahren im Kanton Zürich und in der Gemeinde Oberengstringen aufhalten müssen. Zudem müssen Sie zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung im Besitz der Niederlassungsbewilligung C sein.
Neben den Voraussetzungen zu Niederlassung und Aufenthalt müssen zudem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Finanzielle Selbständigkeit (Lebenshaltungskosten müssen gedeckt werden können, keine Sozialhilfe)
- Einhalten der Zahlungsverpflichtungen und des Strafgesetzes (keine Betreibungen, keine Steuerschulden, kein Eintrag im Strafregister)
- Respektieren der Werte der Bundesverfassung
- Deutschkenntnisse (Sprechen/Hören: Niveau B1, Lesen/Schreiben: Niveau A2)
- Integration (Grundkenntnisse über die Schweiz, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben der Schweizer Gesellschaft, Unterstützung der Familie bei der Integration)
Bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer gelten je nach Personengruppe unterschiedliche Ansätze. Im Merkblatt des Gemeindeamtes Kanton Zürich finden Sie genauere Hinweise zur Berechnung des Aufenthaltes sowie den weiteren Voraussetzungen.
Verfahren
Die Gesuchsformulare können bei uns auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder über die Website des Gemeindeamtes (www.gaz.zh.ch) heruntergeladen werden. Die Formulare sind vollständig auszufüllen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.Checkliste) beim Gemeindeamt des Kantons Zürich einzureichen. Anschliessend werden Kanton, Gemeinde und Bund Ihr Gesuch prüfen und Sie über den Verlauf der Einbürgerung auf dem Laufenden halten.
Kosten und Dauer des Verfahrens
Beim Ordentlichen Verfahren sind Bund, Kanton und Gemeinde beteiligt, weshalb auch auf jeder dieser Ebenen Gebühren anfallen:
- Bund: Fr. 100.00 pro Person (unter 18jährige: Fr. 50.00, Ehepaar: Fr. 150.00)
- Kanton: Fr. 500.00 pro Person (unter 25jährige: Fr. 250.00)
- Gemeinde: Fr. 500.00 pro Person (unter 25jährige: Fr. 250.00)
Für minderjährige Kinder, die ins Gesuch der Eltern miteinbezogen sind, fallen keine Gebühren an.
Hinzu kommen Gebühren für die Ausfertigung diverser Dokumente, welche dem Einbürgerungsgesuch beigelegt werden müssen (z.B. Wohnsitzbestätigung) sowie für einen allfälligen Deutsch- respektive Grundkenntnistest.
Das gesamte Einbürgerungsverfahren dauert ungefähr 2 Jahre.
Weitere Informationen zum Verfahren der Ordentlichen Einbürgerung
- Merkblatt Voraussetzungen
- Checkliste für das Einreichen des Einbürgerungsgesuches
- Verfahrensablauf
Name | Telefon | Kontakt |
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Einbürgerungen | 043 455 17 10 | eveline.bini@oberengstringen.ch |