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Informationen

Datum
19. Mai 2019
Lokalität
Urne im Foyer des Gemeindehauses
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Matthias Ebnöther
Beschreibung
Am 19. Mai kommen folgende Vorlagen zur Abstimmung:

Eidgenössische Vorlagen:
  1. Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV Finanzierung (STAF)
  2. Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung von Schengen)

Kommunale Vorlagen:
  1. Einzelinitiative "Für eine kosteneffiziente Oberengstringer Kultur- und Freizeitpolitik"
  2. Spitalverband Limmattal, Totalrevision Statuten

Eidgenössische Vorlagen

Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV Finanzierung (STAF)

Angenommen
Ergebnis
Vorlage wird angenommen
Beschreibung
Der Bundesrat und das Parlament wollen zwei Grundpfeiler der schweizerischen Wohlfahrt sichern: einerseits ein wettbewerbsfähiges Steuersystem, andererseits angemessene AHV-Renten. Um diese zwei Ziele zu erreichen, haben sie die folgende Vorlage erarbeitet: eine Reform der Unternehmenssteuer mit dem Ziel, diese dem heutigen internationalen Umfeld anzupassen, und damit verbunden eine finanzielle Stärkung der AHV, um der immer grösseren Zahl der Rentenbezügerinnen und -bezüger gerecht zu werden.

Mit der Vorlage wollen die Regierung und das Parlament insbesondere Folgendes erreichen:
  • die Abschaffung der Steuerprivilegien für überwiegend im Ausland tätige Unternehmen
  • gleiche Besteuerungsregeln für alle Unternehmen
  • die steuerliche Förderung von Investitionen in Forschung und Entwicklung
  • zusätzliches Geld für die Kantone, um diese Massnahmen auf ihrem Gebiet selbstständig unter Berücksichtigung der Besonderheiten und der Bedürfnisse der Gemeinden umzusetzen.

Die Schätzungen gehen kurzfristig von Steuerausfällen auf Bundes- und auf Kantonsebene von ungefähr 2 Milliarden Franken aus. Parallel dazu wird die AHV jährlich mit zusätzlich 2 Milliarden Franken gestärkt. Davon steuert der Bund 800 Millionen Franken bei, den Rest tragen die Unternehmen und die Versicherten.

Gegen diese Vorlage wurde das Referendum ergriffen: Gemäss einem der Referendumskomitees gewährt die kombinierte Vorlage den grossen Unternehmen weitere Steuervorteile auf dem Buckel der Bevölkerung. Gemäss den anderen Komitees bietet die Vorlage keine Gewähr für die dringend nötigen Reformen der Altersvorsorge.

Für den Bundesrat und das Parlament stellt die Vorlage jedoch ein ausgewogener Kompromiss dar, der der gesamten Bevölkerung zugutekommt.
Formulierung
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 68,91 %
1'013
Nein-Stimmen 31,09 %
457
Stimmbeteiligung
40.68
Ebene
Bund
Art
-

Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie

Angenommen
Ergebnis
Vorlage wird angenommen
Beschreibung
Das Schweizer Waffenrecht will den Missbrauch von Waffen bekämpfen und die Bevölkerung schützen. Das europäische Recht verfolgt dasselbe Ziel. Um dem heutigen Umfeld und den gegenwärtigen Bedrohungen (zu denken ist etwa an die Attentate in Paris und in Brüssel) besser Rechnung zu tragen, hat die EU ihr Recht im Jahre 2017 entsprechend angepasst. Als Mitglied im Verbund der Schengen- und Dublin-Staaten will die Schweiz diese Änderungen des europäischen Rechts übernehmen.

Mit diesen Massnahmen werden insbesondere die folgenden Ziele verfolgt:
-genaue Klärung der Herkunft der Waffen
-wirksame Bekämpfung des Schwarzmarktes
-verbesserter Informationsaustausch zwischen den Schengen-Staaten, wie etwa die Bekanntgabe, wem in der EU eine Waffe verweigert wurde

Die «Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz» hat gegen diese Anpassung des Schweizer Rechts das Referendum ergriffen. Sie ist der Ansicht, dass damit Angstmacherei betrieben werde und dass die neuen Bestimmunen nicht dazu beitrügen, den Terrorismus und die Kriminalität zu bekämpfen. Zudem widerspreche sie der Bundesverfassung und dem Volkswillen und bedrohe das Recht auf Waffenbesitz und den tief in der schweizerischen Tradition verwurzelten Schiesssport.

Der Bundesrat und das Parlament versichern, dass mit dem neuen Recht nicht nur die Bevölkerung geschützt und der Missbrauch bekämpft werden, sondern dass auch die schweizerischen Sitten und Gebräuche, wie die Schiessanlässe unangetastet bleiben. Bei einer Ablehnung des angepassten Schweizer Rechts würde unser Land aus dem Verbund der Schengen-/Dublin-Staaten ausscheiden, es sei denn, die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission beschliessen ausdrücklich etwas anderes.
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 68,17 %
1'013
Nein-Stimmen 31,83 %
473
Stimmbeteiligung
40.68
Ebene
Bund
Art
-

Kommunale Vorlagen

Einzelinitiative "Für eine kosteneffiziente Oberengstringer Kultur- und Freizeitpolitik"

Abgelehnt
Ergebnis
Initiative wird klar abgelehnt
Beschreibung
Ausgangslage

Artur Terekhov hat mit Schreiben vom 26. September 2018 die Einzelinitiative „Für eine kosteneffiziente Oberengstringer Kultur- und Freizeitpolitik“ eingereicht. Nachdem der Gemeinderat Oberengst-ringen die Initiative für ungültig erklärt hatte (Beschluss vom 19. November 2018), hat der Initiant Rekurs beim Bezirksrat Dietikon erhoben. Der Bezirksrat hat den Rekurs gutgeheissen (Beschluss vom 31. Januar 2019) und die Initiative für gültig erklärt. Da die Initiative eine Änderung der Gemeindeordnung zur Folge hätte, haben die Stimm-berechtigten an der Urne innert 6 Monaten nach deren Gültigerklärung über die Initiative abzustimmen.


Ziel der Initiative

Nur noch eine beschränkte Anzahl kultureller Veranstaltungen. Der Initiant möchte mit seiner Initiative in der Gemeindeordnung festsetzen, dass die Gemeinde für kulturelle Veranstaltungen maxi-mal 100‘000 Franken jährlich ausgeben darf. Zudem möchte er die Anzahl von kulturellen Veranstaltungen, welche von der Gemeinde bzw. der Kulturkommission durchgeführt werden, auf vier (4) pro Jahr beschränken. Von dieser Regelung aus-genommen wären Anlässe der Gemeindebibliothek, des Jugendtreffs oder Events mit vorwiegend politischem Charakter.

Keine Beiträge an Vereine. Weiter hat die Initiative zum Ziel, dass die Gemeinde keinerlei Subventionen oder Förderbeiträge an private oder öffentlich-rechtliche Akteure für Kultur- oder Freizeitförderung ausrichten darf. Auf der anderen Seite wäre der Gemeinderat verpflichtet, für die Benützung von öffentlichen Anlagen (Liegenschaften, Sportanlagen, öffentlicher Grund) eine Gebühr zu erheben.


Auswirkungen

Bei einer Annahme der Initiative ist die Gemeindeordnung mit den neuen Artikeln Art. 2a (Kultur- und Freizeitpolitik der Gemeinde) sowie Art. 51 (Über-gangsbestimmungen) zu ergänzen. Die anschliessend revidierte Gemeindeordnung muss durch den Regierungsrat des Kantons Zürich noch genehmigt werden.

Bei einer Ablehnung der Initiative bleibt die bisherige Gemeindeordnung, welche am 24. September 2017 durch die Stimmberechtigten genehmigt wurde, unverändert in Kraft.
Formulierung
Wollen Sie die Einzelinitiative „Für eine kosteneffiziente Oberengstringer Kultur- und Freizeitpolitik“ annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 19,34 %
275
Nein-Stimmen 80,66 %
1'147
Stimmbeteiligung
39.01
Ebene
Gemeinde
Art
-

Totalrevision der Zweckverbandsstatuten des Spitalverbandes Limmattal

Angenommen
Ergebnis
Die Statuten werden klar genehmigt.
Beschreibung
Der Spitalverband Limmattal ist das Schwerpunktspital für die Regionen Limmattal und Furttal und stellt als solches die medizinische Versorgung im Akut- und Pflegebereich sowie im Rettungswesen für die Bevölkerung in seinem Einzugsgebiet und aus angrenzenden Regionen sicher. Als öffentliches Listenspital des Kantons Zürich gelten für das Spital die gesetzlichen Bestimmungen des Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetzes, das seit Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung 2012 die nationalen Vorgaben umsetzt.

Der Spitalverband Limmattal ist rechtlich ein Zweckverband mit eigenem Finanzhaushalt nach Massgabe der kantonalen Gemeindegesetzgebung und umfasst derzeit 11 Trägergemeinden. Am 1. Januar 2018 ist das neue Gemeindegesetz und die neue Gemeindeverordnung in Kraft getreten. Das neue Gemeindegesetz soll den Rahmen schaffen, damit die Gemeinden ihre Aufgaben selbstständig, demokratisch, wirtschaftlich und rechtmässig erfüllen können. Es setzt die Vorgaben der neuen Kantonsverfassung um, schafft Transparenz in der Rechnungslegung und regelt die Ausgliederung öffentlicher Aufgaben, die Gemeindezusammenarbeit und die Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen.
Formulierung
Wollen Sie folgende Vorlage annehmen

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 93,40 %
1'274
Nein-Stimmen 6,60 %
90
Stimmbeteiligung
38.02
Ebene
Gemeinde
Art
-