Haupinhalt
Abstimmungssonntag
Informationen
- Datum
- 3. September 2023, 9.30 Uhr - 11.00 Uhr
- Lokalität
Urne im Foyer des Gemeindehauses
Verbandsvorlagen
Limeco; Kauf strategische Landreserve
- Ergebnis
- Vorlage ist angenommen.
- Beschreibung
Zusammenfassende Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlagen
Vorlage 2
Erwerb des Hasler-Areals in Dietikon als strategische Landreserve für 18,0 Millionen Franken (Kauf der Hasler Pflanzen AG)
Limeco will das Hasler-Areal in Dietikon erwerben. Das Areal umfasst die Grundstücke Kat.-Nrn. 6386, 11747 und 11748 mit einer Gesamtfläche von 13‘851 Quadratmetern. Besitzerin des Areals ist die Hasler Pflanzen AG.
Kauf und Preis
Limeco kauft 100 Prozent der Aktien der Hasler Pflanzen AG (Share Deal), welche das Areal besitzt und den operativen Betrieb einstellen wird. Limeco führt hernach die Aktiengesellschaft als Immobiliengesellschaft weiter.
Der Preis dieses Aktienkaufs beträgt 18.0 Millionen Franken. Bezogen auf das Areal mit einer Fläche von 13‘851 m2, entspricht dies einem Quadratmeterpreis von 1‘300 Franken. In boomenden Regionen wie dem Limmattal ist der Siedlungsdruck hoch und geeignete, nahegelegene Grundstücke für die Infrastrukturen von Limeco sind rar. Der Kauf ist eine einmalige Chance.
Anerkannte und unabhängige Experten für Immobilien- und Standortentwicklung der Wüest Partner AG, haben die Transaktion begleitet und gehen von einer langfristigen Werthaltigkeit aus. Denn Industrie- und Gewerbeland bleibt aufgrund des anhaltenden Siedlungsdrucks knapp, sowohl im Kanton Zürich als auch gesamtschweizerisch.
Sollte Limeco das Grundstück nicht für ihre eigenen Bedürfnisse nutzen, kann es der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt oder mit einem anderen Grundstück abgetauscht werden. Dank einer hohen Werthaltigkeit geht Limeco ein vertretbares finanzielles Risiko ein. Selbst im schlechtesten Fall, also bei einer negativen Preisentwicklung, wäre eine allfällige Wertminderung des Areals durch das Eigenkapital von Limeco gedeckt.
Finanzierung des Land- bzw. Aktienkaufs
Gemäss den für eine Interkommunale Anstalt geltenden gesetzlichen Vorgaben, erfolgt die Finanzierung des Landkaufs durch am Markt aufgenommenes Fremdkapital sowie durch Eigenmittel der Limeco. Für die Trägergemeinden werden keine Investitionen notwendig. Hierbei gilt es allerdings zu erwähnen, dass gemäss Gründungsvertrag die Trägergemeinden solidarisch für die Verbindlichkeiten von Limeco haften.
Genehmigung des Kaufs der strategischen Landreserve
Gestützt auf Art. 6 des Gründungsvertrags der Interkommunalen Anstalt Limeco, müssen über den zur Genehmigung beantragten Kredit für den Kauf der strategischen Landreserve die Trägergemeinden befinden. Diese beschliessen hierüber nach den Vorgaben ihrer jeweiligen Gemeindeordnung. Ein den Trägergemeinden unterbreiteter Antrag gilt als angenommen, wenn dieser die Zustimmung der Mehrheit der Gemeinden, darunter auch die Zustimmung von mindestens einer der beiden Städte Schlieren oder Dietikon erhalten hat (Art. 9 Gründungsvertrag).
Gemäss Art. 8 Gemeindeordnung der Gemeinde Oberengstringen, untersteht diese Beschlussfassung in Oberengstringen der obligatorischen Urnenabstimmung.
Ergänzende Erläuterungen / Unterlagen zur Vorlage
Weitere Erläuterungen zum beantragten Kaufgeschäft können aus dem ebenfalls den Abstimmungsunterlagen beigefügten beleuchtenden Bericht der Limeco entnommen werden.
Die detaillierten und umfangreichen Unterlagen zu dieser Abstimmungsvorlage liegen bei der Geschäftsstelle der Interkommunalen Anstalt Limeco, Reservatstrasse 5, 8953 Dietikon, zur Einsicht auf. Diese können nach vorgängiger Anmeldung (Montag bis Freitag, 08.00 -12.00 Uhr und 13.00 - 16.45 Uhr / Tel. 044 745 64 64 / office@limeco.ch) von jedermann begutachtet werden.
Stellungnahme des Gemeinderates Oberengstringen
Obschon es über die organisatorische Zukunft der Interkommunalen Anstalt Limeco noch einige Fragen zu klären gilt, macht es Sinn die Weichen so zu stellen, dass die Weiterführung von deren regionalen Infrastrukturanlagen auch langfristig gesichert werden. Der nun beantragte Kauf des Hasler-Areals in Dietikon eröffnet verschiedene Möglichkeiten und stellt ungeachtet der weiteren Entwicklung der Limeco eine wertsichernde Investition dar. In diesem Sinne wird den Stimmberechtigten die Annahme der Vorlage empfohlen.
Oberengstringen, 27. Februar 2023
- Formulierung
- Stimmen Sie der Vorlage zu?
Vorlagen
Vorlage
721
95
- Leer
- 1
- Stimmberechtigte
- 3'731
- Stimmbeteiligung
- 21.90
- Ebene
- Verband
- Art
- Antrag
Name | |||
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Limeco; Projektierungskredit über 41.4 Mio. Franken
- Ergebnis
- Die Vorlage ist angenommen.
- Beschreibung
Zusammenfassende Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlagen
Vorlage 1
Projektierungskredit über 41,4 Millionen Franken für die Planung von:
Erweiterung ARA, Ersatzneubau KVA inkl. Abscheidung CO2, Schnittstellen Energiegewinnung
Ziel des Projektierungskredits ist es, mit minimal notwendigen Mitteln ein genehmigungsfähiges Gesamtprojekt zu entwickeln, mit einer möglichst hohen Kosten-, Planungs- und Terminsicherheit. Die Kosten für die Projektierung widerspiegeln die Grösse und die Komplexität der Vorhaben und werden wie folgt geschätzt:
Projektierungskredit (2023 bis 2026) Projektierungskosten*
Positionen in CHF Mio. (exkl. MWST)
– Abwasserreinigungsanlage ARA** 10.0
– Kehrichtverwertungsanlage KVA 23.7
– Abscheidung CO2 3.1
– Energiegewinnung 1.2
– Anschluss- und Synergieprojekte*** 3.4
Total 41.4
* inkl. übergeordneter Koordination, Kommunikation, Rechtsberatung, Studienauftrag, Architektur, Umweltgutachten, Bauherrenleistung, Unvorhergesehenes usw.
** für Erweiterung bis 2034 und Ersatzneubau ab 2035 bis 2050
*** für Verwaltung, Landschaftsbild, Verkehrsanbindungen, Umgebung, Recyclinghof usw.
Für die Umsetzung aller Projekte rechnet Limeco in den nächsten 25 Jahren mit einem Investitionsbedarf von rund 1 Milliarde Franken (Preisstand April 2020, ohne Mehrwertsteuer): ARA 250 Millionen, KVA 500 Millionen, Abscheidung CO2 125 Millionen und Energiegewinnung 100 Millionen Franken.
Leistungen im Rahmen des Projektierungskredits
Damit alle Anlagen gemäss den vorstehend aufgeführten Positionen auf den Arealen von Limeco nebeneinander Platz finden und optimal aufeinander abgestimmt sind, braucht es in einem ersten Schritt ein kombiniertes, umfassendes Projekt für die Erarbeitung von Verfahrenstechnik sowie Bau und Logistik. Bis zur Abstimmung über den Realisierungskredit im Jahr 2026 liegen folgende Resultate vor:
– Komplette Dokumentation Vorprojekt gemäss SIA Phase 31 (Pläne, Berichte,
Visualisierungen, Schemen, Nachweise)– Kostenschätzung für sämtliche projektierten Anlagen mit Genauigkeit +/- 20 %
– Erste Teile des Bauprojekts gemäss SIA-Phase 32 für ARA und KVA
– Abstimmungsdossiers Realisierungskredit ARA und KVA
Der Kredit für die restliche Projektierung der Bauprojekte ARA und KVA kommt zusammen mit dem Realisierungskredit zur Abstimmung.
Finanzierung des Projektierungskredits
Gemäss den für eine Interkommunale Anstalt geltenden gesetzlichen Vorgaben, erfolgt die Finanzierung des Projektierungskredits durch am Markt aufgenommenes Fremdkapital sowie durch Eigenmittel der Limeco. Für die Trägergemeinden werden keine Investitionen notwendig. Hierbei gilt es allerdings zu erwähnen, dass gemäss Gründungsvertrag die Trägergemeinden solidarisch für die Verbindlichkeiten von Limeco haften.
Genehmigung des Projektierungskredits
Gestützt auf Art. 6 des Gründungsvertrags der Interkommunalen Anstalt Limeco, müssen über den zur Genehmigung beantragten Projektierungskredit die Trägergemeinden befinden. Diese beschliessen hierüber nach den Vorgaben ihrer jeweiligen Gemeindeordnung. Ein den Trägergemeinden unterbreiteter Antrag gilt als angenommen, wenn dieser die Zustimmung der Mehrheit der Gemeinden, darunter auch die Zustimmung von mindestens einer der beiden Städte Schlieren oder Dietikon erhalten hat (Art. 9 Gründungsvertrag).
Gemäss Art. 8 Gemeindeordnung der Gemeinde Oberengstringen, untersteht diese Beschlussfassung in Oberengstringen der obligatorischen Urnenabstimmung.
Ergänzende Erläuterungen / Unterlagen zur Vorlage
Weitere Erläuterungen zum beantragten Projektierungskredit können aus dem ebenfalls den Abstimmungsunterlagen beigefügten beleuchtenden Bericht der
Limeco entnommen werden.Die detaillierten und umfangreichen Unterlagen zu dieser Abstimmungsvorlage liegen bei der Geschäftsstelle der Interkommunalen Anstalt Limeco, Reservatstrasse 5, 8953 Dietikon, zur Einsicht auf. Diese können nach vorgängiger Anmeldung (Montag bis Freitag, 08.00 -12.00 Uhr und 13.00 - 16.45 Uhr / Tel. 044 745 64 64 / office@limeco.ch) von jedermann begutachtet werden.
Stellungnahme des Gemeinderates Oberengstringen
Der Betrieb der Interkommunalen Anstalt Limeco bildet im Limmattal schon seit Jahrzehnten einen festen Bestandteil der regionalen Infrastruktur, auf welche die Trägergemeinden nicht verzichten können. Obschon es über die organisatorische Zukunft der Limeco noch einige Fragen zu klären gilt, dürfen deren technischen Aufgabestellungen nicht vernachlässigt werden. In diesem Sinne ist es unerlässlich, die diesbezüglich erforderlichen Überlegungen rechtzeitig zu tätigen und entsprechende strategische und operative Entscheidungen zu treffen. Demzufolge unterstützt der Gemeinderat Oberengstringen das von der Limeco angestrebte Planungsvorhaben und empfiehlt den Stimmberechtigten die Annahme der Vorlage.
Oberengstringen, 27. Februar2023
- Formulierung
- Stimmen Sie der Vorlage zu?
Vorlagen
Vorlage
740
78
- Leer
- 2
- Stimmberechtigte
- 3'731
- Stimmbeteiligung
- 21.98
- Ebene
- Verband
- Art
- Antrag
Name | |||
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