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Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot
Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot wegen anhaltender Trockenheit
Feuerverbot ab Mittwoch, 22. Juli 2026 auf dem gesamten Gemeindegebiet
Aufgrund der anhaltenden Wärme und Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Zürich seit Ende Juni ein Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt. Die Gemeinde Oberengstringen beurteilt die Lage als kritisch und schränkt im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes den Umgang mit Feuer zusätzlich ein.
Der Gemeinderat Oberengstringen hat ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet von Oberengstringen verfügt. Das Feuer- und Feuerwerksverbot gilt ab Mittwoch, 22. Juli 2026.
Erlaubt sind nur Gas- und Elektrogrills
Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot umfasst:
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Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder auf öffentlichen Grillplätzen)
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Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden (inklusive Cheminées und Öfen)
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Gas- und Elektrogrills bleiben erlaubt, sofern sie auf einem stabilen Untergrund betrieben und jederzeit beaufsichtigt werden
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Kein Abbrennen von Feuerwerk
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Keine Höhenfeuer
Die Wetterprognosen lassen derzeit keine nachhaltige Entspannung der Situation erwarten. Allfällige Niederschläge dürften nach heutigem Kenntnisstand nur punktuell ausfallen. Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden polizeilich geahndet.
Die Gemeinde Oberengstringen dankt der Bevölkerung für das verantwortungsbewusste Verhalten, um Brände zu verhindern. Über die Aufhebung des Feuer- und Feuerwerksverbots wird informiert, sobald sich die Lage nachhaltig entspannt. Auf unserer Website www.oberengstringen.ch können Sie sich über den aktuellen Stand informieren. Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr finden Sie unter www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
| Name | Download | ||
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| Feuer- und Feuerwerksverbot_Oberengstringen (PDF, 109 kB) | Download | 0 | Feuer- und Feuerwerksverbot_Oberengstringen |
