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Das ordentliche Einbürgerungsverfahren ist das normale Verfahren, das für alle ausländischen Staatsangehörigen zur Anwendung kommt, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen und eine C-Bewilligung besitzen.

Einbürgerungsvoraussetzungen
Zu den Hauptvoraussetzungen gehören die Erfüllung des Aufenthalts sowie der Niederlassung. Grundsätzlich gilt, dass Sie sich seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz sowie 2 Jahren im Kanton Zürich und in der Gemeinde Oberengstringen aufhalten müssen. Zudem müssen Sie zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung im Besitz der Niederlassungsbewilligung C sein.

Neben den Voraussetzungen zu Niederlassung und Aufenthalt müssen zudem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Finanzielle Selbständigkeit (Lebenshaltungskosten müssen gedeckt werden können, keine Sozialhilfe)
  • Einhalten der Zahlungsverpflichtungen und des Strafgesetzes (keine Betreibungen, keine Steuerschulden, kein Eintrag im Strafregister)
  • Respektieren der Werte der Bundesverfassung
  • Deutschkenntnisse (Sprechen/Hören: Niveau B1, Lesen/Schreiben: Niveau A2)
  • Integration (Grundkenntnisse über die Schweiz, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben der Schweizer Gesellschaft, Unterstützung der Familie bei der Integration)


Bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer gelten je nach Personengruppe unterschiedliche Ansätze. Im Merkblatt des Gemeindeamtes Kanton Zürich finden Sie genauere Hinweise zur Berechnung des Aufenthaltes sowie den weiteren Voraussetzungen.

Verfahren
Die Gesuchsformulare können bei uns auf der Gemeindeverwaltung bezogen oder über die Website des Gemeindeamtes (www.gaz.zh.ch) heruntergeladen werden. Die Formulare sind vollständig auszufüllen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (s.Checkliste) beim Gemeindeamt des Kantons Zürich einzureichen. Anschliessend werden Kanton, Gemeinde und Bund Ihr Gesuch prüfen und Sie über den Verlauf der Einbürgerung auf dem Laufenden halten.

Kosten und Dauer des Verfahrens
Beim Ordentlichen Verfahren sind Bund, Kanton und Gemeinde beteiligt, weshalb auch auf jeder dieser Ebenen Gebühren anfallen:

  • Bund: Fr. 100.00 pro Person (unter 18jährige: Fr. 50.00, Ehepaar: Fr. 150.00)
  • Kanton: Fr. 500.00 pro Person (unter 25jährige: Fr. 250.00)
  • Gemeinde: Fr. 500.00 pro Person (unter 25jährige: Fr. 250.00)

Für minderjährige Kinder, die ins Gesuch der Eltern miteinbezogen sind, fallen keine Gebühren an.

Hinzu kommen Gebühren für die Ausfertigung diverser Dokumente, welche dem Einbürgerungsgesuch beigelegt werden müssen (z.B. Wohnsitzbestätigung) sowie für einen allfälligen Deutsch- respektive Grundkenntnistest.
Das gesamte Einbürgerungsverfahren dauert ungefähr 2 Jahre.

Weitere Informationen zum Verfahren der Ordentlichen Einbürgerung
- Merkblatt Voraussetzungen
- Checkliste für das Einreichen des Einbürgerungsgesuches
- Verfahrensablauf

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