Haupinhalt
Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute! Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online via eUmzugCH erfolgen.
Wenn Sie einen Wegzug ins Ausland planen, so ist eine persönliche Vorsprache mit den unten aufgeführten Dokumenten zwingend nötig.
Schweizer Staatsangehörige
- Identitätskarte oder Reisepass
- Schriftenempfangsschein
Ausländische Staatsangehörige
- Ausländerausweis
Für die Abmeldung wird keine Gebühr erhoben.
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 455 17 20 | einwohnerkontrolle@oberengstringen.ch |