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Adress- und Personenauskunft
Um eine Adressauskunft bei der Gemeinde Oberengstringen einzuholen haben Sie folgende Optionen:
Telefonisch:
Adressauskünfte per Telefon werden lediglich an andere Amtsstellen erteilt.
Schriftlich
Private Personen/Firmen oder Organisationen werde im Einzelfall auf Gesuch hin bekannt gegeben ((§18 MERG und §16 lit.a Gesetz über die Information und den Datenschutz):
- Name
- Vorname
- Adresse
- Zu- und Wegzugsdatum
Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (§18 MERG und §16 lit. a + §17 Abs. 1 Gesetz über die Information und den Datenschutz):
- Name
- Vorname
- Adresse
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Zivilstand
- Heimatort
- Zu- und Wegzugsdatum
- Zuzugs- und Wegzugsort
Adressauskünfte sind schriftlich, per E-Mail oder Post, bei der Einwohnerkontrolle Oberengstringen zu verlangen. Die Gebühr für eine einfach Auskunft beträgt Fr. 15.00, mit Interessensnachweis Fr. 30.00.
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 043 455 17 20 | einwohnerkontrolle@oberengstringen.ch |