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Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Oberengstringen beantragen?

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit, fühlen sich in der Schweiz zuhause, sind gut integriert und möchten deshalb die Schweizer Staatsbürgerschaft erwerben?

Das Einbürgerungsverfahren hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Nachfolgend stellen wir Ihnen die verschiedenen Einbürgerungsverfahren gerne etwas näher vor:

Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das Bürgerrecht von Oberengstringen beantragen möchten:
- Einbürgerungsverfahren Schweizer

Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern:
- Erleichtertes Verfahren für ausländische Staatsangehörige, die mit einem Schweizer Ehepartner verheiratet sind
- Ordentliches Verfahren für ausländische Staatsangehörige ohne Anspruch auf erleichterte Einbürgerung

Wichtiger Hinweis: Sämtliche Merkblätter sowie die hier aufgeführten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen die massgebenden gesetzlichen Bestimmungen nicht.

Wenn Sie ein Gesuch um Einbürgerung stellen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Sekretariat Einbürgerungen.

Gerne informieren wir Sie über die verschiedenen Einbürgerungsverfahren sowie die zu erfüllenden Voraussetzungen und händigen Ihnen die entsprechenden Gesuchsunterlagen aus.

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