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Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können dieses direkt am Schalter im Gemeindehaus beziehen (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit), oder wir stellen es Ihnen auf Ihre Bestellung hin gegen Rechnung oder Online-Zahlung zu.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 043 455 17 20 | einwohnerkontrolle@oberengstringen.ch |
Preis
CHF 30.00
