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Bürgerrechtsausschuss

Der Bürgerrechtsausschuss prüft die Gesuche um Erteilung des Gemeindebürgerrechts. Soweit eine Plicht zur Aufnahme besteht, entscheidet der Ausschuss abschliessend. In den übrigen Fällen stellt der Ausschuss dem Gemeinderat Antrag auf Aufnahme oder Ablehnung.

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