Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontakt

Inhalt

Informationen

Datum
3. September 2023, 9.30 Uhr - 11.00 Uhr
Lokalität

Urne im Foyer des Gemeindehauses

Verbandsvorlagen

Limeco; Kauf strategische Landreserve

Angenommen
Ergebnis
Vorlage ist angenommen.
Beschreibung

Zusammenfassende Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlagen

Vorlage 2

Erwerb des Hasler-Areals in Dietikon als strategische Landreserve für 18,0 Millionen Franken (Kauf der Hasler Pflanzen AG)

Limeco will das Hasler-Areal in Dietikon erwerben. Das Areal umfasst die Grundstücke Kat.-Nrn. 6386, 11747 und 11748 mit einer Gesamtfläche von 13‘851 Quadratmetern. Besitzerin des Areals ist die Hasler Pflanzen AG.

Kauf und Preis

Limeco kauft 100 Prozent der Aktien der Hasler Pflanzen AG (Share Deal), welche das Areal besitzt und den operativen Betrieb einstellen wird. Limeco führt hernach die Aktiengesellschaft als Immobiliengesellschaft weiter.

 

Der Preis dieses Aktienkaufs beträgt 18.0 Millionen Franken. Bezogen auf das Areal mit einer Fläche von 13‘851 m2, entspricht dies einem Quadratmeterpreis von 1‘300 Franken. In boomenden Regionen wie dem Limmattal ist der Siedlungsdruck hoch und geeignete, nahegelegene Grundstücke für die Infrastrukturen von Limeco sind rar. Der Kauf ist eine einmalige Chance.

Anerkannte und unabhängige Experten für Immobilien- und Standortentwicklung der Wüest Partner AG, haben die Transaktion begleitet und gehen von einer langfristigen Werthaltigkeit aus. Denn Industrie- und Gewerbeland bleibt aufgrund des anhaltenden Siedlungsdrucks knapp, sowohl im Kanton Zürich als auch gesamtschweizerisch.

Sollte Limeco das Grundstück nicht für ihre eigenen Bedürfnisse nutzen, kann es der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt oder mit einem anderen Grundstück abgetauscht werden. Dank einer hohen Werthaltigkeit geht Limeco ein vertretbares finanzielles Risiko ein. Selbst im schlechtesten Fall, also bei einer negativen Preisentwicklung, wäre eine allfällige Wertminderung des Areals durch das Eigenkapital von Limeco gedeckt.

Finanzierung des Land- bzw. Aktienkaufs

Gemäss den für eine Interkommunale Anstalt geltenden gesetzlichen Vorgaben, erfolgt die Finanzierung des Landkaufs durch am Markt aufgenommenes Fremdkapital sowie durch Eigenmittel der Limeco. Für die Trägergemeinden werden keine Investitionen notwendig. Hierbei gilt es allerdings zu erwähnen, dass gemäss Gründungsvertrag die Trägergemeinden solidarisch für die Verbindlichkeiten von Limeco haften.

Genehmigung des Kaufs der strategischen Landreserve

Gestützt auf Art. 6 des Gründungsvertrags der Interkommunalen Anstalt Limeco, müssen über den zur Genehmigung beantragten Kredit für den Kauf der strategischen Landreserve die Trägergemeinden befinden. Diese beschliessen hierüber nach den Vorgaben ihrer jeweiligen Gemeindeordnung. Ein den Trägergemeinden unterbreiteter Antrag gilt als angenommen, wenn dieser die Zustimmung der Mehrheit der Gemeinden, darunter auch die Zustimmung von mindestens einer der beiden Städte Schlieren oder Dietikon erhalten hat (Art. 9 Gründungsvertrag).

Gemäss Art. 8 Gemeindeordnung der Gemeinde Oberengstringen, untersteht diese Beschlussfassung in Oberengstringen der obligatorischen Urnenabstimmung.

Ergänzende Erläuterungen / Unterlagen zur Vorlage

Weitere Erläuterungen zum beantragten Kaufgeschäft können aus dem ebenfalls den Abstimmungsunterlagen beigefügten beleuchtenden Bericht der Limeco entnommen werden.

Die detaillierten und umfangreichen Unterlagen zu dieser Abstimmungsvorlage liegen bei der Geschäftsstelle der Interkommunalen Anstalt Limeco, Reservatstras­se 5, 8953 Dietikon, zur Einsicht auf. Diese können nach vorgängiger Anmeldung (Montag bis Freitag, 08.00 -12.00 Uhr und 13.00 - 16.45 Uhr / Tel. 044 745 64 64 / office@limeco.ch) von jedermann begutachtet werden.

Stellungnahme des Gemeinderates Oberengstringen

Obschon es über die organisatorische Zukunft der Interkommunalen Anstalt Limeco noch einige Fragen zu klären gilt, macht es Sinn die Weichen so zu stellen, dass die Weiterführung von deren regionalen Infrastrukturanlagen auch langfristig gesichert werden. Der nun beantragte Kauf des Hasler-Areals in Dietikon eröffnet verschiedene Möglichkeiten und stellt ungeachtet der weiteren Entwicklung der Limeco eine wertsichernde Investition dar. In diesem Sinne wird den Stimmberechtigten die Annahme der Vorlage empfohlen.

Oberengstringen, 27. Februar 2023

 

Formulierung
Stimmen Sie der Vorlage zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 88,36 %
721
Nein-Stimmen 11,64 %
95
Stimmberechtigte
3'731
Stimmbeteiligung
21.90
Ebene
Verband
Art
Antrag
Name
BB_Urnenabstimmung_September_2023_final.pdf Download 0 BB_Urnenabstimmung_September_2023_final.pdf

Limeco; Projektierungskredit über 41.4 Mio. Franken

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage ist angenommen.
Beschreibung

Zusammenfassende Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlagen

Vorlage 1

Projektierungskredit über 41,4 Millionen Franken für die Planung von:

Erweiterung ARA, Ersatzneubau KVA inkl. Abscheidung CO2, Schnittstellen Energiegewinnung

Ziel des Projektierungskredits ist es, mit minimal notwendigen Mitteln ein genehmigungsfähiges Gesamtprojekt zu entwickeln, mit einer möglichst hohen Kosten-, Planungs- und Terminsicherheit. Die Kosten für die Projektierung widerspiegeln die Grösse und die Komplexität der Vorhaben und werden wie folgt geschätzt:

Projektierungskredit (2023 bis 2026)                                      Projektierungskosten*

Positionen                                                                      in CHF Mio. (exkl. MWST)

–  Abwasserreinigungsanlage ARA**                                                                10.0

–  Kehrichtverwertungsanlage KVA                                                                  23.7

–  Abscheidung CO2                                                                                           3.1

–  Energiegewinnung                                                                                         1.2

–  Anschluss- und Synergieprojekte***                                                                3.4

Total                                                                                                                41.4

 

   *  inkl. übergeordneter Koordination, Kommunikation, Rechtsberatung, Studienauftrag, Architektur, Umweltgutachten, Bauherrenleistung, Unvorhergesehenes usw.

  **  für Erweiterung bis 2034 und Ersatzneubau ab 2035 bis 2050

***  für Verwaltung, Landschaftsbild, Verkehrsanbindungen, Umgebung, Recyclinghof usw.

Für die Umsetzung aller Projekte rechnet Limeco in den nächsten 25 Jahren mit einem Investitionsbedarf von rund 1 Milliarde Franken (Preisstand April 2020, ohne Mehrwertsteuer): ARA 250 Millionen, KVA 500 Millionen, Abscheidung CO2 125 Millionen und Energiegewinnung 100 Millionen Franken.

Leistungen im Rahmen des Projektierungskredits

Damit alle Anlagen gemäss den vorstehend aufgeführten Positionen auf den Arealen von Limeco nebeneinander Platz finden und optimal aufeinander abgestimmt sind, braucht es in einem ersten Schritt ein kombiniertes, umfassendes Projekt für die Erarbeitung von Verfahrenstechnik sowie Bau und Logistik. Bis zur Abstimmung über den Realisierungskredit im Jahr 2026 liegen folgende Resultate vor:

–  Komplette Dokumentation Vorprojekt gemäss SIA Phase 31 (Pläne, Berichte,
Visualisierungen, Schemen, Nachweise)

–  Kostenschätzung für sämtliche projektierten Anlagen mit Genauigkeit +/- 20 %

–  Erste Teile des Bauprojekts gemäss SIA-Phase 32 für ARA und KVA

–  Abstimmungsdossiers Realisierungskredit ARA und KVA

Der Kredit für die restliche Projektierung der Bauprojekte ARA und KVA kommt zusammen mit dem Realisierungskredit zur Abstimmung.

Finanzierung des Projektierungskredits

Gemäss den für eine Interkommunale Anstalt geltenden gesetzlichen Vorgaben, erfolgt die Finanzierung des Projektierungskredits durch am Markt aufgenommenes Fremdkapital sowie durch Eigenmittel der Limeco. Für die Trägergemeinden werden keine Investitionen notwendig. Hierbei gilt es allerdings zu erwähnen, dass gemäss Gründungsvertrag die Trägergemeinden solidarisch für die Verbindlichkeiten von Limeco haften.

Genehmigung des Projektierungskredits

Gestützt auf Art. 6 des Gründungsvertrags der Interkommunalen Anstalt Limeco, müssen über den zur Genehmigung beantragten Projektierungskredit die Trägergemeinden befinden. Diese beschliessen hierüber nach den Vorgaben ihrer jeweiligen Gemeindeordnung. Ein den Trägergemeinden unterbreiteter Antrag gilt als angenommen, wenn dieser die Zustimmung der Mehrheit der Gemeinden, darunter auch die Zustimmung von mindestens einer der beiden Städte Schlieren oder Dietikon erhalten hat (Art. 9 Gründungsvertrag).

Gemäss Art. 8 Gemeindeordnung der Gemeinde Oberengstringen, untersteht diese Beschlussfassung in Oberengstringen der obligatorischen Urnenabstimmung.

Ergänzende Erläuterungen / Unterlagen zur Vorlage

Weitere Erläuterungen zum beantragten Projektierungskredit können aus dem ebenfalls den Abstimmungsunterlagen beigefügten beleuchtenden Bericht der
Limeco entnommen werden.

Die detaillierten und umfangreichen Unterlagen zu dieser Abstimmungsvorlage liegen bei der Geschäftsstelle der Interkommunalen Anstalt Limeco, Reservatstras­se 5, 8953 Dietikon, zur Einsicht auf. Diese können nach vorgängiger Anmeldung (Montag bis Freitag, 08.00 -12.00 Uhr und 13.00 - 16.45 Uhr / Tel. 044 745 64 64 / office@limeco.ch) von jedermann begutachtet werden.

Stellungnahme des Gemeinderates Oberengstringen

Der Betrieb der Interkommunalen Anstalt Limeco bildet im Limmattal schon seit Jahrzehnten einen festen Bestandteil der regionalen Infrastruktur, auf welche die Trägergemeinden nicht verzichten können. Obschon es über die organisatorische Zukunft der Limeco noch einige Fragen zu klären gilt, dürfen deren technischen Aufgabestellungen nicht vernachlässigt werden. In diesem Sinne ist es unerlässlich, die diesbezüglich erforderlichen Überlegungen rechtzeitig zu tätigen und entsprechende strategische und operative Entscheidungen zu treffen. Demzufolge unterstützt der Gemeinderat Oberengstringen das von der Limeco angestrebte Planungsvorhaben und empfiehlt den Stimmberechtigten die Annahme der Vorlage.

Oberengstringen, 27. Februar2023

 

Formulierung
Stimmen Sie der Vorlage zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 90,46 %
740
Nein-Stimmen 9,54 %
78
Stimmberechtigte
3'731
Stimmbeteiligung
21.98
Ebene
Verband
Art
Antrag
Name
BB_Urnenabstimmung_September_2023_final.pdf Download 0 BB_Urnenabstimmung_September_2023_final.pdf