Haupinhalt
Lebensbescheinigung
Mit einer Lebensbescheinigung wird bestätigt, dass eine Person noch am Leben ist. Die Bescheinigung wird vor allem im Verkehr mit Versicherungen, zum Beispiel für Rentenansprüche, benötigt. Sie wird von der Einwohnerkontrolle ausgestellt. Dazu muss man persönlich vorsprechen und ein amtliches Ausweispapier mit Foto (ID, Pass oder Ausländerausweis) vorlegen.
Diese Dienstleistung ist kostenlos.
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 455 17 20 | einwohnerkontrolle@oberengstringen.ch |