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Die Sozialbehörde Oberengstringen ist eine eigenständige Kommission. Sie sorgt für den Vollzug der Sozialhilfe gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz unter Beaufsichtigung des gemeindeeigenen Sozialdienstes.

Die Sozialbehörde legt grossen Wert auf die umgehende und nachhaltige Wiedereingliederung von Sozialhilfebeziehenden in den Arbeitsmarkt. Sie unterstützt Massnahmen zur Integration der fremdsprachigen Einwohnerinnen und Einwohner von Oberengstringen. Im Asylbereich legt die Sozialbehörde Wert auf eine enge Begleitung und fördert den Erwerb von Deutschkenntnissen der Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen, bei Letzteren auch die Integration in den Arbeitsmarkt.

Die Sozialbehörde trifft sich in der Regel alle zwei bis drei Wochen. Bei den Sitzungen wird sie unterstützt vom Behördensekretariat und der Abteilungsleitung Soziales und Gesundheit.

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