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Sämtliche Lebensmittelbetriebe wie Restaurants, Bäckerei, Lebensmittelgeschäfte, Kinderhorte, Kiosk ect. werden in der Regel ein oder bei Bedarf auch mehrmals jährlich kontrolliert.

Ziele:
- Einhaltung der Hygienevorschriften
- Schutz vor Täuschung
- Schutz vor gesundheitsschädigenden Lebensmitteln

Lebensmittelkontrollen erfolgen unangemeldet durch das Lebensmittelinspektorat. Es werden auch verschiedenste Lebensmittel stichprobenweise erhoben und durch das Kantonale Labor Zürich untersucht.

Der Regierungsrat hat im März 2019 entschieden, dass der Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung im Kanton Zürich vereinfacht und vereinheitlicht werden soll.

Ab 1. Januar 2020 ist der Kanton Zürich, Kantonales Labor Zürich, für die Lebensmittelkontrolle in den Lebensmittelbetrieben auf dem Gemeindegebiet Oberengstringen zuständig.

Kantonales Labor Zürich
Fehrenstrasse 15
Postfach
8032 Zürich
Tel.-Nr. 043 244 71 00
info@kl.zh.ch

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