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Umzug innerhalb der Gemeinde

Der Wohnungswechsel innerhalb von Oberengstringen ist innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder über die Onlineplattform eUmzugCHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu melden. Folgende Dokumente sind vorzulegen:

Schweizerbürger und Schweizerbürgerinnen

  • Amtlicher Ausweis
  • Miet- bzw. Kaufvertrag / Wohnungsausweis

 

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis
  • Miet- bzw. Kaufvertrag / Wohnungsausweis
  • Gebühren für das Migrationsamt Zürich