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Abstimmungssonntag

Informationen

Datum
27. September 2026, 9.30 Uhr - 11.00 Uhr
Lokalität

Urne im Foyer des Gemeindehauses

Kontakt
Matthias Ebnöther

Eidgenössische Vorlagen

Ernährungsinitiative

Abgelehnt
Beschreibung

Ausgangslage

Die Bevölkerung in der Schweiz soll jederzeit Zugang zu einer ausreichenden Menge an hochwertigen und bezahlbaren Lebensmitteln haben. Dafür muss der Bund die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Auftrag ist in der Bundesverfassung verankert. Aktuell deckt die Schweizer Landwirtschaft etwas weniger als die Hälfte des Bedarfs an Lebensmitteln, der Rest wird aus dem Ausland importiert. Zum Schutz von Umwelt, Biodiversität und Trinkwasser muss die Schweizer Landwirtschaft eine Reihe von Vorgaben erfüllen.

Die Initiative

Die Ernährungsinitiative will, dass die Schweiz deutlich mehr Lebensmittel selbst produziert. So soll die Schweiz weniger abhängig vom Ausland werden. In Zukunft sollen mindestens 70 Prozent der in der Schweiz konsumierten Lebensmittel im Inland hergestellt werden. Um dies zu erreichen, soll die Schweizer Landwirtschaft weniger tierische und mehr pflanzliche Lebensmittel produzieren. Auf diese Weise lassen sich mit der gleichen Fläche mehr Menschen ernähren. Zudem will die Initiative die Umwelt und das Trinkwasser besser schützen sowie die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität erhalten. Die Landwirtinnen und Landwirte sollen weniger Pflanzenschutzmittel und Dünger einsetzen. Die Ziele sollen innert zehn Jahren nach Annahme der Initiative erreicht werden.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» annehmen?

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Nein 
 
Für Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Die Ziele sind innerhalb von zehn Jahren kaum erreichbar. Der Staat müsste dafür massiv in die Produktion und die Ernährungsgewohnheiten eingreifen. Das würde hohe Kosten verursachen und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten einschränken.

Empfehlung des Initiativkomitees

Ja 
 
Laut dem Komitee ist die Schweizer Landwirtschaft heute nicht darauf ausgerichtet, die Bevölkerung im Krisenfall selbst zu ernähren. Zudem sei das Trinkwasser zu wenig geschützt. Deshalb will die Initiative die Versorgung mit inländischen, vor allem pflanzlichen Lebensmitteln und sauberem Trinkwasser stärken.
Formulierung
Wollen Sie die Vorlagen annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 24,24 %
368
Nein-Stimmen 75,76 %
1'150
Leer
19
Stimmberechtigte
3'740
Stimmbeteiligung
41.10
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name Download
Info Ernährungsinitiative (PDF, 661 kB) Download 0 Info Ernährungsinitiative
Bund - Abstimmungsprotokoll vom 27.09.2026 (PDF, 29 kB) Download 1 Bund - Abstimmungsprotokoll vom 27.09.2026

Neutralitätsinitiative

Abgelehnt
Beschreibung

Ausgangslage

Die Neutralität der Schweiz ist seit 1848 in der Bundesverfassung verankert. Sie ist international anerkannt und völkerrechtlich abgesichert. Die Schweiz nutzt ihre Neutralität, um ihre Sicherheit, ihre Unabhängigkeit und ihren Wohlstand zu schützen. Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz ihre guten Dienste erbringen kann. Im Einklang mit ihrer Neutralität arbeitet die Schweiz mit anderen Staaten zusammen, um ihre Sicherheit zu stärken. Sie kann auch Sanktionen übernehmen. Damit stützt sie die internationale Ordnung. So hat die Schweiz beispielsweise nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine die Sanktionen der EU weitgehend übernommen.

Die Initiative

Die Initiative fordert eine striktere Neutralitätspraxis und will in der Verfassung zusätzlich festschreiben, dass die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist. Die Schweiz soll keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten und auch nicht mit einem solchen zusammenarbeiten – ausser wenn sie militärisch angegriffen wird oder ein solcher Angriff vorbereitet wird. Zudem soll sie sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen und keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten ergreifen. Ausgenommen wären Sanktionen der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen, die verhindern, dass Sanktionen umgangen werden. Schliesslich soll die Schweiz ihre Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» annehmen?

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Nein 
 
Für Bundesrat und Parlament hat sich die Neutralitätspraxis seit 1848 bewährt. Die Bundesverfassung gewährt heute den nötigen Handlungsspielraum. So kann der Bundesrat im Rahmen des Neutralitätsrechts die Interessen der Schweiz auch bei sich ändernden Umständen wahren. Die Initiative würde diesen Spielraum einschränken.

Empfehlung des Initiativkomitees

Ja 
 
Laut dem Komitee hat die Neutralität die Schweiz vor Kriegselend bewahrt und Frieden, Sicherheit und Wohlstand ermöglicht. Die Neutralitätsinitiative stelle sicher, dass die Schweiz ihre einzigartige Neutralität dauerhaft, bewaffnet und umfassend wahre und nicht auf Druck von aussen unterschiedlich auslege.
Formulierung
Wollen Sie die Vorlagen annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 24,27 %
373
Nein-Stimmen 75,73 %
1'164
Leer
50
Stimmberechtigte
3'740
Stimmbeteiligung
41.23
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name Download
Info Neutralitätsinitiative (PDF, 642 kB) Download 0 Info Neutralitätsinitiative
Bund - Abstimmungsprotokoll vom 27.09.2026 (PDF, 29 kB) Download 1 Bund - Abstimmungsprotokoll vom 27.09.2026

Kantonale Vorlagen

Lehrpersonalgesetz (LPG)

Abgelehnt
Beschreibung

Lehrpersonalgesetz (LPG) (Änderung vom 2. März 2026; Anpassung neu definierter Berufsauftrag)

Die vom Kantonsrat beschlossene Änderung des Lehrpersonalgesetzes soll der steigenden Belastung der Lehrpersonen der Volksschule Rechnung tragen. Sie sieht durch höhere Zeitgutschriften für Lehrpersonen mehr Zeit zur Vor- und Nachbearbeitung des Unterrichts vor. Ausserdem sind verschiedene administrative Erleichterungen vorgesehen. Dies führt zu jährlich wiederkehrenden Mehrkosten von 83 Mio. Franken. Gegen die Gesetzesänderung sind das Kantonsrats- und das Gemeindereferendum zustande gekommen. Der Regierungsrat hatte dem Kantonsrat verschiedene Anpassungen des Berufsauftrags unterbreitet. Er lehnt die Vorlage aber ab, da die vom Kantonsrat beschlossene Erhöhung der Zeitgutschriften für sämtliche Lehrpersonen – also auch für Lehrpersonen ohne Klassenverantwortung – zu erheblichen Mehrkosten führt.

Der Kantonsrat empfiehlt: JA

Der Regierungsrat empfiehlt: NEIN

Formulierung
Wollen Sie die Vorlagen annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 37,85 %
539
Nein-Stimmen 62,15 %
885
Leer
31
Stimmberechtigte
3'740
Stimmbeteiligung
38.90
Ebene
Kanton
Art
Fakultatives Referendum
Name Download
Info Lehrpersonalgesetz (PDF, 65 kB) Download 0 Info Lehrpersonalgesetz
Kanton Zürich - Abstimmungsprotokoll vom 27.09.2026 (PDF, 29 kB) Download 1 Kanton Zürich - Abstimmungsprotokoll vom 27.09.2026

Patientinnen- und Patientengesetz und Gesundheitsgesetz (Änderung vom 30. März 2026; Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen»)

Angenommen
Beschreibung

Patientinnen- und Patientengesetz und Gesundheitsgesetz (Änderung vom 30. März 2026; Gegenvorschlag zur Volks- initiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen»)

Der Kantonsrat möchte, dass alle Alters- und Pflegeheime, Spitäler sowie Reha-Kliniken des Kantons in ihren Räumlichkeiten assistierten Suizid dulden müssen. Nach dem geltenden Recht müssen nur Alters- und Pflegeheime, die von einer Gemeinde betrieben werden oder beauftragt sind, in ihren Räumlichkeiten assistierten Suizid dulden (Duldungspflicht). Eine Minderheit des Kantonsrates hat gegen diese Ausweitung der Duldungspflicht das Referendum ergriffen. Daher stimmen wir über die Vorlage ab. Der Regierungsrat lehnt eine Duldungspflicht für Spitäler und Reha-Kliniken und damit auch die Vorlage des Kantonsrates ab.

Der Kantonsrat empfiehlt: JA

Der Regierungsrat empfiehlt: NEIN

Formulierung
Wollen Sie die Vorlagen annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 67,62 %
971
Nein-Stimmen 32,38 %
465
Leer
30
Ungültig
1
Stimmberechtigte
3'740
Stimmbeteiligung
39.22
Ebene
Kanton
Art
Gegenvorschlag
Name Download
Info Gesundheitsgesetz (PDF, 51 kB) Download 0 Info Gesundheitsgesetz
Kanton Zürich - Abstimmungsprotokoll vom 27.09.2026 (PDF, 29 kB) Download 1 Kanton Zürich - Abstimmungsprotokoll vom 27.09.2026

Kirchliche Vorlagen

Abstimmung über den Gegenvorschlag zur Schöpfungsinitiative

Angenommen
Beschreibung

Umweltschutz beschäftigt auch die Kirche: Am 27. September 2026 stimmen unsere Mitglieder über den Gegenvorschlag zur Schöpfungsinitiative ab. Diese Seite beleuchtet die Vorlage und beantwortet häufige FragenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Die neuen Bestimmungen stehen im Gegenvorschlag zur «Schöpfungsinitiative». Das Parlament der Landeskirche – die Kirchensynode – hat dem Gegenvorschlag zugestimmt. Gegen diesen Beschluss ergriffen 46 Mitglieder der Kirchensynode das Parlamentsreferendum. Da die Schöpfungsinitiative in der Zwischenzeit zurückgezogen wurde, kommt jetzt allein der Gegenvorschlag zur Abstimmung.

Was steht im Gegenvorschlag? 

  • Landeskirche und Kirchgemeinden schützen die Natur und gehen sorgsam mit Ressourcen um. 
  • Fossile Energien (Öl, Gas, Kohle) werden schrittweise ersetzt, vor allem bei kirchlichen Gebäuden. 
  • Wichtiges Ziel: Die Treibhausgas-Emissionen von kirchlichen Gebäuden erreichen bis 2035 «Netto Null». 
  • Ökologische Themen werden in Bildung und Spiritualität aufgenommen. 
  • Die Kirche unterstützt eine ökologisch nachhaltige Gesellschaft. 
  • Es gibt eine rechtliche Grundlage, damit in allen Kirchgemeinden ein Umweltmanagementsystem eingeführt werden kann (vorgesehen ist der «Grüne Güggel»). 

Stimmen Sie «Ja», wenn Sie den Gegenvorschlag annehmen wollen. Stimmen Sie «Nein», wenn Sie den Gegenvorschlag nicht annehmen möchten.

Was sind die Argumente dafür und dagegen?

Zur Abstimmung über den Gegenvorschlag zur Schöpfungsinitiative gibt es unterschiedliche Positionen. Kirchenrat und Kirchensynode empfehlen ein Ja zur Vorlage. Das Referendumskomitee empfiehlt ein Nein.

Hier finden Sie Details zu den verschiedenen Positionen des GegenvorschlagsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. 

Wer kann abstimmen?

Abstimmen können alle Mitglieder des reformierten Landeskirche, die über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen und das 16. Altersjahr vollendet haben. 

Die Stimmberechtigten erhalten die Abstimmungsunterlagen spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin zusammen mit den übrigen Abstimmungsunterlagen. 

Formulierung
Wollen Sie die Vorlagen annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 59,25 %
173
Nein-Stimmen 40,75 %
119
Leer
26
Stimmberechtigte
1'035
Stimmbeteiligung
30.72
Ebene
Kirche
Art
Gegenvorschlag
Name Download
Ref. Landeskirche - Abstimmungsprotokoll_ZHKR_20260927 (PDF, 27 kB) Download 0 Ref. Landeskirche - Abstimmungsprotokoll_ZHKR_20260927

Kirchliche Wahlen

Neuwahl von Pfarrerinnen und Pfarrer

Beschreibung

Neuwahl von Pfarrerinnen und Pfarrer für den Rest der Amtsdauer 2024 - 2028

Ebene
Kirche
Art
andere Behörde
Name Download
Ref. Kirche Zürich - Protokoll Pfarrwahlen (PDF, 30 kB) Download 0 Ref. Kirche Zürich - Protokoll Pfarrwahlen