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Hundehaltung
Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinden. Diese führt ein eigenes Hunderegister, meldet jährlich die auf ihrem Gebiet gehaltenen Hunde den zuständigen kantonalen Institutionen und verrechnet die jährlichen Hundeabgaben.
Hundehalter und Hundehalterinnen melden ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert 10 Tagen bei der Einwohnerkontrolle an. Innert der gleichen Frist sind auch Namens- oder Adressänderungen der Halterin oder des Halters, die Übernahme des Hundes durch eine andere Halterin oder einen anderen Halter sowie der Tod des Hundes zu melden. Sämtliche Meldungen können auch persönlich bei uns am Schalter gemacht werden.
Anmeldung
Bitte halten Sie dafür folgende Unterlagen bereit:
- Persönlicher Ausweis
- Heimtierausweis oder Hundepass
- Nachweis der Haftpflichtversicherung für den Hund
- Kursbestätigungen (falls vorhanden)
- Bei Zuzug: Zahlungsnachweis der bisherigen Gemeinde für die Hundeabgabe
Wenn Sie zum ersten Mal einen Hund halten, melden Sie sich bitte zuerst bei uns. Wir erfassen Sie in der nationalen Hundedatenbank AMICUS. Danach kann die Tierarztpraxis Ihren Hund registrieren.
Hundeabgabe
CHF 140.00 pro Jahr und Hund
Weitere Informationen
Informationen zu Pflichten, Ausbildung und rassespezifischen Vorschriften finden Sie beim Veterinäramt des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Bei Fragen hilft Ihnen die Einwohnerkontrolle gerne weiter.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 043 455 17 20 | einwohnerkontrolle@oberengstringen.ch |
Preis
CHF 140.00
Online-Formular
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