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Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde?

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute! Der Wegzug aus Oberengstringen ist frühestens einen Monat vorher, spätestens 14 Tage nach dem Wegzug, der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online via eUmzugCH erfolgen.

Für ausländische Personen aus Drittstaaten steht der eUmzugCH nur innerhalb des Kantons Zürich zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter eUmzugCH .

Wichtig: Wenn Sie einen Wegzug ins Ausland planen, so ist eine persönliche Vorsprache mit den unten aufgeführten Dokumenten zwingend nötig. Der Online-Dienst kann nicht genutzt werden. Bitte setzen Sie sich telefonisch mit der Einwohnerkontrolle in Verbindung.

 

Schweizer Staatsangehörige

  • Identitätskarte oder Reisepass

 

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis

 

Für die Abmeldung wird keine Gebühr erhoben.