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Umzug innerhalb der Gemeinde
Der Wohnungswechsel innerhalb von Oberengstringen ist innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder über die Onlineplattform eUmzugCHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu melden. Folgende Dokumente sind vorzulegen:
Schweizerbürger und Schweizerbürgerinnen
- Amtlicher Ausweis
- Miet- bzw. Kaufvertrag / Wohnungsausweis
Ausländische Staatsangehörige
- Ausländerausweis
- Miet- bzw. Kaufvertrag / Wohnungsausweis
- Gebühren für das Migrationsamt Zürich
| Name | Beschreibung |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 043 455 17 20 | einwohnerkontrolle@oberengstringen.ch |
