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Datum
25. September 2022, 9.30 Uhr - 11.00 Uhr
Lokalität

Urne im Foyer des Gemeindehauses

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Matthias Ebnöther
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www.oberengstringen.ch

Eidgenössische Vorlagen

Massentierhaltungsinitiative

Abgelehnt
Ergebnis
Die Initiative wird abgelehnt.
Beschreibung
Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze zum Schutz der Tiere. Würde und Wohlergehen von Tieren sind geschützt, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden. Der Bund fördert zudem landwirtschaftliche Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Das schreibt die Verfassung vor. Immer mehr Nutztiere leben in speziell tierfreundlichen Ställen und haben regelmässig Zugang ins Freie.

Die Vorlage

Die Initiative will den Schutz der Würde von Nutztieren wie Rindern, Hühnern oder Schweinen in die Verfassung aufnehmen. Sie will zudem die Massentierhaltung verbieten, weil dabei das Tierwohl systematisch verletzt werde. Der Bund müsste strengere Mindestanforderungen festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Diese Anforderungen müssten mindestens den Bio- Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen und alle Landwirtschaftsbetriebe müssten sie bei der Tierhaltung einhalten. Die Anforderungen würden auch für den Import von Tieren und Tierprodukten wie auch von Lebensmitteln mit Zutaten tierischer Herkunft gelten. Dadurch würden Abkommen mit wichtigen Handelspartnern verletzt. Höhere Investitions- und Betriebskosten, aufwendige Kontrollen in ausländischen Betrieben und eine Verteuerung der Lebensmittel tierischer Herkunft wären die Folge.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» annehmen?

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Nein 
 
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Nutztiere sind schon sehr gut geschützt. Immer mehr Tiere werden besonders tierfreundlich gehalten. Ein Importverbot für Produkte ohne Bio-Standard in der Tierhaltung wäre nur mit sehr grossem Aufwand durchzusetzen. Viele Lebensmittel würden teurer.
admin.ch/massentierhaltungsinitiative 

Empfehlung des Initiativkomitees

Ja 
 
Laut Komitee wird das Tierschutzgesetz oft als vorbildlich bezeichnet. Das Komitee findet jedoch, dass die Realität in der Landwirtschaft anders aussehe. Die Initiative fordert deshalb eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, regelmässigen Auslauf ins Freie, kleinere Gruppengrössen und eine schonende Schlachtung.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 42,27 %
714
Nein-Stimmen 57,73 %
975
Stimmberechtigte
3'722
Stimmbeteiligung
46.24
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
Eidgenossische_Abstimmung_-_Protokoll_vom_25.09.2022.pdf Download 0 Eidgenossische_Abstimmung_-_Protokoll_vom_25.09.2022.pdf

Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wird angenommen.
Beschreibung

Ausgangslage

Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren.

Die Vorlage

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor. Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf 2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent. Die Reform bringt zudem mehr Flexibilität: Es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren. Wer länger als bis 65 arbeitet, kann neu unter bestimmten Bedingungen Beitragslücken schliessen und damit die Rente verbessern. Das schafft einen Anreiz, länger erwerbstätig zu sein.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen?

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Ja 
 
Für Bundesrat und Parlament ist die minime Erhöhung der Mehrwertsteuer gerechtfertigt und notwendig. Sie trägt massgeblich zur Sicherung der AHV bei. Wollte man die Finanzen der AHV allein mit Einsparungen stabilisieren, wäre ein einschneidender Abbau der Leistungen notwendig.
admin.ch/ahv-21 

Standpunkt der Minderheit im Parlament

Nein 
 
Eine Minderheit im Nationalrat hat den Bundesbeschluss abgelehnt. Diese Parlamentsmitglieder waren aber nicht grundsätzlich dagegen, für die AHV zusätzliche Mittel zu beschaffen. Sie wollten aber nicht nur die Mehrwertsteuer erhöhen, sondern auch einen Teil der Gewinne der Nationalbank der AHV geben.
parlament.ch > Ratsbetrieb > Curia Vista > Geschäfte > 19.050 

Abstimmung im Nationalrat

126 Ja
40 Nein
27 Enthaltungen
126 Ja
40 Nein
27 Enthaltungen

Abstimmung im Ständerat

43 Ja
0 Nein
0 Enthaltungen
43 Ja
0 Nein
0 Enthaltungen

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21) annehmen?

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Ja 
 
Neben zusätzlichen Einnahmen sind für Bundesrat und Parlament auch Einsparungen nötig, um die Finanzen der AHV zu stabilisieren. Deshalb wird das Rentenalter von Frau und Mann vereinheitlicht. Die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 wird finanziell abgefedert.
admin.ch/ahv-21 

Empfehlung des Referendumskomitees

Nein 
 
Laut dem Komitee wird einseitig auf Kosten der Frauen gespart, obwohl diese bereits heute um einen Drittel tiefere Altersrenten erhalten. Und das sei nur der erste Schritt, denn das Rentenalter 67 für alle stehe schon auf dem Programm. AHV 21 sei die erste Abbauvorlage von vielen, die uns alle betreffen.
ahv21-nein.ch 
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 58,69 %
969
Nein-Stimmen 41,31 %
682
Stimmberechtigte
3'722
Stimmbeteiligung
45.43
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum
Name
Eidgenossische_Abstimmung_-_Protokoll_vom_25.09.2022.pdf Download 0 Eidgenossische_Abstimmung_-_Protokoll_vom_25.09.2022.pdf

Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wird angenommen.
Beschreibung

Ausgangslage

Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren.

Die Vorlage

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor. Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf 2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent. Die Reform bringt zudem mehr Flexibilität: Es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren. Wer länger als bis 65 arbeitet, kann neu unter bestimmten Bedingungen Beitragslücken schliessen und damit die Rente verbessern. Das schafft einen Anreiz, länger erwerbstätig zu sein.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen?

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Ja 
 
Für Bundesrat und Parlament ist die minime Erhöhung der Mehrwertsteuer gerechtfertigt und notwendig. Sie trägt massgeblich zur Sicherung der AHV bei. Wollte man die Finanzen der AHV allein mit Einsparungen stabilisieren, wäre ein einschneidender Abbau der Leistungen notwendig.
admin.ch/ahv-21 

Standpunkt der Minderheit im Parlament

Nein 
 
Eine Minderheit im Nationalrat hat den Bundesbeschluss abgelehnt. Diese Parlamentsmitglieder waren aber nicht grundsätzlich dagegen, für die AHV zusätzliche Mittel zu beschaffen. Sie wollten aber nicht nur die Mehrwertsteuer erhöhen, sondern auch einen Teil der Gewinne der Nationalbank der AHV geben.
parlament.ch > Ratsbetrieb > Curia Vista > Geschäfte > 19.050 

Abstimmung im Nationalrat

126 Ja
40 Nein
27 Enthaltungen
126 Ja
40 Nein
27 Enthaltungen

Abstimmung im Ständerat

43 Ja
0 Nein
0 Enthaltungen
43 Ja
0 Nein
0 Enthaltungen

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21) annehmen?

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Ja 
 
Neben zusätzlichen Einnahmen sind für Bundesrat und Parlament auch Einsparungen nötig, um die Finanzen der AHV zu stabilisieren. Deshalb wird das Rentenalter von Frau und Mann vereinheitlicht. Die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 wird finanziell abgefedert.
admin.ch/ahv-21 

Empfehlung des Referendumskomitees

Nein 
 
Laut dem Komitee wird einseitig auf Kosten der Frauen gespart, obwohl diese bereits heute um einen Drittel tiefere Altersrenten erhalten. Und das sei nur der erste Schritt, denn das Rentenalter 67 für alle stehe schon auf dem Programm. AHV 21 sei die erste Abbauvorlage von vielen, die uns alle betreffen.
ahv21-nein.ch 
Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 52,76 %
888
Nein-Stimmen 47,24 %
795
Stimmberechtigte
3'722
Stimmbeteiligung
46.27
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum
Name
Eidgenossische_Abstimmung_-_Protokoll_vom_25.09.2022.pdf Download 0 Eidgenossische_Abstimmung_-_Protokoll_vom_25.09.2022.pdf

Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer

Abgelehnt
Ergebnis
Die Vorlage wird abgelehnt
Beschreibung

Ausgangslage

Der Bund erhebt auf Einkommen aus Zinsen eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. In der Schweiz wohnende Privatpersonen können diese zurückfordern, wenn sie die Zinsen in der Steuererklärung angeben. Auf Zinsen aus Obligationen fällt die Verrechnungssteuer nur an, wenn die Obligationen in der Schweiz ausgegeben wurden. Dies ist ein Nachteil für die Schweizer Wirtschaft. Um Geld aufzunehmen, geben viele Unternehmen ihre Obligationen deshalb in Ländern aus, in denen keine Verrechnungssteuer erhoben wird.

Die Vorlage

Schweizer Unternehmen sollen Obligationen vermehrt in der Schweiz ausgeben. Darum werden mit der Vorlage inländische Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit. Schweizer Obligationen würden so für Anlegerinnen und Anleger attraktiver. Weiter fällt mit der Vorlage auch die Umsatzabgabe für inländische Obligationen und weitere Wertpapiere weg. Diese muss heute beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren bezahlt werden. Beide Massnahmen kämen der Schweizer Wirtschaft zugute. Im günstigsten Fall könnte sich die Reform bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Das Komitee geht davon aus, dass die Vorlage mehr Steuerhinterziehung zur Folge haben wird.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) annehmen?

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Ja 
 
Bundesrat und Parlament wollen abgewanderte Arbeitsplätze und verloren gegangene Steuereinnahmen in die Schweiz zurückholen. Die Reform stärkt den Schweizer Obligationenmarkt und den Werkplatz Schweiz. Im günstigsten Fall könnte sich die Reform bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren.
admin.ch/verrechnungssteuer 

Empfehlung des Initiativkomitees

Nein 
 
Für das Referendumskomitee führt die Reform zu mehr Steuerkriminalität und zu Steuerausfällen von bis zu 800 Millionen Franken. Von der Reform profitieren laut Komitee vor allem ausländische Anlegerinnen und Anleger. Gleichzeitig bleibt die Verrechnungssteuer auf Bankkonten von Schweizer Stimmberechtigten bestehen.
verrechnungssteuer-vorlage-nein.ch 

Abstimmung im Nationa

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) annehmen? Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 49,51 %
808
Nein-Stimmen 50,49 %
824
Stimmberechtigte
3'722
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum
Name
Eidgenossische_Abstimmung_-_Protokoll_vom_25.09.2022.pdf Download 0 Eidgenossische_Abstimmung_-_Protokoll_vom_25.09.2022.pdf

Kantonale Vorlagen

Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre»

Abgelehnt
Ergebnis
Die Vorlage wird abgelehnt
Beschreibung

Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre»

Die Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre» verlangt, dass Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen (z. B. Dividenden) höher besteuert werden. Personen, die mit mindestens 10 Prozent an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften beteiligt sind, sollen die Einkünfte aus diesen Beteiligungen künftig zu 70 Prozent statt wie heute nur zu 50 Prozent versteuern müssen.
 

Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen: NEIN

Darum stimmen wir darüber ab
Die kantonale Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und 
Grossaktionäre» wurde am 3. April 2020 vom Initiativkomitee, c/o Alternative Liste, in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs eingereicht. Volksinitiativen, denen der Kantonsrat nicht zustimmt, unterliegen obligatorisch der Volksabstimmung. Daher stimmen wir über die Initiative ab.
 

Argumente des Kantonsrates und des Regierungsrates gegen die Vorlage

  • Die Erhöhung der Teilbesteuerung für ausgeschüttete Gewinne würde zu einer nachteiligen Mehrbelastung durch Gewinnsteuer und Einkommenssteuer führen.
  • Eine höhere Besteuerung verringert die steuerliche Attraktivität des Kantons. Dies könnte zu Wegzügen von vermögenden Personen und damit einem Verlust von Steuereinnahmen führen.
  • Die verlangte Erhöhung ist im Vergleich zu anderen Kantonen nicht angezeigt und benachteiligt den Kanton Zürich im Standortwettbewerb.

Argumente des Initiativkomitees für die Vorlage

  • Dass Einkünfte aus Beteiligungen nur zum Teil steuerbar sind, gleicht einem Steuerrabatt, von dem nur gut ein Prozent der Steuerpflichtigen profitiert.
  • Die Teilbesteuerung von Dividenden bevorzugt Kapitaleinkommen gegenüber Löhnen und Renten und diskriminiert Klein- gegenüber Grossaktionärinnen und -aktionären.
  • Die Initiative ist moderat. Sie verlangt nicht die vollständige Abschaffung der Teilbesteuerung auf Dividenden, sondern bloss eine Erhöhung von 50 auf 70 Prozent.

Das Initiativkomitee empfiehlt daher: JA

 

 
 
Formulierung
Wollen Sie die Vorlage annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 45,22 %
724
Nein-Stimmen 54,78 %
877
Stimmberechtigte
3'722
Stimmbeteiligung
44.14
Ebene
Kanton
Art
Initiative
Name
Kantonale_Abstimmugen_-_Protokoll_vom_25.09.2022.pdf Download 0 Kantonale_Abstimmugen_-_Protokoll_vom_25.09.2022.pdf

Änderung der Kantonsverfassung; Gegenvorschlag zur «Kreislauf-Initiative»

Abgelehnt
Ergebnis
Die Vorlage wird angeommen.
Beschreibung

Änderung der Kantonsverfassung; Gegenvorschlag zur «Kreislauf-Initiative»

Die Kreislaufwirtschaft hat zum Ziel, bei der Produktion und beim Konsum bestehende Materialien und Produkte so lange wie möglich wiederzuverwenden. Mit der zur Abstimmung stehenden Vorlage sollen günstige Rahmenbedingungen für einen schonenden Umgang mit Rohstoffen, Materialien und Gütern geschaffen und Stoffkreisläufe geschlossen werden. Dafür ist ein neuer Artikel in der Kantonsverfassung vorgesehen. Daher stimmen wir darüber ab. Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen die Annahme des Gegenvorschlags zur zurückgezogenen «Kreislauf-Initiative».
 

Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen: JA

Die Vorlage wurde im Kantonsrat ohne Gegenstimme angenommen. Deshalb gibt es keine offiziellen Gegenargumente.
 
Darum stimmen wir darüber ab
Die Junge Grüne Zürich hat am 6. September 2019 die Volksinitiative «für eine nachhaltige Nutzung von Wertstoffen
(Kreislauf-Initiative)» eingereicht. Die mit der Initiative vorgeschlagene Verfassungsänderung hat der Kantonsrat abgelehnt, jedoch am 31. Januar 2022 einen Gegenvorschlag beschlossen. Dieser Gegenvorschlag sieht ebenfalls eine Änderung der Kantonsverfassung vor. Das Initiativkomitee hat nach der Zustimmung des Kantonsrates zum Gegenvorschlag die Volksinitiative zurückgezogen. Änderungen der Kantonsverfassung unterliegen obligatorisch der Volksabstimmung, weshalb wir über den Gegenvorschlag abstimmen.
 

Argumente des Kantonsrates und des Regierungsrates für die Vorlage

  • Künftig soll ein grösseres Augenmerk auf einen schonenden Ressourceneinsatz gelegt werden. Nicht erneuerbare Rohstoffe sind nicht unendlich verfügbar.
  • Die zunehmende Schliessung von Stoffkreisläufen führt zu einer geringeren Auslandabhängigkeit bei der Versorgung mit Rohstoffen wie zum Beispiel Rohöl.
  • Die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von der steigenden Materialeffizienz und von langlebigeren und nachhaltigeren Produkten.

Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen daher JA

 

Argumente des Kantonsrates und des Regierungsrates für die Vorlage

  • Künftig soll ein grösseres Augenmerk auf einen schonenden Ressourceneinsatz gelegt werden. Nicht erneuerbare Rohstoffe sind nicht unendlich verfügbar.
  • Die zunehmende Schliessung von Stoffkreisläufen führt zu einer geringeren Auslandabhängigkeit bei der Versorgung mit Rohstoffen wie zum Beispiel Rohöl.
  • Die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von der steigenden Materialeffizienz und von langlebigeren und nachhaltigeren Produkten.

Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen daher JA

Die Vorlage wurde im Kantonsrat ohne Gegenstimme angenommen. Deshalb gibt es keine offiziellen Gegenargumente.
Formulierung
Wollen Sie die Vorlage annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 45,22 %
724
Nein-Stimmen 54,78 %
877
Stimmberechtigte
3'722
Stimmbeteiligung
44.14
Ebene
Kanton
Art
Gegenvorschlag
Name
Kantonale_Abstimmugen_-_Protokoll_vom_25.09.2022.pdf Download 0 Kantonale_Abstimmugen_-_Protokoll_vom_25.09.2022.pdf

Kirchliche Wahlen

Neuwahl von Pfarrerinnen und Pfarrern für den Rest der Amtsdauer 2020-2024 der reformierten Kirche Zürich

Beschreibung

Neuwahlen für Pfarrerinnen und Pfarrer für den Rest der Amtsdauer 2020-2024:

Kirchenkreis 10:

Trinkner Diana

Kirchenkreis 11:

Amstutz Manuel Joachim

Kirchenkreis 12:

Ruf Riess Andrea

Gesamtgemeindlich:

Schwendimann Priscilla

 

Anzahl Stimmberechtigte
1'178
Ebene
Kirche
Art
andere Behörde
Name
Ref._Pfarrwahlen_-Protokoll_vom_25.09.2022.pdf Download 0 Ref._Pfarrwahlen_-Protokoll_vom_25.09.2022.pdf