Haupinhalt
Militärische Meldepflicht
Seit dem 01.01.2006 wurde die Sektionscheffunktion auf der Gemeindeverwaltung aufgehoben. Das heisst, die Gemeinde ist nicht mehr befugt, Adressänderung im Dienstbüchlein vorzunehmen.
Wer ist meldepflichtig?
Der Militärischen Meldepflicht unterstehen Schweizerbürger (Eingeteilte oder Nichteingeteilte) vom 18. Altersjahr (nach erstmaliger Abgabe des Dienstbüchleins) bis und mit dem 30. Altersjahr. Für Frauen und Männer, welche militär- oder schutzdienstplichtig sind, dauert die Meldepflicht bis zur Entlassung aus der Armee oder dem Zivilschutz.
Vorgang bei einem Umzug:
Bei der zivilen Anmeldung auf der Einwohnerkontrolle wird ein Flyer sowie ein Kuvert für die Zustellung des Dienstbüchleins (innert 14 Tagen) an die Militärverwaltung ausgehändigt.
Kontakt:
Für allfällig weitere Fragen betreffend Meldepflicht, Dienstverschiebung, Schiesspflicht, Auslandabwesenheit, Rekrutierung / Rekrutenschule usw, wenden Sie sich bitten an die Militärverwaltung des Kantons Zürich.
Amt für Militär und Zivilschutz des Kantons Zürich
Uetlibergstrasse 113
Postfach
8090 Zürich
Telefon 043 259 71 10
Telefax 043 259 71 98
mvz@amz.zh.ch
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