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Hundehaltung

Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinden. Diese führt ein eigenes Hunderegister, meldet jährlich die auf ihrem Gebiet gehaltenen Hunde den zuständigen kantonalen Institutionen und verrechnet die jährlichen Hundeabgaben.

Hundehalter und Hundehalterinnen melden ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert 10 Tagen bei der Einwohnerkontrolle an. Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:


• Persönlicher Ausweis
• Heimtierausweis / Hundepass
• Kursbestätigungen (falls vorhanden)

Wichtig: Der Regierungsrat hat am 18. Dezember 2024 entschieden, die Neuanschaffung von Rottweilern ab dem 1. Januar 2025 im Kanton Zürich zu verbieten. In der Hundeverordnung des Kantons Zürich sind unter § 5 Hunderassen der Rassetypenliste II aufgeführt, deren Zucht, Erwerb und Zuzug verboten sind. Rottweiler, deren kräftige Statur und starker Biss zu besonders schweren Verletzungen führen können, stellen im Gesamtvergleich mit anderen Hunderassen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial dar. Aus diesen Gründen wird der Rottweiler ab 1. Januar 2025 auf die Rassetypenliste II aufgenommen.

Weitere Informationen zur Hundehaltung erhalten Sie bei der Einwohnerkontrolle oder beim Veterinäramt des Kantons Zürich.

Gebühren (Hundesteuer)
Fr. 140.- pro Jahr und Hund