Haupinhalt

Abstimmung

Informationen

Datum
27. September 2020
Lokalität
Urne im Foyer des Gemeindehauses
Kontakt
Matthias Ebnöther
Beschreibung
Eidgenössische und kantonale Vorlagen vom 27. September 2020

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Angenommen
Ergebnis
Vorlage angenommen
Beschreibung
Die Vorlage von Bundesrat und Parlament sieht vor, dass die Schweiz bis 2030 neue Kampfflugzeuge beschafft. Dafür sind höchstens 6 Milliarden Franken vorgesehen. Der Flugzeughersteller, der den Zuschlag erhält, muss für 60 Prozent des Kaufpreises Aufträge an Unternehmen in der Schweiz vergeben. Die Aufträge werden auf die Sprachregionen verteilt. Gegen den Bundesbeschluss wurde das Referendum ergriffen. Darum entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber, ob neue Kampfflugzeuge beschafft werden. Falls das Volk Ja sagt, entscheidet der Bundesrat über den Typ und die Anzahl Flugzeuge. Er unterbreitet seinen Entscheid dem Parlament zur Genehmigung.
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Ja
Bundesrat und Parlament wollen die Menschen in der Schweiz weiterhin vor Bedrohungen aus der Luft schützen. Dazu braucht es neue Kampfflugzeuge, da die jetzige Flotte um 2030 ausser Betrieb genommen werden muss. Die neuen Flugzeuge sind nötig für die langfristige Sicherheit der Schweiz und stärken unsere Neutralität.
admin.ch/kampfflugzeuge
Empfehlung des Referendumskomitees
Nein
Nach Ansicht des Referendumskomitees gibt der Bundesbeschluss Bundesrat und Parlament eine Blankovollmacht, überflüssige Luxus-Kampfjets zum Preis von 6 Milliarden Franken zu kaufen. Das Geld werde dafür im Gesundheitswesen, im Katastrophenschutz oder bei der Bekämpfung des Klimawandels fehlen.
kampfjets-nein.ch
Abstimmung im Nationalrat
123 Ja
68 Nein
5 Enthaltungen
Abstimmung im Ständerat
33 Ja
10 Nein
1 Enthaltung
Formulierung
Srimmen Sie dem Bundesbeschluss zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 55,48 %
1'088
Nein-Stimmen 44,52 %
873
Leer
19
Stimmbeteiligung
53.72
Ebene
Bund
Art
-

Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)

Abgelehnt
Ergebnis
Vorlage abgelehnt
Beschreibung
Die Initiative will die Personenfreizügigkeit mit der EU beenden. Wird die Initiative angenommen, muss der Bundesrat das FZA innerhalb von zwölf Monaten durch Verhandlungen mit der EU ausser Kraft setzen. Gelingt dies nicht, muss der Bundesrat das FZA innert weiteren 30 Tagen einseitig kündigen. In diesem Fall würde die Guillotine-Klausel zur Anwendung kommen: Auch die sechs anderen Abkommen der Bilateralen I würden automatisch wegfallen. Die Initiative verbietet es der Schweiz zudem, neue völkerrechtliche Verpflichtungen einzugehen, die ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewähren.
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Nein
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, weil sie den bilateralen Weg mit der EU gefährdet. Sie stellt die stabilen Beziehungen der Schweiz zu ihrer wichtigsten Partnerin in Frage. Damit setzt sie Arbeitsplätze und Wohlstand aufs Spiel – und das in einer Zeit grosser wirtschaftlicher Unsicherheiten.
admin.ch/begrenzungsinitiative
Empfehlung des Initiativkomitees
Ja
Laut dem Komitee gibt es seit der Einführung der vollen Personenfreizügigkeit mit der EU eine Massenzuwanderung, welche die Umwelt, den Arbeitsmarkt, die Sozialwerke und die Infrastruktur extrem belastet. Das Komitee will deshalb, dass die Schweiz die Zuwanderung ohne Freizügigkeit selber kontrolliert.
begrenzungsinitiative.ch
Abstimmung im Nationalrat
53 Ja
142 Nein
2 Enthaltungen
Abstimmung im Ständerat
5 Ja
37 Nein
2 Enthaltungen
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 38,98 %
776
Nein-Stimmen 61,02 %
1'215
Leer
10
Stimmbeteiligung
54.28
Ebene
Bund
Art
-

Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)

Abgelehnt
Ergebnis
Vorlage abgelehnt
Beschreibung
Bundesrat und Parlament wollen bei der direkten Bundessteuer den maximalen Abzug für die Drittbetreuung von 10 100 auf 25 000 Franken pro Kind erhöhen. Sie wollen dazu beitragen, dass sich Familie und Beruf besser vereinbaren lassen, und zugleich dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Die Erhöhung dieses Abzugs führt zu jährlich wiederkehrenden Steuerausfällen von grob geschätzt 10 Millionen Franken. Das Parlament hat zudem beschlossen, den allgemeinen Kinderabzug von 6500 auf 10 000 Franken zu erhöhen. Es will Familien unabhängig von der Betreuungsform entlasten. Das führt zu zusätzlichen Steuerausfällen, die vor der Coronakrise auf 370 Millionen Franken geschätzt wurden. Infolge der Coronakrise dürften sie vorübergehend tiefer ausfallen, bezogen auf das Steuerjahr 2021 um schätzungsweise 50 bis 100 Millionen Franken. Da die Kantone an den Einnahmen der direkten Bundessteuer beteiligt sind, entfallen gut 20 Prozent der gesamten Mindereinnahmen auf sie. Die Erhöhung der Abzüge kommt jenen fast 60 Prozent der Familien zugute, welche die direkte Bundessteuer bezahlen müssen.
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Ja
Bundesrat und Parlament wollen bei der direkten Bundessteuer die Kinderabzüge erhöhen. Damit werden die Familienarbeit und die Kinderkosten angemessener berücksichtigt. Zudem lassen sich Familie und Beruf besser vereinbaren und der Fachkräftemangel mildern.
admin.ch/kinderabzuege
Empfehlung der Referendumskomitees
Für die Referendumskomitees ist die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs ein Steuergeschenk ausschliesslich für reiche Eltern. Sie befürchten, dass andernorts Leistungen abgebaut werden, worunter auch der Mittelstand leiden würde. Wolle man wirklich Familien entlasten, gebe es bessere Möglichkeiten.
kinderabzug-bschiss.ch
Abstimmung im Nationalrat
132 Ja
62 Nein
3 Enthaltungen
Abstimmung im Ständerat
25 Ja
17 Nein
3 Enthaltungen
Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 32,08 %
630
Nein-Stimmen 67,92 %
1'334
Leer
16
Stimmbeteiligung
53.75
Ebene
Bund
Art
-

Änderung des Bundesgesetztes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz)

Angenommen
Ergebnis
Vorlage angenommen
Beschreibung
Die Vorlage sieht die Einführung eines zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaubs vor. Er kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt bezogen werden. Der Erwerbsausfall während des Vaterschaftsurlaubs wird entschädigt. Die Entschädigung wird gleich festgelegt wie bei Frauen im Mutterschaftsurlaub: Sie beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Das Bundesamt für Sozialversicherungen schätzt die Kosten des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs bei Inkrafttreten der Vorlage auf rund 230 Millionen Franken pro Jahr. Finanziert werden diese Kosten wie beim Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO), also überwiegend mit Beiträgen der Erwerbstätigen und der Arbeitgeber. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag des Parlaments zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie». Die Initiative verlangt einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub. Sie wurde unter der Bedingung zurückgezogen, dass die Vorlage für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub in Kraft tritt. Weil gegen diese Vorlage ein Referendum zustande gekommen ist, wird darüber abgestimmt.
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Ja
Bundesrat und Parlament befürworten einen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Dieser erleichtert die Beteiligung des Vaters an der Betreuung seines Kindes und entlastet die Mutter. Er entspricht einem weit verbreiteten Anliegen und verursacht keinen übermässigen finanziellen oder organisatorischen Aufwand.
admin.ch/vaterschaftsurlaub
Empfehlung des Referendumskomitees
Nein
Für das Komitee ist der bezahlte Vaterschaftsurlaub eine neue Sozialversicherung, die teuer, unverantwortlich und missbräuchlich ist. Allen bliebe weniger vom Lohn, weil sie für die Ferien von wenigen bezahlen müssten. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sei der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub weder finanziell noch organisatorisch tragbar.
lohnabzuege-nein.ch
Abstimmung im Nationalrat
129 Ja
66 Nein
2 Enthaltungen
Abstimmung im Ständerat
31 Ja
11 Nein
3 Enthaltungen
Formulierung
Stimmen Sie der Vorlage zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 56,33 %
1'108
Nein-Stimmen 43,67 %
859
Leer
16
Stimmbeteiligung
53.83
Ebene
Bund
Art
-

Änderung des Bundesgesetztes über die Jagd und en Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz)

Abgelehnt
Ergebnis
Vorlage abgelehnt
Beschreibung
Das revidierte Jagdgesetz trägt der steigenden Zahl von Wölfen in der Schweiz Rechnung. Die Kantone können neu die Wolfsbestände vorausschauend regulieren. Der Wolf bleibt eine geschützte Tierart. Ziel dieser Neuerung ist, dass die Wölfe die Scheu vor Menschen und Siedlungen bewahren, weniger Schäden an Schafen und Ziegen entstehen und so die Zahl der Konflikte abnimmt. Das revidierte Gesetz verbessert auch den Schutz verschiedener Wildtierarten. Davon profitieren zum Beispiel Wasservögel. Zudem werden die Lebensräume der Wildtiere besser miteinander vernetzt.
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Ja
Für Bundesrat und Parlament erfüllt das Gesetz zwei wichtige Anliegen: Erstens stärkt es den Schutz vieler Wildtierarten. Und zweitens bietet es eine pragmatische Lösung für den Umgang mit dem wachsenden Wolfsbestand. Der Wolf bleibt aber eine geschützte Tierart, und die Rudel bleiben erhalten.
admin.ch/jagdgesetz
Empfehlung des Referendumskomitees
Nein
Für das Komitee ist das revidierte Gesetz «missraten». Es erlaube den Abschuss von geschützten Tieren, ohne dass sie Schaden angerichtet hätten. Das neue Gesetz gefährde den Artenschutz in der Schweiz. Das Komitee befürchtet zudem, dass der Bundesrat weitere geschützte Tiere zum Abschuss freigeben könnte.
jagdgesetz-nein.ch
Abstimmung im Nationalrat
117 Ja
71 Nein
9 Enthaltungen
Abstimmung im Ständerat
28 Ja
16 Nein
1 Enthaltung
Formulierung
Wollen Sie die Änderung des Jagdgesetztes annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 43,88 %
860
Nein-Stimmen 56,12 %
1'100
Leer
30
Stimmbeteiligung
54.01
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

Strassengesetz (StrG) (Änderung vom 18. November 2019; Unterhalt von Gemeindestrassen)

Angenommen
Ergebnis
Vorlage angenommen
Beschreibung
Die parlamentarische Initiative «Strassengesetz § 30» verlangt, dass inskünftig der Unterhalt der Gemeindestrassen aus dem kantonalen Strassenfonds mitfinanziert werden muss. Mindestens 20 Prozent der jährlichen Einlage in den Strassenfonds sollen den Gemeinden dafür zur Verfügung stehen. Massgebend für den Anteil einer Gemeinde ist die Länge der Gemeindestrassen, die vom motorisierten Individualverkehr befahren werden können. Der Kantonsrat hat die parlamentarische Initiative mehrheitlich gutgeheissen. Gegen die Änderung des Strassengesetzes wurde das Kantonsratsreferendum ergriffen.
Der Kantonsrat empfiehlt: Ja
Der Regierungsrat empfiehlt: Nein
Formulierung
Stimmen Sie der Vorlage zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 56,36 %
979
Nein-Stimmen 43,64 %
758
Leer
59
Ungültig
1
Stimmbeteiligung
48.82
Ebene
Kanton
Art
-

Zusatzleistungsgesetz (ZLG) (Änderung vom 28. Oktober 2019; Beiträge des Kantons)

Angenommen
Ergebnis
Vorlage angenommen
Beschreibung
Die Sozialkosten steigen kontinuierlich und sie sind unter den einzelnen Gemeinden des Kantons sehr ungleich verteilt. Gleichzeitig werden die Unterschiede zwischen den Gemeinden immer grösser. Die Änderung des Zusatzleistungsgesetzes bezweckt, dass der Kanton einen höheren Kostenanteil der Zusatzleistungen für AHV- und IV-Bezügerinnen und -Bezüger übernimmt. Damit werden die Gemeinden entlastet und die Unterschiede der Sozialkostenbelastung zwischen den Gemeinden verringert. Der Ausgleich wird durch einen Plafond begrenzt. Kosten, die über diesem Deckel liegen, müssen durch die Gemeinden selber finanziert werden. Der Kantonsrat hat dieser Gesetzesrevision mehrheitlich zugestimmt. Gegen die Änderung des Zusatzleistungsgesetzes ist das Kantonsratsreferendum ergriffen worden.
Der Kantonsrat empfiehlt: Ja
Der Regierungsrat empfiehlt: Nein
Formulierung
Stimmen Sie der Vorlage zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 66,33 %
1'166
Nein-Stimmen 33,67 %
592
Leer
50
Ungültig
1
Stimmbeteiligung
48.98
Ebene
Kanton
Art
-