Haupinhalt
Abstimmungssonntag
Informationen
- Datum
- 13. Februar 2022, 9.30 Uhr - 11.00 Uhr
- Lokalität
Urne im Foyer des Gemeindehauses
- Kontakt
- Matthias Ebnöther
- Weitere Informationen
- www.oberengstringen.ch
Eidgenössische Vorlagen
Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien
- Ergebnis
- Vorlage abgelehnt
- Beschreibung
Zeitungen, private Radio- und Fernsehstationen und Online-Medien versorgen die Bevölkerung täglich mit Informationen aus ihrer Region und der Schweiz. Sie tragen zur politischen Meinungsbildung und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.
Trotz ihrer Bedeutung sind die lokalen und regionalen Medien aber finanziell unter Druck geraten: Werbegelder fliessen vermehrt zu grossen internationalen Internetplattformen. Viele Zeitungen sind verschwunden. Auch die privaten Radio- und Fernsehstationen haben weniger Werbeeinnahmen.
Bundesrat und Parlament wollen die lokalen und regionalen Medien stärken. Der Bund vergünstigt seit langem die Zustellung von abonnierten Zeitungen. Diese Vergünstigung wird auf Zeitungen mit grösserer Auflage und auf die Zustellung früh am Morgen ausgedehnt. Zudem werden Online-Medien gefördert, und Lokalradios und das Regionalfernsehen können finanziell stärker unterstützt werden. Bedingung ist, dass sie sich vorwiegend an ein schweizerisches Publikum richten und Themen aus verschiedenen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft behandeln.
Die Fördermassnahmen werden aus den Einnahmen der bestehenden Radio- und Fernsehabgabe sowie über den Bundeshaushalt finanziert.
Die Abstimmungsfrage:
Wollen Sie das Bundesgesetz vom18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien annehmen?
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Bundesrat und Parlament wollen mit einer stärkeren Unterstützung der Medien verhindern, dass noch mehr Zeitungen verschwinden oder Privatradios aufgeben müssen. Nur so wird auch künftig über alle Regionen berichtet. Das ist wichtig für die Bevölkerung und die direkte Demokratie.
Empfehlung des Referendumskomitees
Für das Referendumskomitee ist die vorgesehene Unterstützung der Medien eine Verschleuderung von Steuergeldern, von der reiche Verlage profitieren. Nach Ansicht des Komitees werden die Medien durch die Unterstützung zudem zu Staatsmedien. Die direkte Demokratie der Schweiz braucht aber unabhängige Medien.
- Formulierung
- Wollen Sie die Vorlag annehmen?
Vorlagen
Vorlage
678
841
- Leer
- 13
- Stimmberechtigte
- 3'728
- Stimmbeteiligung
- 41.82
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
---|---|---|---|
DE_Buchlein.pdf (PDF, 849.25 kB) | Download | 0 | DE_Buchlein.pdf |
Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung»
- Ergebnis
- Vorlage abgelehnt
- Beschreibung
In der Schweiz darf heute mit gewissen Einschränkungen für Tabakprodukte geworben werden. Verboten sind Tabakwerbung in Radio und Fernsehen sowie Werbung, die sich gezielt an Minderjährige richtet. Eine Mehrheit der Kantone hat weitergehende Verbote erlassen, etwa für Tabakwerbung auf Plakaten und im Kino.
Die Initiative will Tabakwerbung überall dort verbieten, wo Kinder und Jugendliche sie sehen können, zum Beispiel in der Presse, auf Plakaten, im Internet, im Kino, in Kiosken oder an Veranstaltungen. Für elektronische Zigaretten würden die gleichen Regeln gelten. Erlaubt wäre weiterhin Werbung, die sich nur an Erwachsene richtet oder sich an Orten befindet, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben.
Bundesrat und Parlament stellen der Initiative mit dem neuen Tabakproduktegesetz einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Die neuen Bestimmungen würden Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten auf Plakaten und im Kino verbieten. Auch dürften Tabakkonzerne keine Zigaretten mehr gratis abgeben oder internationale Veranstaltungen in der Schweiz sponsern. Das neue Tabakproduktegesetz kann unabhängig vom Ausgang der Abstimmung über die Volksinitiative in Kraft treten.
Die Abstimmungsfrage:
Wollen Sie die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» annehmen?
Bundesrat und Parlament wollen die Kinder und Jugendlichen vor den schädlichen Folgen des Rauchens schützen. Die Initiative mit ihrem weitreichenden Werbeverbot geht ihnen aber zu weit. Der Gegenvorschlag verstärkt den Jugendschutz und ermöglicht weiterhin Werbung, die sich an Erwachsene richtet.
Empfehlung des Initiativkomitees
Mit der Initiative will das Komitee, dass Tabakwerbung Minderjährige nicht mehr erreicht. Laut Komitee gibt es nur mit der Initiative einen wirksamen Jugendschutz. Der Gegenvorschlag lasse weiterhin Werbung zu, die Kinder und Jugendliche erreiche und sie so in den schädlichen Nikotin und Tabakkonsum führe.
- Formulierung
- Wollen Sie die Vorlag annehmen?
Vorlagen
Vorlage
820
716
- Leer
- 4
- Stimmberechtigte
- 3'728
- Stimmbeteiligung
- 42.03
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
---|---|---|---|
DE_Buchlein.pdf (PDF, 849.25 kB) | Download | 0 | DE_Buchlein.pdf |
Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot»
- Ergebnis
- Vorlage abgelehnt
- Beschreibung
Tierversuche sind in der Schweiz erlaubt. Sie werden eingesetzt, um Medikamente und Therapien zu entwickeln, mit denen Krankheiten besser behandelt werden können.
Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze für Tierversuche: Ein Tierversuch wird nur bewilligt, wenn die Ergebnisse nicht auf anderem Weg erzielt werden können. Die Forscherinnen und Forscher dürfen in ihren Versuchen mit nur so vielen Tieren arbeiten wie unbedingt nötig, und sie müssen deren Belastungen so gering wie möglich halten.
Die Volksinitiative fordert ein Verbot von Tierversuchen. Produkte, die unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden, sollen zudem nicht mehr importiert werden dürfen. Die Initiative verlangt auch, dass Forschung, die ohne Tierversuche auskommt, mindestens dieselbe staatliche Unterstützung erhält wie heute diejenige mit Tierversuchen. Auch sogenannte Menschenversuche sollen verboten werden.
Bei Annahme der Initiative gäbe es in der Schweiz keine neuen Medikamente mehr, die mit Tierversuchen entwickelt werden. Die Forschung sowie die Entwicklung von Medikamenten oder anderen Produkten wie Pflanzenschutzmitteln würden eingeschränkt und möglicherweise ins Ausland verlagert.
Die Abstimmungsfrage:
Wollen Sie die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot –Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» annehmen?
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Für Bundesrat und Parlament hat ein Verbot von Tierversuchen massive Nachteile für die Schweiz. Die Menschen und Tiere könnten von vielen neuen medizinischen Therapien nicht mehr profitieren. Forschung und Entwicklung würden sehr stark eingeschränkt und Arbeitsplätze wären gefährdet.
Empfehlung des Initiativkomitees
Für das Komitee ist es nicht entschuldbar, wenn nicht zustimmungsfähige Tiere und Menschen für Experimente missbraucht werden. Kein Tier oder Mensch könne verlässliche Vorhersagen für ein anderes Lebewesen liefern. Die Forscherinnen und Forscher könnten ihre Erkenntnisse auch mit leidfreien Ansätzen erreichen.
- Formulierung
- Wollen Sie die Vorlage annehmen?
Vorlagen
Vorlage
313
1'205
- Leer
- 10
- Stimmberechtigte
- 3'728
- Stimmbeteiligung
- 41.71
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
---|---|---|---|
DE_Buchlein.pdf (PDF, 849.25 kB) | Download | 0 | DE_Buchlein.pdf |
Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben
- Ergebnis
- Vorlage abgelehnt
- Beschreibung
Unternehmen brauchen Kapital, um zum Beispiel Investitionen zu tätigen oder Verluste zu decken. Wenn ein Unternehmen Eigenkapital beschafft, indem es Aktien oder dergleichen ausgibt, erhebt der Bund eine Steuer: die Emissionsabgabe.
Diese beträgt ein Prozent des aufgenommenen Kapitals. Die Steuer wird erst auf Beträgen über einer Million Franken erhoben. In der Regel bezahlen kleine Unternehmen keine solche Abgabe; die Steuereinnahmen stammen vorwiegend von mittleren und grossen Unternehmen.
Bundesrat und Parlament wollen die Emissionsabgabe abschaffen. Unternehmen sollen neues Eigenkapital aufnehmen können, ohne darauf Steuern bezahlen zu müssen. Das senkt die Investitionskosten, was sich positiv auf Wachstum und Arbeitsplätze auswirkt.
Von der Abschaffung der Emissionsabgabe profitieren insbesondere junge, wachstumsstarke Unternehmen, die noch keine Reserven haben. Um ihr Wachstum zu finanzieren, sind sie auf zusätzliches Eigenkapital angewiesen, das heute der Emissionsabgabe unterliegt. Aus der Abschaffung der Abgabe entstünden dem Bund Mindereinnahmen von schätzungsweise 250 Millionen Franken pro Jahr.
Die Abstimmungsfrage:
Wollen Sie die Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) annehmen?
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Bundesrat und Parlament wollen die Emissionsabgabe abschaffen. Das wirkt sich positiv auf die Standortattraktivität der Schweiz aus: Die Abschaffung generiert Wachstum; sie schafft und sichert Arbeitsplätze. Zudem ist die Massnahme finanziell verkraftbar.
Empfehlung des Referendumskomitees
Laut dem Komitee profitieren grösstenteils international tätige Grosskonzerne, Banken und Versicherungen von der Abschaffung der Emissionsabgabe. Die Bürgerinnen und Bürger hätten nichts davon, im Gegenteil: Sie müssten dafür höhere Steuern bezahlen oder einen Abbau von staatlichen Leistungen in Kauf nehmen.
- Formulierung
- Wollen Sie die Vorlag annehmen?
Vorlagen
Vorlage
613
899
- Leer
- 20
- Stimmberechtigte
- 3'728
- Stimmbeteiligung
- 41.82
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Name | |||
---|---|---|---|
DE_Buchlein.pdf (PDF, 849.25 kB) | Download | 0 | DE_Buchlein.pdf |