Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontakt

Inhalt

Informationen

Datum
27. September 2009
Lokalität
Urne im Foyer des Gemeindehauses
Kontakt
Peter M. Menzi

Eidgenössische Vorlagen

Verzicht auf die Einführung der allg. Volksinitiative

Beschreibung
Die Bundesverfassung sieht seit 2003 die allgemeine Volksinitiative vor. Weil dieses Instrument in der Praxis jedoch nicht angewendet werden kann, wollen Bundesrat und Parlament die entsprechenden Bestimmungen aus der Verfassung streichen. Würde auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative verzichtet, so hätten Stimmbürger nicht mehr die Möglichkeit Gesetzesänderungen auf Bundesebene in Form einer allgemeinen Anregung zu verlangen.
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 19. Dezember 2008 über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative annehmen?
Ebene
Bund
Art
-

Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der MwSt

Beschreibung
Die Vorlage sieht vor, die Mehrwertsteuersätze zugunsten der Invalidenversicherung (IV) während sieben Jahren (2011–2017) zu erhöhen. Mit diesem Schritt im Sanierungsplan soll dem Defizit und der enorm anwachsenden Verschuldung der IV Einhalt geboten werden. Zudem würde die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) endgültig davon befreit, für das Defizit der IV aufkommen zu müssen. Da die Zusatzfinanzierung mit einer Verfassungsänderung verbunden ist, bedarf sie der Zustimmung einer Mehrheit des Volkes und der Kantone.
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze, geändert durch den Bundesbeschluss vom 12. Juni 2009, annehmen?
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich

Beschreibung
Die neue Verfassung des Kantons Zürich ist am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Das Verhältnis des Staates zu der bisher öffentlich rechtlich anerkannten kirchlichen Körperschaft wird in Art. 130 geregelt. Darauf gestützt hat der Kantonsrat 2007 dem neuen Kirchengesetz (KiG) zugestimmt, welches das Gesetz über die evangelisch-reformierte Landeskirche von 1963 per 1, Januar 2010 ablösen wird. Die nun zur Abstimmung vorliegende Kirchenordnung muss wegen der Erweiterung der Autonomie total revidiert werden.
Formulierung
Stimmen Sie der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich vom 17. März 2009 zu?
Ebene
Kanton
Art
-

Kirchenordnung der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich

Beschreibung
Die neue Verfassung des Kantons Zürich ist am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Das Verhältnis des Staates zu der bisher öffentlich rechtlich anerkannten kirchlichen Körperschaft wird in Art. 130 geregelt. Darauf gestützt hat der Kantonsrat 2007 dem neuen Kirchengesetz (KiG) zugestimmt, welches das Gesetz über das katholische Kirchenwesen von 1963 per 1. Januar 2010 ablösen wird. Die nun zur Abstimmung vorliegende Kirchenordnung muss wegen der Erweiterung der Autonomie total revidiert werden.
Formulierung
Stimmen Sie der Kirchenordnung der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich vom 29. Januar 2009 zu?
Ebene
Kanton
Art
-

Verteilung des Fluglärms

Beschreibung
Die Initiative beabsichtigt eine faire Verteilung des Fluglärms in alle Himmelsrichtungen mittels Zeitfenstern und Rotation unter Ausnutzung aller flugtechnischen Möglichkeiten, um somit die Anzahl Personen, die permanentem, übermässigem Fluglärm ausgesetzt sind, so weit wie möglich zu verringern.
Formulierung
Wollen Sie die Kantonale Volksinitiative für eine faire und ausgewogene Verteilung des Fluglärms um den Flughafen Zürich (Verteilungsinitiative) (ABl 2006, 1329) annehmen?
Ebene
Kanton
Art
-

Vorlagen Kreis

Gründung "IKA Limeco"

Beschreibung
Für den gemeinsamen Bau und Betrieb der zentralen Abwasserreinigungs- und Kehrichtaufbereitungsanlage in Dietikon haben sich die Städte und Gemeinden Dietikon, Geroldswil, Oberengstringen, Oetwil a.d.L., Schlieren, Unterengstringen, Urdorf und Weiningen zu einem Zweckverband zusammengeschlossen. Nach umfangreicher Überprüfung der Ausgangslage sind die Organe dieses Zweckverbandes zum Schluss gelangt, dass sich als beste zukünftige Betriebsform die Organisation als Interkommunale Anstalt (IKA) eignet. Der heutige Zweckverband soll daher aufgelöst und stattdessen die "IKA Limeco" gegründet werden.
Formulierung
Stimmen Sie der Auflösung der drei Zweckverbände «Gemeindeverband für den gemeinsamen Bau und Betrieb der zentralen Abwasserreinigungs- und Kehrichtaufbereitungsanlage in Dietikon», «Gemeindeverband für den gemeinsamen Bau und Betrieb des Abwasser-Hauptsammelkanals Dietikon – Oberengstringen» und «Gemeindeverband für den gemeinsamen Bau und Betrieb des Abwasser-Hauptsammelkanals Dietikon – Oetwil a.d.L.» und der Übernahme ihrer Aufgaben und aller ihrer Aktiven und Passiven durch die Interkommunale Anstalt «Limeco» zu?
Ebene
Kreis
Art
-