Haupinhalt

Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Dieser Beitrag heisst individuelle Prämienverbilligung (IPV). Weitere Informationen zur individuellen Prämienverbilligung finden Sie bei der Schweizerischen Versicherungsanstalt SVA Zürich.