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Parkkarten
In den als „Weisse Zone“ bezeichneten Bereichen darf von Montag 7.00 Uhr bis Samstag 19.00 Uhr während max. 5 h parkiert werden. Es gilt Parkscheibenpflicht. Von der Bewirtschaftung ausgenommen sind Sonntage und allgemeine Feiertage. Die Parkdauer für Inhaber der Parkkarte 8102 richtet sich nach dem Parkkartenreglement. Das Parkregime gilt während 24h (Tag und Nacht). Die Bewirtschaftung der Parkplätze gilt nur für den öffentlichen Grund.
Bezug
Anwohner/innen und ortsansässige Geschäftsbetriebe können eine Parkbewilligung der weissen Zone lösen und damit unbeschränkt lange parkieren. Um eine Parkbewilligung zu lösen, können Sie bei der Einwohnerkontrolle mit einem amtlichen Ausweis und dem Fahrzeugausweis vorsprechen. Anwohner/innen, die ein Firmenfahrzeug besitzen, brauchen zusätzlich eine Bestätigung des Arbeitgebers. Gerne dürfen Sie die Parkbewilligung über das Portal Parkingpay beantragen oder verlängern. Um den Automobilisten den nötigen Zugang zu Tagesparkkarten zu ermöglichen, ist beim Gemeindehaus (Eingang) ein Parkkartenautomat aufgestellt.
Weitere Informationen sowie die Gebühren können Sie dem Parkregime-Merkblatt entnehmen.
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Merkblatt_Parkregime (PDF, 80.42 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Parkregime |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 455 17 20 | einwohnerkontrolle@oberengstringen.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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500.1 | Parkierungs- und Parkkartenreglement | 1. Januar 2013 |