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15. Februar 2024
Wahlvorschläge

Für die Ersatzwahl eines Mitglieds ist folgender Ablauf vorgesehen:

Die Publikation erfolgt am 15. Februar 2024 in der Limmattaler-Zeitung. Parallel zur Publikation im amtlichen Publikations-Organ finden Sie unter Oberengstringen - Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates das entsprechende Wahlvorschlags-Formular zum Download aufgeschaltet. Ebenfalls finden Sie dort weitere Informationen rund um die Ersatzwahl.

Stellt sich nach Ablauf der 40-tägigen Frist (25. März 2024) nur eine Person zur Wahl und wird diese Kandidatur nach einer weiteren Frist von 7 Tagen weder zurückgezogen noch gehen zusätzliche Wahlvorschläge ein, wird die Kandidatin bzw. der Kandidat in stiller Wahl gewählt. Ansonsten findet am 9. Juni 2024 der 1. Wahlgang und ein allfälliger 2. Wahlgang am 25. August 2024 statt.

Die Hauptaufgabe eines Gemeinderatsmitgliedes ist die politische und strategische Gemeinde-führung zusammen mit dem Gesamtgemeinderat sowie die Leitung eines Ressorts und von Kommissionen. Das Amt beinhaltet die Vorbereitung und Teilnahme an Sitzungen sowie die politische Vertretung der Geschäfte aus dem jeweiligen Ressort, die Vertretung der Gemeinde in verschiedenen Gremien, die Mitarbeit in Projekt- und Arbeitsgruppen sowie Repräsentations-pflichten und Öffentlichkeitsarbeit. Vakant ist das Ressort Bildung, welches zusätzliche, zeitliche Ressourcen benötigt und ein Interesse an dem Thema Bildung voraussetzt.

Grundlage für die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates bildet die Entschädigungsverordnung für Gemeindebehörden vom 27. Juni 2022. Bei Fragen zum Gemeinderatsamt steht der Gemeindepräsident, André Bender Interessierten zur Verfügung. Betreffend Entschädigungen und Arbeitsaufwand können Sie auch den Geschäftsleiter, Matthias Ebnöther kontaktieren.

 

 

 

 

 

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