Haupinhalt
Schule
Welche Fächer in der Schule unterrichtet werden, wer den Schülerinnen und Schülern bei den Hausaufgaben hilft und wo Sie eine Betreuung während der Schulferien finden – dies und noch viel mehr erfahren Sie in den FAQ und in der Audiodatei. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Schulverwaltung Oberengstringen.
Hören Sie zum Einstieg Kurzinformationen in Ihrer Sprache:
FAQs
Frage |
---|
In manchen Gemeinden werden die Kinder an wichtigen religiösen oder kulturellen Festtagen in ihrer Herkunftskultur vom Kindergartenbesuch dispensiert. Das heisst, sie müssen an diesem Tag nicht in den Kindergarten gehen. In manchen Kantonen können die Kinder an zwei frei gewählten Tagen im Jahr (z.B. an hohen religiösen Feiertagen der Herkunftskultur) vom Schulbesuch befreit werden. Die Eltern müssen den Antrag auf einen schulfreien Tag an die Lehrerin oder den Lehrer stellen. Diese Tage werden in vielen Gemeinden Joker-Tage genannt. Ferienreisen gelten in der Regel nicht als Grund, um im Kindergarten und in der Schule zu fehlen. Informieren Sie sich, wie dies an der Schule Ihres Kindes organisiert ist. |
Wenn Kinder besondere Schwierigkeiten haben, ist es wichtig, dass sie Hilfe bekommen. Für verschiedene Probleme gibt es kostenlose Unterstützung: Wenn das Kind Probleme beim Sprechen hat, kann eine Fachperson in Logopädie helfen. Bei Problemen beim Lesen und Schreiben hilft eine Legasthenie-Therapie. Eine Therapie in Psychomotorik unterstützt bei Problemen beim Bewegen und integrativer Förderunterricht bei Problemen beim Lernen. Manche Kinder haben Mühe, dem normalen Unterricht zu folgen. Für sie gibt es in manchen Kantonen und Gemeinden besondere Klassen. Sie heissen Kleinklassen. In diesen Klassen hat es weniger Schülerinnen und Schüler als in den Regelklassen (normale Klassen). Die Lehrpersonen in den Kleinklassen haben eine zusätzliche Ausbildung. Für Kinder mit schweren körperlichen und geistigen Problemen gibt es Sonderschulen. In manchen Kantonen und Gemeinden werden heute aber auch Kinder mit schweren Problemen in der Regelklasse (normale Klasse) unterrichtet und sie erhalten zusätzlich einen integrativen Förderunterricht. |
Ja, die Teilnahme an Schulreisen und Ausflügen, Sporttagen, Skitagen, Klassenlagern, Projektwochen und Ähnlichem ist obligatorisch. Diese Aktivitäten gehören zum Schulunterricht und fördern das Lernen. Wenn Sie genauere Informationen wünschen, sprechen Sie mit der Lehrerin oder dem Lehrer. |
Ja, die Schulen sind verpflichtet, alle Kinder aufzunehmen, unabhängig von ihrer Aufenthaltsbewilligung und Diskretion über den Aufenthaltsstatus zu wahren. Wenden Sie sich für genaue Informationen an eine spezialisierte Beratungsstelle. Beratungsstellen für Sans-Papiers |
Es ist wichtig, dass Sie mit der Kindergärtnerin oder der Lehrperson darüber sprechen. So können Sie miteinander eine Lösung suchen. Das kann der Beizug eines Kinderarztes, einer Psychologin oder einer Heilpädagogin sein. Nehmen Sie jemandem zum Übersetzen mit, wenn das nötig ist. Wenn Sie sich mit der Kindergärtnerin oder der Lehrperson nicht einigen können, sprechen Sie mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Auch ein Gespräch mit der Schulpflege (lokale Schulbehörde) kann weiterhelfen. |
Nach der Primarstufe wechselt Ihr Kind in die Sekundarstufe. Die Lehrerin oder der Lehrer macht einen Vorschlag, welchem Schultypus Ihr Kind zugewiesen wird. Dabei wird auf seine Noten und auf sein Verhalten in der Schule geachtet. Damit ist gemeint, wie das Kind im Unterricht Interesse, Fleiss, Selbständigkeit im Lernen und Verlässlichkeit gezeigt hat. Wenn Sie mit dem Vorschlag nicht einverstanden sind, informieren Sie die Lehrperson darüber. Der Entscheid wird durch die Schulpflege (lokale Schulbehörde) gefällt. Die Eltern können gegen diesen Entscheid Rekurs einlegen. |
Der Schulpsychologische Dienst (SPD) berät Lehrpersonen und Eltern, wenn ein Kind in der Schule Schwierigkeiten hat. Manche Kinder haben schlechte Noten und sind überfordert. Andere sind unterfordert und langweilen sich in der Schule. Wieder andere können sich schlecht konzentrieren oder sind unruhig im Unterricht. Oder ein Kind geht wegen der Schulkollegen nicht gern zur Schule. Die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe führt Gespräche mit dem Kind und mit den Eltern. Er kann für die Abklärungen auch Tests verwenden. Aufgrund der Resultate schlägt die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe vor, wie man dem Kind am besten helfen kann. Die Schulpsychologin kann eine Therapie oder einen Zusatzunterricht oder auch die Versetzung des Kindes in einen anderen Schultypus vorschlagen. Manchmal berät sie auch einfach die Lehrperson, wie sie das Kind besser unterstützen und fördern kann. |
Der Schulpsychologische Dienst (SPD) berät Lehrpersonen und Eltern, wenn ein Kind in der Schule Schwierigkeiten hat. Manche Kinder haben schlechte Noten und sind überfordert. Andere sind unterfordert und langweilen sich in der Schule. Wieder andere können sich schlecht konzentrieren oder sind unruhig im Unterricht. Oder ein Kind geht wegen der Schulkollegen nicht gern zur Schule. Die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe führt Gespräche mit dem Kind und mit den Eltern. Er kann für die Abklärungen auch Tests verwenden. Aufgrund der Resultate schlägt die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe vor, wie man dem Kind am besten helfen kann. Die Schulpsychologin kann eine Therapie oder einen Zusatzunterricht oder auch die Versetzung des Kindes in einen anderen Schultypus vorschlagen. Manchmal berät sie auch einfach die Lehrperson, wie sie das Kind besser unterstützen und fördern kann. |
Für Kinder, die während der Schulzeit neu in die Schweiz einreisen, gibt es in manchen Kantonen und Gemeinden eine Integrationsklasse. In dieser Klasse erhalten die Kinder während eines halben oder ganzen Jahres intensiven Deutschunterricht als Unterstützung für die schulische Integration. Kinder, die noch Mühe mit der deutschen Sprache haben, können den Unterricht Deutsch für Fremdsprachige (DfF) oder Deutsch als Zweitsprache (DAZ) besuchen. Dieser Zusatzunterricht ist kostenlos. Meistens besuchen die Kinder diesen Unterricht während einem bis zwei Jahren. Der Besuch des Unterrichts in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) ist freiwillig, wird aber empfohlen. Dort erweitern die Kinder ihre Kenntnisse der Sprache und Kultur des Herkunftslandes. Elternvereinigungen oder Botschaften organisieren diese Kurse. Die Noten, die das Kind in diesem Kurs erhält, werden in vielen Kantonen im Zeugnis eingetragen. Je besser ein Kind seine Muttersprache spricht, desto einfacher fällt ihm das Erlernen der deutschen Sprache. |
In der Regel erhalten die Kinder Unterricht in folgenden Fächern: Deutsch (in der französischen Schweiz Französisch, in der italienischen Schweiz Italienisch), Mathematik, Mensch und Umwelt, Sport (Turnen und Schwimmen), Musik, Zeichnen, Handarbeit und Werken, Englisch, zweite Landessprache, Hauswirtschaft. Zum Schulprogramm können auch Religion und Lebenskunde gehören. Viele Lehrpersonen führen regelmässige Besprechungen mit der ganzen Klasse durch (Klassenrat). Auch die Unterrichtsfächer unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Das betrifft insbesondere die Fremdsprachen. In den meisten Kantonen wird bereits ab der zweiten oder dritten Klasse der Primarschule eine erste Fremdsprache unterrichtet (Englisch oder eine zweite Landessprache) und ab der fünften Klasse eine zweite Fremdsprache (in der deutschen Schweiz meist Französisch). Der allgemeine Religionsunterricht beschäftigt sich mit allen Weltreligionen. Dieser Unterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Unterricht in christlicher Religion (teilweise auch «Biblische Geschichte» genannt) bieten zum Teil die Schulen, zum Teil die Kirchen an. Kinder ohne christlichen Hintergrund können diesem Unterricht fernbleiben (sie werden dispensiert). Die Eltern müssen dafür ein Gesuch einreichen. Erkundigen Sie sich bei der Lehrerin oder dem Lehrer oder beim Schulsekretariat. |
Schülerinnen und Schüler, die eine Mittelschule mit Matura abgeschlossen haben, können an einer Universität, einer Eidgenössischen Technischen Hochschule oder an einer Fachhochschule ein Studium absolvieren. switch.ch: Übersicht über Universitäten, Eidgenössische Technische Hochschulen und Fachhochschulen |
Die Lehrperson informiert die Eltern über die Leistungen und das Verhalten ihres Kindes in der Schule. Die Eltern dürfen Schulbesuche machen. Melden Sie sich vorgängig bei der Lehrperson an. Sie haben das Recht auf Mitsprache bei Entscheiden über die Zuteilung Ihrer Tochter oder Ihres Sohns. Gegen Entscheide der Schulpflege (lokale Schulbehörde) über die Zuteilung Ihres Kindes zu einem bestimmten Schultypus können Sie Rekurs einlegen. Die Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder pünktlich zur Schule gehen und dass sie zu Hause einen ruhigen Platz für die Hausaufgaben haben. Sie müssen auch darauf achten, dass die Kinder genügend schlafen und am Morgen vor der Schule frühstücken. Wenn die Kinder krank sind, müssen die Eltern den Lehrer oder die Lehrerin informieren. In der Schweiz wird viel Wert auf die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen und Eltern gelegt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Kontakt zur Lehrerin oder zum Lehrer halten und an Elterngesprächen und Elternabenden teilnehmen. An Elterngesprächen erfahren Sie mehr darüber, wie sich Ihr Kind in der Schule verhält und wie es vorwärtskommt. An Elternabenden informiert die Lehrperson über das Programm der nächsten Zeit, über die Inhalte des Unterrichts und über die Organisation der Schule. |
Wenn das Kind krank ist, müssen Sie die Kindergärtnerin oder die Lehrerin / den Lehrer unbedingt darüber informieren. Rufen Sie deshalb vor Schulbeginn im Kindergarten oder in der Schule an. Manche Kindergärtnerinnen oder Lehrerinnen und Lehrer geben für den Notfall auch ihre Privatnummer an. Wenn Ihr Kind krank ist, haben Sie das Recht, zu Hause zu bleiben und nicht zur Arbeit zu gehen. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber darüber, wie viele Tage Sie pro Jahr wegen Krankheit eines Kindes fehlen dürfen. |
In manchen Gemeinden gibt es Tageshorte oder Kindertagesstätten. Dort werden Kinder ausserhalb des Kindergartens und der Schulzeit betreut. Die Kinder können dort auch zu Mittag essen. Manche Schulen bieten selber eine Mittagsbetreuung an. Das ist aber nicht die Regel. In vielen Gemeinden gibt es über Mittag auch einen Mittagstisch, wo die Kinder essen können. Erkundigen Sie sich im Kindergarten oder der Schule nach Betreuungsangeboten der Gemeinde. Die Kosten für die Betreuung sind abhängig vom Einkommen der Eltern und müssen von den Eltern bezahlt werden. |
Die Kinder in der Schweiz gehen ab dem Alter von sechs Jahren in die Schule. Die meisten Kinder besuchen davor zwei Jahre lang den Kindergarten. Der Kindergarten ist in manchen Kantonen freiwillig, in anderen Kantonen gehört er bereits zur obligatorischen Schulzeit. Nach dem Kindergarten folgt die Primarschule, danach die Sekundarstufe I. Der Besuch der Primarschule und der Sekundarstufe I ist obligatorisch für alle Kinder und dauert insgesamt neun Jahre. Je nach Kanton sind diese Schuljahre anders aufgeteilt. In der Mehrzahl der Kantone dauert die Primarschule sechs Jahre und die Sekundarstufe drei Jahre. In vielen Kantonen gibt es auf der Sekundarstufe I verschiedene Schultypen mit höherem oder tieferem Schwierigkeitsgrad. Wie diese Schultypen genannt werden, ist je nach Kanton unterschiedlich. Die Kinder werden von einer Lehrerin oder einem Lehrer unterrichtet. Man nennt sie auch Lehrpersonen. Die öffentliche Schule heisst Volksschule und ist kostenlos. Es steht den Eltern frei, eine private Schule für ihre Kinder zu wählen. Private Schulen sind kostenpflichtig. In der Schweiz sind die Kantone zuständig für die Volksschule. Die Schulsysteme der Kantone unterscheiden sich zum Teil stark. Auch innerhalb eines Kantons können sich die Schulen von Gemeinde zu Gemeinde oder sogar von Schulhaus zu Schulhaus unterscheiden. Erkundigen Sie sich im Schulsekretariat Ihrer Wohngemeinde, wie die Schule bei Ihnen aufgebaut ist. Swissworld:Übersicht über das schweizerische Bildungssystem (in acht Sprachen) Educa:Übersicht über das schweizerische Bildungssystem mit Grafik |
Das Wichtigste ist Ihr Interesse für die Schule und das, was Ihr Kind lernt. Fragen Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn deshalb so oft wie möglich: «Wie ist es heute im Kindergarten / in der Schule gegangen?» Oder: «Was habt ihr gemacht?» Nehmen Sie sich Zeit zum Zuhören. Freuen Sie sich mit dem Kind, wenn ihm etwas gut gelungen ist und machen Sie ihm Mut, wenn etwas noch schwierig ist. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind nach der Schule regelmässig (am gleichen Ort und zur gleichen Zeit) und ungestört die Hausaufgaben macht (ohne Fernsehen oder Radio). Schauen Sie, dass Ihr Kind rechtzeitig zu Bett geht und am Morgen ausgeruht ist. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind am Morgen etwas isst und eine gesunde Zwischenmahlzeit in die Schule mitnimmt. Kinder, die viel TV sehen oder Computerspiele machen, können Konzentrationsprobleme bekommen. Setzen Sie deshalb Grenzen, Ihrem Kind zuliebe. Die Welt der Schule und die Welt der Familie können sehr unterschiedlich sein. Dann ist es für die Kinder manchmal schwierig, die Regeln und Werte der beiden Welten zusammenzubringen. Es ist deshalb wichtig, dass die Eltern, Lehrpersonen und Betreuungspersonen Kontakt halten und zusammenarbeiten. Wenn die Zusammenarbeit zwischen den Erwachsenen gut funktioniert, kann sich das Kind leichter auf die Schule und das Lernen konzentrieren. Vor allem bei wichtigen Gesprächen ist es sinnvoll, dass ein Übersetzer oder eine Übersetzerin dabei ist (zum Teil nennt man sie auch «interkulturelle Vermittlerin» oder «interkulturellen Vermittler»). Es ist nicht gut, wenn das Kind selber oder ein älteres Geschwister für Sie übersetzt. Ernährungsscheibe: Tipps für eine gesunde Zwischenmahlzeit |
Ihr Kind ist auf dem Einwohneramt registriert. Sie erhalten von der Schulverwaltung rechtzeitig einen Brief, dass Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn anmelden müssen. |
Berufstätige Eltern können meistens nicht während allen Schulferienwochen selbst Ferien nehmen. Für Kindergarten- und Schulkinder bestehen in verschiedenen Gemeinden Betreuungsmöglichkeiten, die zum Teil die Schule anbietet. Erkundigen Sie sich bei der Schule oder beim Hort, welche Möglichkeiten es gibt. Familien können sich auch privat zusammentun und ihre Kinder gegenseitig betreuen. |
Name | Beschreibung |
---|