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Friedensrichteramt
Friedensrichter sind unter anderem zuständig für:
- Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
- arbeitsrechtliche Streitigkeiten
- Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
- Unterhaltsklagen
- Nachbarschaftsklagen
Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von CHF 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von CHF 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.
Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden:
Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:
- Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon
- Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei
- Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon
weitere Informationen finden Sie unter:
Kontakt
FriedensrichteramtZürcherstrasse 125
8102 Oberengstringen
Tel. 043 455 17 65
Fax 043 455 17 66
beat.lustenberger@oberengstringen.ch
Öffnungszeiten
Personen
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