Haupinhalt

Abstimmung

Informationen

Datum
9. Februar 2014
Lokalität
Urne im Foyer des Gemeindehauses
Kontakt
gemeinde@oberengstringen.ch
Beschreibung
Am 9. Februar 2014 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Oberengstringen über folgende Vorlagen abzustimmen:

Bund
1. Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur
2. Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache"
3. Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung"

Kanton
- Planungs- und Baugesetz (PBG)

Eidgenössische Vorlagen

Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur

Beschreibung
Die Verfassungsvorlage will die Finanzierung von Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur langfristig sichern und sieht dafür einen unbefristeten Fonds vor. Die Mittel daraus sollen den Bauten und Anlagen sowie dem weiteren Ausbau des Bahnnetzes zugutekommen.
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Juni 2013 über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur annehmen? (Direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr»).
Ebene
Bund
Art
-

Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache"

Beschreibung
Die Volksinitiative verlangt, dass Schwangerschaftsabbruch und Mehrlingsreduktion nicht mehr von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt werden. Es sollen lediglich seltene Ausnahmen seitens der Mutter möglich sein.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache - Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung» annehmen?
Ebene
Bund
Art
-

Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung"

Beschreibung
Die Initiative verlangt einen Systemwechsel in der Zuwanderungspolitik. Sie will die Zuwanderung begrenzen, indem der Staat Höchstzahlen für Bewilligungen im Ausländer- und Asylbereich festlegen soll.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» annehmen?
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

Planungs- und Baugesetz (PBG)

Beschreibung
Die Gemeinden sollen die Kompetenz erhalten, im Zonenplan Gebiete zu bezeichnen, in denen Neu- oder Umbauten erneuerbare Energien stärker nutzen müssen als es die heutigen kantonalen Vorschriften verlangen. Damit kann ein Beitrag zum vermehrten Einsatz von erneuerbaren Energien (Sonnenenergie, Windenergie, Erdwärme usw.) geleistet werden. Gegen diese vom Kantonsrat beschlossene Änderung des Planungs- und Baugesetzes ist das Kantonsratsreferendum ergriffen worden, weshalb nun darüber abgestimmt wird.
Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Planungs- und Baugesetz (PBG) (Änderung vom 19. August 2013; Zonen mit Anordnungen zur Nutzung erneuerbarer Energien)
Ebene
Kanton
Art
-