Haupinhalt

Abstimmungssonntag

Informationen

Datum
15. Mai 2022
Lokalität

Urne im Foyer des Gemeindehauses

Kontakt
Matthias Ebnöther
Weitere Informationen
www.oberengstringen.ch

Eidgenössische Vorlagen

Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Angenommen
Ergebnis
Vorlage angenommen
Beschreibung

In Kürze

Die Schweiz gehört zum Schengen-Sicherheitsverbund. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) unterstützt die Schengen-Staaten operativ bei der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen. Die Schweiz arbeitet seit über zehn Jahren mit Frontex zusammen.

Seit Ende 2019 wird Frontex in der EU ausgebaut. Bundesrat und Parlament haben entschieden, dass die Schweiz ihren Anteil an dieser Reform übernimmt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.

Mit dem Ausbau erhält Frontex mehr Geld und mehr Personal. Dazu kommen neue Aufgaben im Bereich der Rückkehr ausreisepflichtiger Personen. Zudem wird die unabhängige Stelle für Grundrechte aufgestockt. Sie trägt dazu bei, dass bei Einsätzen an den Schengen-Aussengrenzen die Rechte aller gewahrt werden.

Die Gegnerinnen und Gegner argumentieren, dass die Schweiz angebliche Menschenrechtsverletzungen durch Frontex mitverantwortet, indem sie die Agentur finanziell unterstützt.

Falls die Schweiz diese Schengen-Weiterentwicklung ablehnt, endet ihre Zusammenarbeit mit den Schengen- und Dublin-Staaten automatisch – es sei denn, die EU-Staaten und die EU-Kommission kommen der Schweiz entgegen.

Abstimmungsfrage:

Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) annehmen?

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Ja

Für Bundesrat und Parlament steht fest: Frontex ist wichtig für die Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen und die Sicherheit im Schengen-Raum. Das liegt auch im Interesse der Schweiz. Mit ihrer Teilnahme an Frontex übernimmt sie Verantwortung und gestaltet mit. Bei einem Nein riskiert die Schweiz ihren Ausschluss aus Schengen/Dublin.

Empfehlung des Referendumskomitees

Nein

Für das Komitee ist Frontex mitverantwortlich für Gewalt, Elend und Tod an den Aussengrenzen Europas. Trotzdem sei geplant, Frontex massiv auszubauen – auch mit Geld aus der Schweiz. Wer es ernst meine mit dem Schutz für Flüchtende, müsse den Frontex-Ausbau stoppen.

Formulierung
Stimmen Sie der Vorlage zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 78,34 %
1'060
Nein-Stimmen 21,66 %
293
Leer
38
Stimmberechtigte
3'733
Stimmbeteiligung
3733
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum

Änderung des Filmgesetzes

Angenommen
Ergebnis
Vorlage angenommen
Beschreibung

In Kürze

Inländische Fernsehsender sind verpflichtet, 4 Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur einheimischen Filmproduktion. Filme und Serien werden jedoch zunehmend auch im Internet zum Abruf angeboten (Streaming). Für die oft global tätigen Streamingdienste gibt es bis jetzt in der Schweiz keine Investitionspflicht.

Die Änderung des Filmgesetzes sieht vor, dass Streamingdienste künftig ebenfalls 4 Prozent des in der Schweiz erzielten Umsatzes in das hiesige Filmschaffen investieren müssen. Sie können sich entweder direkt an Schweizer Film- und Serienproduktionen beteiligen oder eine Ersatzabgabe entrichten, die der Schweizer Filmförderung zugutekommt. Zudem muss das Angebot der Streamingdienste zu 30 Prozent aus Filmen oder Serien bestehen, die in Europa produziert wurden. Gegen die Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen.

Abstimmungsfrage:

Wollen Sie die Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG) annehmen?

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Ja

Für Bundesrat und Parlament schliesst die Änderung des Gesetzes eine Lücke, die mit dem digitalen Wandel entstanden ist. Sie beseitigt die Ungleichbehandlung von Fernsehsendern und Streamingdiensten, stärkt unser Filmschaffen und trägt zur kulturellen Vielfalt des immer wichtigeren digitalen Angebots bei.

Empfehlung des Referendumskomitees

Nein

Für das Referendumskomitee ist es unfair, dass die Gesetzesänderung Streamingdienste zwingt, zu 30 Prozent europäische Filme zu zeigen. Beliebte Filme aus aller Welt hätten damit das Nachsehen. Zudem ist das Komitee überzeugt, dass die Abonnemente für Streamingdienste wegen der Investitionspflicht teurer würden.

Formulierung
Stimmen Sie der Vorlage zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 52,94 %
676
Nein-Stimmen 47,06 %
601
Leer
27
Stimmberechtigte
3'733
Stimmbeteiligung
37.96
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum

Änderung des Transplantationsgesetzes

Angenommen
Ergebnis
Vorlage angenommen
Beschreibung

In Kürze

In den vergangenen fünf Jahren haben in der Schweiz im Schnitt jährlich rund 450 Menschen eines oder mehrere Organe einer verstorbenen Person erhalten. Der Bedarf an Organen ist allerdings deutlich grösser. Eine Transplantation ist heute nur möglich, wenn die verstorbene Person der Spende zu Lebzeiten zugestimmt hat (Zustimmungslösung). Der Wille der betroffenen Person ist aber häufig nicht bekannt. Dann müssen die Angehörigen entscheiden. In der Mehrheit der Fälle sprechen sie sich gegen eine Organspende aus.

Bundesrat und Parlament möchten die Chance von Patientinnen und Patienten erhöhen, ein Organ zu erhalten. Sie wollen darum die Organspende neu regeln.

Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten (Widerspruchslösung). Hat eine Person nicht widersprochen, wird davon ausgegangen, dass sie ihre Organe spenden möchte. Die Angehörigen können eine Organspende aber ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Sind keine Angehörigen erreichbar, dürfen keine Organe entnommen werden.

Das geänderte Transplantationsgesetz ist ein Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten».

Abstimmungsfrage:

Wollen Sie die Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) annehmen?

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Ja

Eine Organspende kann Leben retten. Für Bundesrat und Parlament ist es darum wichtig, dass die Organe all jener, die sie nach dem Tod spenden können und möchten, auch wirklich transplantiert werden. Das neue Vorgehen sichert den Einbezug der Angehörigen und entlastet sie in einer schwierigen Situation.

Empfehlung des Referendumskomitees

Nein

Laut dem Komitee gibt es mit dem neuen Gesetz immer Personen, die nicht wissen, dass sie sich gegen eine Organspende aussprechen müssten. So würde hingenommen, dass Menschen gegen ihren Willen Organe entnommen würden. Das verletze das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.

Formulierung
Stimmen Sie der Vorlage zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 52,99 %
736
Nein-Stimmen 47,01 %
653
Leer
12
Stimmberechtigte
3'733
Stimmbeteiligung
38.15
Ebene
Bund
Art
Gegenvorschlag

Kantonale Vorlagen

Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG

Angenommen
Ergebnis
Vorlage angenommen
Beschreibung

Wer sich in der Schweiz einbürgern lassen will, muss zahlreiche Voraussetzungen erfüllen. Die Gemeinde, der Kanton und der Bund prüfen diese nach klaren Regeln. Heute gibt vor allem der Bund vor, was nötig ist, um das Schweizer Bürgerrecht zu erhalten. Mit dem zur Abstimmung stehenden neuen Kantonalen Bürgerrechtsgesetz ergänzt und konkretisiert der Kanton Zürich diese Voraussetzungen. Das neue Gesetz führt bewährte Regeln der Zürcher Einbürgerungspraxis weiter und trägt zu einer einheitlichen Behandlung der Einbürgerungsgesuche im ganzen Kanton bei. Die Kantonsverfassung verlangt, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen in einem Gesetz geregelt und damit demokratisch beschlossen werden. Gegen das vom Kantonsrat beschlossene Gesetz wurde das Kantonsratsreferendum ergriffen, womit es zur Volksabstimmung kommt.

Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen: Ja

Formulierung
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Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 68,26 %
916
Nein-Stimmen 31,74 %
426
Leer
37
Stimmberechtigte
3'733
Stimmbeteiligung
3733
Ebene
Kanton
Art
Behördenreferendum
Name
RRB-2022-0385_Abstimmungszeitung_VA_15-05-2022.pdf (PDF, 642.45 kB) Download 0 RRB-2022-0385_Abstimmungszeitung_VA_15-05-2022.pdf

Volksinitiative «für eine Elternzeit (Elternzeit-Initiative)»

Abgelehnt
Ergebnis
Vorlage abgelehnt
Beschreibung

Volksinitiative «für eine Elternzeit (Elternzeit-Initiative)»

Erwerbstätige Eltern haben bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Die Volksinitiative «für eine Elternzeit (Elternzeit-Initiative)» fordert, dass dieser Anspruch im Kanton Zürich für beide Elternteile auf je 18 Wochen Elternzeit erhöht wird. Eltern, die im Kanton Zürich arbeiten, aber nicht hier wohnen, sollen je 14 Wochen bezahlte Elternzeit erhalten. Finanziert würde die Elternzeit mit Beiträgen der Erwerbstätigen und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Der Kanton Zürich soll für die ungedeckten Kosten aufkommen. Kantonsrat und Regierungsrat lehnen die Initiative ab. Aus ihrer Sicht müsste eine solche Lösung durch eine schweizweit einheitliche Regelung umgesetzt werden. Ausserdem wäre zu befürchten, dass der Kanton Zürich durch die höheren Arbeitskosten Wettbewerbsfähigkeit verliert.

Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen: Nein

Formulierung
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Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 29,65 %
411
Nein-Stimmen 70,35 %
975
Leer
14
Stimmberechtigte
3'733
Stimmbeteiligung
38.07
Ebene
Kanton
Art
Initiative
Name
RRB-2022-0385_Abstimmungszeitung_VA_15-05-2022.pdf (PDF, 642.45 kB) Download 0 RRB-2022-0385_Abstimmungszeitung_VA_15-05-2022.pdf

Änderung der Kantonsverfassung, Klimaschutz

Angenommen
Ergebnis
Vorlage angenommen
Beschreibung

Änderung der Kantonsverfassung, Klimaschutz Der Klimaschutz ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit – auch im Kanton Zürich. Er soll deshalb in der Kantonsverfassung verankert werden. Der geplante neue Verfassungsartikel definiert das Ziel der Treibhausgasneutralität, kurz «Netto-Null». Er erteilt dem Kanton und den Gemeinden verbindlich den Auftrag, sich für die Begrenzung des Klimawandels und seiner Auswirkungen einzusetzen. Weiter bezeichnet er die Handlungsfelder für Massnahmen und schafft die Grundlage für die Förderung von geeigneten Technologien, Materialien und Prozessen.

 

Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen: Ja

Formulierung
Stimmen Sie der Vorlage zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 66,81 %
912
Nein-Stimmen 33,19 %
453
Leer
22
Stimmberechtigte
3'733
Stimmbeteiligung
37.66
Ebene
Kanton
Art
Initiative
Name
RRB-2022-0385_Abstimmungszeitung_VA_15-05-2022.pdf (PDF, 642.45 kB) Download 0 RRB-2022-0385_Abstimmungszeitung_VA_15-05-2022.pdf

Änderung der Kantonsverfassung, Stimm- und Wahlrechtsalter 16

Abgelehnt
Ergebnis
Vorlage abgelehnt
Beschreibung

Änderung der Kantonsverfassung, Stimm- und Wahlrechtsalter 16 (ohne Herabsetzung des Wählbarkeitsalters 18) Mit einer Änderung der Kantonsverfassung soll das Stimm- und Wahlrechtsalter im Kanton Zürich von bisher 18 auf 16 Jahre gesenkt werden. Das neue Stimm- und Wahlrechtsalter 16 soll für Abstimmungen auf Gemeinde- und Kantonsebene gelten. Es umfasst das Recht, an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen (aktives Wahlrecht). Für ein öffentliches Amt wählbar sein (passives Wahlrecht) sollen hingegen weiterhin nur Personen ab 18 Jahren

 

Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen: Ja

Formulierung
Stimmen Sie der Vorlage zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 28,29 %
393
Nein-Stimmen 71,71 %
996
Leer
8
Stimmberechtigte
3'733
Stimmbeteiligung
37.96
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum
Name
RRB-2022-0385_Abstimmungszeitung_VA_15-05-2022.pdf (PDF, 642.45 kB) Download 0 RRB-2022-0385_Abstimmungszeitung_VA_15-05-2022.pdf

Bezirkswahlen

Ersatzwahl Bezirkskirchenpflege Zürich

Anzahl Stimmberechtigte
1'192
Ebene
Bezirk
Art
Exekutive
Name
Bezirkskirchenpflege_Protokoll_vom_15.05.2022.pdf (PDF, 57.44 kB) Download 0 Bezirkskirchenpflege_Protokoll_vom_15.05.2022.pdf