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Datum
3. März 2024, 9.30 Uhr - 11.00 Uhr
Lokalität

Urne im Foyer des Gemeindehauses

Eidgenössische Vorlagen

Initiative für eine 13. AHV-Rente

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde angenommen.
Beschreibung

In Kürze

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das Fundament der schweizerischen Altersvorsorge. Mehr als 2,5 Millionen Pensionierte erhalten gegenwärtig eine AHV-Rente. Die AHV-Rente soll den Existenzbedarf im Alter angemessen decken. Die meisten Pensionierten haben weitere Einkommen, insbesondere eine Pensionskassenrente. Wer seinen Lebensunterhalt damit nicht bestreiten kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). 

Die Initiative will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Die Initiative bestimmt auch, dass die Ergänzungsleistungen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden dürfen. Die maximale jährliche Altersrente würde für Einzelpersonen um 2450 Franken auf 31850 Franken und für Ehepaare um 3675 Franken auf 47775 Franken steigen. Durch diese Erhöhung würden die Kosten für die 13. AHV-Rente bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen; davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken bezahlen. Danach würden die Kosten schnell weiter zunehmen. Die Initiative lässt die Frage der Finanzierung offen. Dank verschiedenen Reformen sind die Leistungen der AHV
heute gut finanziert; nach 2030 ist jedoch mit Defiziten zu rechnen – auch ohne 13. AHV-Rente. Würde die 13. Rente eingeführt, bräuchte die AHV noch zusätzliche Einnahmen oder sie müsste Leistungen kürzen.

Die Abstimmungsfrage: Wollen Sie die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» annehmen?

Formulierung
Wollen Sie die Vorlage annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 60,25 %
1'170
Nein-Stimmen 39,75 %
772
Stimmberechtigte
3'711
Stimmbeteiligung
52.52
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
marzo_DE Download 0 marzo_DE
2024.03.03_Protokoll Eidg. Vorlagen Download 1 2024.03.03_Protokoll Eidg. Vorlagen

Renteninitiative

Abgelehnt
Ergebnis
Die Vorlage wurde abgelehnt.
Beschreibung

In Kürze

Die Renten der AHV sind für die nächsten Jahre sicher finanziert. Zwei Reformen in den letzten fünf Jahren haben wesentlich dazu beigetragen. So wurden die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer angehoben, und das Rentenalter der Frauen wird auf 65 Jahre erhöht. Mit dieser Mischung aus höheren Einnahmen und tieferen Ausgaben sind die Finanzen der AHV bis zirka 2030 stabilisiert. Mittelfristig steht die AHV aber vor grossen finanziellen Herausforderungen. Erstens nimmt die Zahl der Pensionierten schneller zu als die Zahl der Erwerbstätigen, die in die AHV einzahlen. Zweitens müssen mit der steigenden Lebenserwartung die Renten länger ausbezahlt werden.

Die Renteninitiative will die Finanzierung der AHV mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern. Sie fordert, zuerst das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre zu erhöhen. Danach soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden: Das Rentenalter würde automatisch erhöht, wenn die Lebenserwartung steigt – allerdings nicht eins zu eins, sondern nur um 80 Prozent der gestiegenen Lebenserwartung und in Schritten von höchstens zwei Monaten pro Jahr. Wird die Initiative angenommen, würde die AHV entlastet: Die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde die Ausgaben der AHV voraussichtlich um rund 2 Milliarden Franken reduzieren. Mit den automatischen Anpassungen des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung würde die AHV zusätzlich entlastet.

Die Abstimmungsfrage: Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» annehmen?

Formulierung
Wollen Sie die Vorlage annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 31,04 %
590
Nein-Stimmen 68,96 %
1'311
Stimmberechtigte
3'711
Stimmbeteiligung
51.85
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
marzo_DE Download 0 marzo_DE
2024.03.03_Protokoll Eidg. Vorlagen Download 1 2024.03.03_Protokoll Eidg. Vorlagen

Kantonale Vorlagen

A. Kantonale Volksinitiative zur Durchsetzung von Recht und Ordnung («Anti-Chaoten-Initiative»)

Angenommen
Ergebnis
Der Gegenvorschlag des Kantonsrates wurde angenommen.
Beschreibung

A. Kantonale Volksinitiative zur Durchsetzung von Recht und Ordnung («Anti-Chaoten-Initiative»)

Die kantonale Volksinitiative zur Durchsetzung von Recht und Ordnung («Anti-Chaoten-Initiative») fordert, dass verschiedene Kosten, die aufgrund von Demonstrationen, Kundgebungen, anderweitigen Veranstaltungen oder Hausbesetzungen entstehen, von den Veranstaltenden, Störenden und Teilnehmenden getragen werden. Zudem sollen Demonstrationen, Kundgebungen oder anderweitige Veranstaltungen bewilligungspflichtig werden. Für den Kantonsrat und den Regierungsrat ist die Initiative zu unpräzise, weil sie einen zu grossen Kreis von Personen und Organisationen bei der Kostenpflicht umfasst und damit Probleme für die Umsetzung schafft. Deshalb erarbeiteten sie einen Gegenvorschlag. Dieser nimmt das Anliegen der Initiative auf, dass vorsätzlich handelnde Verursachende die Kosten für ausserordentliche Polizeieinsätze tragen müssen. Die Bewilligungspflicht wird, anders als mit der Initiative, ausdrücklich den zuständigen Gemeinden zugeordnet. Es wird sowohl über die «Anti-Chaoten-Initiative» als auch über den Gegenvorschlag abgestimmt. Werden beide angenommen, entscheidet die Stichfrage.

Formulierung
Wollen Sie die Vorlage annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 46,19 %
806
Nein-Stimmen 53,81 %
939
Gegenvorschlag
Ja-Stimmen 65,46 %
1'050
Nein-Stimmen 34,54 %
554

Stichfragen

Stichfrage
Vorlage 38,08 %
599
Gegenvorschlag 61,92 %
974
Stimmberechtigte
3'711
Stimmbeteiligung
46.43
Ebene
Kanton
Art
Initiative
Name
Abstimmungszeitung Download 0 Abstimmungszeitung
2024.03.03_Protokoll Kant. Vorlagen Download 1 2024.03.03_Protokoll Kant. Vorlagen

B. Gegenvorschlag des Kantonsrates

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde angenommen (Gegenvorschlag des Kantonsrates)
Beschreibung

B. Gegenvorschlag zur «Anti-Chaoten-Initiative»

Die kantonale Volksinitiative zur Durchsetzung von Recht und Ordnung («Anti-Chaoten-Initiative») fordert, dass verschiedene Kosten, die aufgrund von Demonstrationen, Kundgebungen, anderweitigen Veranstaltungen oder Hausbesetzungen entstehen, von den Veranstaltenden, Störenden und Teilnehmenden getragen werden. Zudem sollen Demonstrationen, Kundgebungen oder anderweitige Veranstaltungen bewilligungspflichtig werden. Für den Kantonsrat und den Regierungsrat ist die Initiative zu unpräzise, weil sie einen zu grossen Kreis von Personen und Organisationen bei der Kostenpflicht umfasst und damit Probleme für die Umsetzung schafft. Deshalb erarbeiteten sie einen Gegenvorschlag. Dieser nimmt das Anliegen der Initiative auf, dass vorsätzlich handelnde Verursachende die Kosten für ausserordentliche Polizeieinsätze tragen müssen. Die Bewilligungspflicht wird, anders als mit der Initiative, ausdrücklich den zuständigen Gemeinden zugeordnet. Es wird sowohl über die «Anti-Chaoten-Initiative» als auch über den Gegenvorschlag abgestimmt. Werden beide angenommen, entscheidet die Stichfrage.

Formulierung
Wollen Sie die Vorlage annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 46,19 %
806
Nein-Stimmen 53,81 %
939
Gegenvorschlag
Ja-Stimmen 65,46 %
1'050
Nein-Stimmen 34,54 %
554

Stichfragen

Stichfrage
Vorlage 38,08 %
599
Gegenvorschlag 61,92 %
974
Stimmberechtigte
3'711
Stimmbeteiligung
46.43
Ebene
Kanton
Art
Initiative
Name
Abstimmungszeitung Download 0 Abstimmungszeitung
2024.03.03_Protokoll Kant. Vorlagen Download 1 2024.03.03_Protokoll Kant. Vorlagen

C. Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag des Kantonsrates angenommen werden?

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage B (Gegenvorschlag) wurde angenommen.
Beschreibung

C. Stichfrage

Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag des Kantonsrates angenommen werden?

Der Kantonsrat und der Regierungsrat empfehlen, dem Gegenvorschlag den Vorzug zu geben.

Darum stimmen wir darüber ab
Am 21. November 2022 wurde die Volksinitiative zur Durchsetzung von Recht und Ordnung («Anti-Chaoten-Initiative») eingereicht. Der Kantonsrat hat am 11. September 2023 die Initiative abgelehnt und gleichzeitig einen Gegenvorschlag beschlossen. Das Initiativkomitee hat an der Initiative festgehalten, weshalb wir über die Volksinitiative und den Gegenvorschlag des Kantonsrates abstimmen. Werden beide angenommen, entscheidet die Stichfrage.
Formulierung
Wollen Sie die Vorlage annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 46,19 %
806
Nein-Stimmen 53,81 %
939
Gegenvorschlag
Ja-Stimmen 65,46 %
1'050
Nein-Stimmen 34,54 %
554

Stichfragen

Stichfrage
Vorlage 38,08 %
599
Gegenvorschlag 61,92 %
974
Stimmberechtigte
3'711
Stimmbeteiligung
46.32
Ebene
Kanton
Art
Initiative
Name
Abstimmungszeitung Download 0 Abstimmungszeitung
2024.03.03_Protokoll Kant. Vorlagen Download 1 2024.03.03_Protokoll Kant. Vorlagen

Pistenverlängerungen Flughafen Zürich (Weisung an die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG)

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde angenommen.
Beschreibung

Pistenverlängerungen Flughafen Zürich (Weisung an die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG)

Der Bund sieht in seinen Planungsgrundlagen die Verlängerung der beiden Pisten 28 und 32 am Flughafen Zürich vor. Damit sollen die Sicherheitsmarge erhöht und die betrieblichen Abläufe am Flughafen Zürich optimiert werden. Damit die Flughafen Zürich AG als Konzessionärin für den Betrieb des Flughafens beim Bund ein entsprechendes Plangenehmigungsgesuch einreichen kann, muss die kantonale Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG diesem zustimmen.
Der Kantonsrat und der Regierungsrat haben die Vertretung des Kantons im Verwaltungsrat ermächtigt, der Einreichung des Plangenehmigungsgesuchs zuzustimmen. Gegen den Beschluss des Kantonsrates wurden das Behörden- und das Volksreferendum ergriffen. Der Kantonsrat und der Regierungsrat empfehlen, die Vorlage anzunehmen.

Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen: JA

Darum stimmen wir darüber ab
Gemäss § 19 Abs. 2 des Flughafengesetzes muss der Kantonsrat die vom Regierungsrat erteilte Weisung an die Staatsvertretung im Verwaltungsrat genehmigen. Der Beschluss des Kantonsrates untersteht dem fakultativen Referendum, unabhängig davon, ob der Kantonsrat die Weisung des Regierungsrates genehmigt oder ablehnt (§ 19 Abs. 3 Flughafengesetz). Der Kantonsrat hat am 28. August 2023 die Weisung des Regierungsrates genehmigt. Damit ist die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG ermächtigt, dem Antrag auf Einreichung eines Plangenehmigungsgesuchs zur Verlängerung der Pisten 28 und 32 zuzustimmen. Gegen den Beschluss des Kantonsrates wurde das Behördenreferendum ergriffen. Zudem wurde gegen den Beschluss das Volksreferendum ergriffen.
Formulierung
Wollen Sie die Vorlage annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 89,60 %
1'465
Nein-Stimmen 10,40 %
170
Stimmberechtigte
3'711
Stimmbeteiligung
46.86
Ebene
Kanton
Art
Behördenreferendum
Name
Abstimmungszeitung Download 0 Abstimmungszeitung
2024.03.03_Protokoll Kant. Vorlagen Download 1 2024.03.03_Protokoll Kant. Vorlagen

Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung»

Abgelehnt
Ergebnis
Die Vorlage wurde abgelehnt.
Beschreibung

Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung»

Die Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung» verlangt die Aufwertung sowie einen erleichterten öffentlichen Zugang zu See- und Flussufern. Dazu sollen die Uferwege in der Regel am Land und möglichst nahe am Ufer geführt werden, wobei unberührte und ökologisch wertvolle Ufer ungeschmälert zu erhalten sind. Für den Zürichsee fordert die Volksinitiative zudem, dass auf dem Kantonsgebiet bis 2050 ein durchgehender Uferweg erstellt wird. Die Finanzierung soll vollständig durch den Kanton erfolgen. Dafür soll die Kantonsverfassung geändert werden. Der Regierungsrat sieht den Zugang zu den Ufern als bereits ausreichend geregelt. Ausserdem hätte die Umsetzung der Initiative unverhältnismässig hohe Kosten zur Folge. Der Kantonsrat und der Regierungsrat lehnen die Initiative ab.

Formulierung
Wollen Sie die Vorlage annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 33,11 %
605
Nein-Stimmen 66,89 %
1'222
Stimmberechtigte
3'711
Stimmbeteiligung
49.91
Ebene
Kanton
Art
Initiative
Name
Abstimmungszeitung Download 0 Abstimmungszeitung
2024.03.03_Protokoll Kant. Vorlagen Download 1 2024.03.03_Protokoll Kant. Vorlagen

Änderung der Kantonsverfassung, Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde angenommen.
Beschreibung

Änderung der Kantonsverfassung, Voraussetzungen für die Wahl an die obersten Gerichte

Mit einer Änderung der Kantonsverfassung sollen zusätzliche Voraussetzungen für die Wählbarkeit von Richterinnen und Richtern an die obersten kantonalen Gerichte festgelegt werden können. Auch Ausnahmen von der Wohnsitzpflicht sowie die Amtsdauer können dadurch geregelt werden. Der Kantonsrat hat solche Änderungen teilweise bereits auf Gesetzesstufe beschlossen. Damit sie in Kraft treten können, bedarf es zusätzlich dieser Verfassungsänderung.

Formulierung
Wollen Sie die Vorlage annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 89,60 %
1'465
Nein-Stimmen 10,40 %
170
Stimmberechtigte
3'711
Stimmbeteiligung
46.86
Ebene
Kanton
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Abstimmungszeitung Download 0 Abstimmungszeitung

Vorlagen Kreis

Vorlage Baukredit Neubau Seniorenzentrum "Im Morgen"

Angenommen
Ergebnis
Der Baukredit von Fr. 67.7 Mio. für den Neubau des Seniorenzentrums "Im Morgen" wurde genehmigt.
Beschreibung

In Kürze

Sie haben im Frühling 2021 dem Planungskredit für den Neubau des Seniorenzentrums
«Im Morgen» in Weiningen mit überwältigendem Mehr zugestimmt.
Dieses äusserst positive Abstimmungsergebnis hat sich entsprechend
ermutigend auf die weitere Arbeit der Architekten und Fachplaner sowie der
Baukommission, des Fachvorstands und der Zentrumsleitung ausgewirkt.

In den letzten zwei Jahren wurde ein Projekt erarbeitet, das im Hinblick auf
ein Alters- und Pflegekompetenzzentrum der Verbandsgemeinden Oberengstringen,
Unterengstringen, Weiningen, Geroldswil und Oetwil a.d.L. wegweisend
sein wird. Mit dem Neubau sollen drei Pflege- und Wohnabteilungen
inklusive einer neu geschaffenen Demenzstation entstehen. Zeitgemässe
Strukturen werden kürzere Wege für die Mitarbeitenden ermöglichen, was
sich auf den Komfort für die Bewohnenden auswirken wird. Die Zimmer sollen
grosszügiger ausgelegt sein, als dies im bestehenden Seniorenzentrum der
Fall ist. Vorgesehen sind hauptsächlich Einzelzimmer. Für Paare, die ein
Apartment wünschen, soll es Einzelzimmer geben, die mit einem direkten
Durchgang verbunden sind.

Der Neubau wird aus vier Gebäuden bestehen. Drei werden in der ersten
Bauphase erstellt. Anschliessend wird das bestehende Seniorenzentrum
rückgebaut. In der zweiten Bauphase werden dann das vierte Gebäude und
die parkähnliche Umgebung realisiert. Das neue Alters- und Pflegekompetenzzentrum
soll 140 Zimmer bieten, welche sich hinsichtlich Grösse und
Ausstattung deutlich von den heutigen abheben. Damit wird dem gestiegenen
Bedürfnis nach Wohnlichkeit und Behaglichkeit Rechnung getragen.

Bei der Finanzierung des Neubauprojekts ist ein wesentlicher Punkt hervorzuheben:
Das neue Alters- und Pflegekompetenzzentrum wird über die
Grundtaxen der Bewohnenden finanziert werden. Gemäss den neuen, per
1. Januar 2022 in Kraft getretenen Verbandsstatuten muss sich das Seniorenzentrum
selbst finanzieren. Es werden nicht mehr wie früher Steuergelder
für den Bau des Zentrums verwendet. Die benötigten finanziellen Mittel wird
der Zweckverband am Markt aufnehmen müssen. Einzig wenn aufgrund
hoher Abschreibungen während der ersten Betriebsjahre Defizite entstehen
würden, müssten die Verbandsgemeinden Deckungsbeiträge leisten.

Bei der Kostenschätzung nach Abschluss des Studienwettbewerbs im Jahr
2020 wurde von Baukosten in der Höhe von knapp CHF 50 Mio. ausgegangen.
In der Zwischenzeit hat die hinlänglich bekannte geopolitische Lage zu einer
deutlich wahrnehmbaren Bauteuerung geführt. Die Baukommission musste
unter der kundigen Beratung des Gesamtprojektleiters eine Teuerung im
Bereich von rund zehn Prozent zur Kenntnis nehmen. Des Weiteren wurden
seither das Dachgeschoss durch technische Einrichtungen aktiviert und
weiterführende Projektentwicklungsarbeiten umgesetzt. Der vorliegende
Kostenvoranschlag geht daher von CHF 61,5 Mio. Baukosten und CHF 6,2 Mio.
Reserven aus.


Diese Gesamtkosten von CHF 67,7 Mio. wurden von der Baukommission
unter Berücksichtigung des von der Zentrumsleitung erstellten Business
Case als Kostendach festgelegt. Die Delegiertenversammlung genehmigte
den Baukredit am 29. August 2023 grossmehrheitlich und verabschiedete
ihn zuhanden der Stimmbevölkerung. Diese darf nun am 3. März 2024
darüber abstimmen.

Somit beantragen die Delegiertenversammlung des Zweckverbands, der
Fachvorstand und die Baukommission Ihnen, geschätzte Stimmberechtigte,
dem Baukredit von CHF 67,7 Mio. für den Neubau des Seniorenzentrums
«Im Morgen» in Weiningen zuzustimmen. Auch die Rechnungsprüfungskommission
empfiehlt Ihnen, den Baukredit anzunehmen.

So werden wir unseren Bewohnerinnen und Bewohnern auch in Zukunft ein
die Lebensqualität erhaltendes und wettbewerbsfähiges Alters- und Pflegeangebot
bieten können.

Formulierung
Wollen Sie den Baukredit von Fr. 67.7 Mio. Für den Neubau des Seniorenzentrums "Im Morgen", Weiningen, genehmigen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 88,90 %
1'554
Nein-Stimmen 11,10 %
194
Stimmberechtigte
3'711
Stimmbeteiligung
47.80
Ebene
Kreis
Art
Antrag
Name
Beleuchtender_Bericht_2024.03.03 (1) Download 0 Beleuchtender_Bericht_2024.03.03 (1)
2024.03.03_Zweckverband Seniorenzentrum_Abstimmungsprotokoll Download 1 2024.03.03_Zweckverband Seniorenzentrum_Abstimmungsprotokoll

Kirchliche Wahlen

Pfarrwahlen

Beschreibung

Am 3. März 2024 findet für vier Pfarrpersonen eine Wahl an der Urne statt. Anbei stellen wir Ihnen die zur Wahl stehenden Pfarrerinnen und Pfarrer vor:

Bark Hagen Franziska
Kirchenkreis vier fünf
Jahrgang 1969
seit 2021
E-Mail

Pensum 80%

Das Pilgern ermöglicht Erfahrungen, die in traditionellen Gottesdiensten in geschützten Innenräumen viel schwerer zu machen sind. Mit dem bewussten Eintreten in die Natur ereignet sich etwas, das uns im Alltag verloren gegangen ist: Wir werden leiblich anwesend. In der Natur kann uns das Göttliche in Atmosphären als das begegnen, was uns unbedingt und bedingungslos ergreift. Pilgerinnen erleben und nutzen diese Möglichkeiten des Verbundenseins mit dem Göttlichen in uns und in der Natur. Und es ist mir als Pilgerpfarrerin eine grosse Freude, diese spirituellen Erfahrungen anzuregen und zu teilen, und dafür am Pilgerzentrum ein vielfältiges Programm anzubieten.


↗ Portrait Franziska Bark Hagen (PDF)

 

Bennett Judith
Kirchenkreis sieben acht
Jahrgang 1986
ab 1. Mai 2024
E-Mail

Pensum 90%

Dasein, Zeit haben, aushalten, mich mitfreuen; miteinander suchen, sehnen und fragen nach Gott; daran festhalten und hoffen, dass es einen «Himmel» über uns gibt und diesen Glauben verständlich benennen: Das alles ist für mich Pfarramt. Seit 2014 bin ich im Amt in Küsnacht. Nun ist es Zeit für einen Wechsel. Ich freue mich, ab Mai 2024 in Zürich wirken zu dürfen: Insbesondere werde ich Jugendliche begleiten, mit ihnen theologisieren und ihnen eine Kirche zeigen, die ihre Lebens- und Glaubensfragen ernst nimmt.


↗ Portrait Judith Bennett (PDF)

 

Block Johannes
Kirchenkreis eins
Jahrgang 1965
seit 1. November 2021
E-Mail

Pensum 90%

Für viele Menschen ist das Fraumünster ein inspirierender Gottesdienstort mit einer grossartigen Geschichte. Ich freue mich, diesen Gottesdienstort mit biblisch geprägten Predigten, die mehr ein fremdes als ein gefälliges Wort riskieren, weiter zu pflegen. Dabei spielen auch die Wiederentdeckung der Liturgie und der Austausch zwischen Theologie und Musik eine wichtige Rolle. Bildungsangebote, Öffentlichkeitsarbeit oder das Zusammenspiel von Wort und Musik bei Konzertveranstaltungen sind weitere Aufgaben, die ich gern ausfülle. In Zukunft wird es darauf ankommen, die Altstadtkirchen als Schaufenster und Repräsentanz eines kirchlichen Lebens weiterzu­ent­wickeln, das eine mobile Stadtgesellschaft mit Qualität und Stil anzieht und sammelt.


↗ Portrait Johannes Block (PDF)

 

Gfeller Christian
Kirchenkreis drei
Jahrgang 1982
seit 1. September 2023
E-Mail

Pensum 80%

Welche Rolle und Aufgaben wird die Kirche zukünftig in unserer Gesellschaft übernehmen? Wie können wir einen Beitrag für ein gelingendes Zusammenleben in der Stadt Zürich leisten und dabei sinnsuchenden Menschen eine geistliche Heimat bieten? Diese Fragen, insbesondere mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen, zu erkunden und in die Praxis umzusetzen, liegt mir als Pfarrer besonders am Herzen. Dabei begeistert mich die Vorstellung neue Kirchenformen zu erproben, in welchen sich alle entsprechend ihren Begabungen und Kapazitäten beteiligen können. Dem als Pfarrer im Kirchenkreis drei und darüber hinaus in der Kirchgemeinde Zürich nachzugehen – darauf freue ich mich.


↗ Portrait Christian Gfeller (PDF)

Ergebnis

Ergebnisse siehe Protokoll.
Anzahl Stimmberechtigte
1'113
Ebene
Kirche
Art
Exekutive
Name
2024.03.03_Pfarrwahlen_Protokoll Ref. Kirche Download 0 2024.03.03_Pfarrwahlen_Protokoll Ref. Kirche