Haupinhalt

Abstimmung

Informationen

Datum
29. November 2020
Lokalität
Urne im Foyer des Gemeindehauses
Kontakt
Matthias Ebnöther
Beschreibung
Eidgenössische und Bezirksvorlage

Eidgenössische Vorlagen

«Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»

Abgelehnt
Ergebnis
Vorlage abgelehnt
Beschreibung
n der Schweiz sind die Produktion und die Ausfuhr von Kriegsmaterial wie Pistolen, Sturmgewehren und Schützenpanzern streng geregelt. Die Finanzierung und die Herstellung von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen, Personenminen und Streumunition sind ebenso gesetzlich verboten wie der Handel mit diesen Waffen.
Dem Initiativkomitee geht das heutige Recht zu wenig weit: Es will das Finanzierungsverbot auf jegliche Art von Kriegsmaterial ausweiten: Zum einen sollen Kriegsmaterialproduzenten keine Kredite mehr erhalten; zum anderen soll auch der Besitz von Aktien von Kriegsmaterialproduzenten und Anteilen an Fonds, die solche Aktien enthalten, verboten werden. Achtung: Als Kriegsmaterialproduzenten würden gemäss Initiative alle Unternehmen gelten, die mehr als fünf Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erwirtschaften. Überdies soll sich die Schweiz dafür einsetzen, dass dieses Verbot weltweit für Banken und Versicherungen angewendet wird.
Bundesrat und Parlament haben Verständnis für das Anliegen des Initiativkomitees. Sie sind aber der Auffassung, bei einer Annahme der Initiative würden weder weniger Waffen produziert noch weniger Konflikte geführt. Zudem wären die wirtschaftlichen und finanziellen Konsequenzen für die Schweiz schädlich: Die Anlagemöglichkeiten für die Altersvorsorge und die AHV/IV würden stark eingeschränkt, und die KMU, die unter nach dem 5-Prozent-Kriterium als Kriegsproduzenten gelten würden, erhielten keine Kredite mehr.
Abstimmungsfrage:
Wollen Sie die Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» annehmen?
Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Für Bundesrat und Parlament erfüllt das bestehende Finanzierungsverbot seinen Zweck. Die Initiative geht klar zu weit und wird Kriege nicht verhindern. Sie würde aber die Renditen der AHV/IV und der Pensionskassen schmälern, den Finanzplatz Schweiz gefährden und die Schweizer Industrie mit ihren KMU schwächen.
Empfehlung des Initiativkomitees

Waffen können viel Leid anrichten. Darum ist es nach Ansicht des Initiativkomitees unethisch, wenn Geld von Schweizer Finanzinstituten in die Produktion von Waffen fliesst. Pensionskassen könnten auch dann eine marktgerechte Rendite erzielen, wenn sie nicht in Rüstungsunternehmen investierten.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 40,14 %
637
Nein-Stimmen 59,86 %
950
Leer
10
Stimmbeteiligung
43.44
Ebene
Bund
Art
-

«Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»

Abgelehnt
Ergebnis
Vorlage abgelehnt
Beschreibung
Von Schweizer Unternehmen wird erwartet, dass sie die Menschenrechte und die Umweltstandards auch im Ausland einhalten. Die Schweiz hat sich aktiv an der Ausarbeitung dieser Standards beteiligt.
Den Initiantinnen und Initianten gehen diese Standards jedoch zu wenig weit. Darum wollen sie strengere gesetzliche Verpflichtungen einführen: Insbesondere verlangen sie, dass die Schweizer Unternehmen prüfen, ob ihre Tochterunternehmen, Zulieferer und Geschäftspartner bei deren Geschäftstätigkeit die Menschenrechte und die Umweltstandards einhalten. Sie müssten Massnahmen ergreifen, um gegen allfällige Verstösse vorgehen zu können; zudem sollen sie auch für das Fehlverhalten ihrer Tochterunternehmen und der von ihnen kontrollierten Unternehmen haften. Alle Schadensfälle, die diese Unternehmen verursachen sollen von Schweizer Gerichten nach Schweizer Recht beurteilt werden.
Das Parlament teilt das Anliegen der Initiative, die vorgesehenen Haftungsregeln gehen ihm aber zu weit. Darum hat es einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, den auch der Bundesrat unterstützt. Dieser Gegenvorschlag nimmt das Anliegen der Initiative auf und führt neue Pflichten zur Berichterstattung und zur Sorgfaltsüberprüfung ein. Von Gesetzes wegen werden die Schweizer Unternehmen zu mehr Transparenz verpflichtet.

Im Gegensatz zur Initiative ist die Regulierung jedoch international abgestimmt. Tochterunternehmen und wirtschaftlich unabhängige Zulieferer würden für Schäden, die sie verursachen, weiterhin selber und in der Regel vor Ort nach dem dort geltenden Recht haften. Wer gegen die neuen Pflichten verstösst, wird mit einer Busse von bis zu 100 000 Franken bestraft.
Der indirekte Gegenvorschlag tritt nur in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und kein Referendum gegen ihn zustande kommt. Sollte ein Referendum zustande kommen, würde er dem Stimmvolk zur Abstimmung unterbreitet.
Abstimmungsfrage:
Wollen Sie die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» annehmen?
Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Aus Sicht von Bundesrat und Parlament gehen insbesondere die Haftungsregeln der Initiative zu weit. Die Initiative führt zu Rechtsunsicherheit und gefährdet Arbeitsplätze und Wohlstand. Neue Pflichten zur Berichterstattung und Sorgfaltsprüfung müssen international abgestimmt sein. So sieht es der indirekte Gegenvorschlag vor.
Empfehlung des Initiativkomitees

Laut dem Komitee ist für die allermeisten Schweizer Unternehmen die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards eine Selbstverständlichkeit. Aber Unternehmen, die etwa auf Kinderarbeit setzen oder Flüsse vergiften, sollen neu nach Schweizer Recht dafür geradestehen. Rücksichtslosigkeit dürfe kein Wettbewerbsvorteil sein.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 46,57 %
739
Nein-Stimmen 53,43 %
848
Leer
7
Stimmbeteiligung
43.49
Ebene
Bund
Art
-

Vorlagen Kreis

Spitalverband Limmattal - Grundstückkäufe

Angenommen
Ergebnis
Vorlage angenommen
Beschreibung
Der Kauf der Parzellen Kat. Nr. 8264, 8266 und 8267 in Schlieren ermöglicht dem Spitalverband eine zukunftsorientierte, vorausschauende und nachhaltige Planung des Gesundheitsplatzes Limmattal und somit einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung unserer Standortregion.

In der Delegiertenversammlung vom 23. September 2020 wurde das Geschäft von den Delegierten des Spitalverbands im Rahmen der Volksabstimmung vom 29. November 2020 einstimmig zur Genehmigung empfohlen.

Die Trägergemeinden empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.
Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 90,53 %
1'319
Nein-Stimmen 9,47 %
138
Leer
21
Stimmbeteiligung
40.33
Ebene
Kreis
Art
-