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Hundehaltung

Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinden. Diese führt ein eigenes Hunderegister, meldet jährlich die auf ihrem Gebiet gehaltenen Hunde den zuständigen kantonalen Institutionen und verrechnet die jährlichen Hundeabgaben.

Hundehalter und Hundehalterinnen melden ihre Hunde, die älter als drei Monate sind, innert 10 Tagen bei der Einwohnerkontrolle an. Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  • Persönlicher Ausweis
  • Heimtierausweis / Hundepass
  • Kursbestätigungen (falls vorhanden)

Weitere Informationen zur Hundehaltung erhalten Sie bei der Einwohnerkontrolle oder beim Veterinäramt des Kantons Zürich.

Gebühren (Hundesteuer)
Fr. 140.- pro Jahr und Hund