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Informationen

Datum
28. November 2021, 9.30 Uhr - 11.00 Uhr
Lokalität
Urne im Foyer des Gemeindehauses
Kontakt
Matthias Ebnöther
Beschreibung

Die persönliche Stimmabgabe ist am Abstimmungssonntag zwischen 09:30 bis 11:00 Uhr möglich (Gemeindeverwaltung)

Weitere Informationen
https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/va/vab_1_3_3_1.html

Eidgenössische Vorlagen

Justiz-Initiative

Abgelehnt
Ergebnis
Vorlage abgelehnt
Beschreibung

Ausgangslage

Heute wählt das Parlament die Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Die Wahlen finden alle sechs Jahre statt. Das Parlament achtet dabei auf eine angemessene Vertretung der politischen Parteien (sogenannter Parteienproporz). Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten der Justiz-Initiative beeinträchtigt dieses Wahlverfahren die richterliche Unabhängigkeit. Zudem kritisieren sie, Parteilose hätten keine Chance, gewählt zu werden.

Die Vorlage

Die Justiz-Initiative will ein neues Wahlverfahren einführen: Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter sollen künftig durch das Los bestimmt werden. Wer am Losverfahren teilnehmen darf, entscheidet eine Fachkommission. Sie soll nur Personen zum Losentscheid zulassen, die sich fachlich und persönlich für das Richteramt eignen. Die Amtssprachen müssen dabei am Bundesgericht angemessen vertreten sein. Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter könnten ihr Amt bis fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus ausüben. Anders als heute müssten sie sich keiner Wiederwahl stellen. Das Parlament könnte Richterinnen und Richter nur dann abberufen, wenn diese ihre Amtspflichten schwer verletzt haben oder dauerhaft nicht mehr fähig sind, das Amt auszuüben.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)» annehmen?

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Nein  
 
Für Bundesrat und Parlament eignet sich das Losverfahren nicht zur Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter. An die Stelle einer demokratischen Wahl träte der Zufall. Zudem gibt es keine Hinweise, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter nicht unabhängig urteilen. Das heutige System hat sich bewährt.

Empfehlung des Initiativkomitees

Ja  
 
Für das Komitee können Bundesrichterinnen und Bundesrichter im heutigen System kaum unabhängig urteilen, weil sie eine Nichtwiederwahl fürchten müssen. Parteilose Kandidatinnen und Kandidaten haben zudem keine Chance, gewählt zu werden. Die Justiz-Initiative will diese Missstände korrigieren.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 34,08 %
728
Nein-Stimmen 65,92 %
1'408
Stimmberechtigte
3'759
Stimmbeteiligung
59.72
Ebene
Bund
Art
Initiative

Pflegeinitiative

Angenommen
Ergebnis
Vorlage angenommen
Beschreibung

Ausgangslage

Die Pflege ist ein wichtiger Pfeiler der medizinischen Versorgung. Sie steht angesichts der Alterung der Bevölkerung vor grossen Herausforderungen. Um die Qualität der Pflege erhalten zu können, müssen mehr Pflegefachkräfte als heute ausgebildet werden. Zudem müssen Bedingungen geschaffen werden, damit sie länger im Beruf bleiben.

Die Vorlage

Die Initiative verlangt, dass Bund und Kantone die Pflege fördern. Sie sollen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen. Es soll genügend diplomierte Pflegefachpersonen geben und in der Pflege tätige Personen sollen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden. Auch verlangt die Initiative, dass der Bund die Arbeitsbedingungen regelt und für eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen sorgt. Ausserdem sollen Pflegefachpersonen gewisse Leistungen direkt zulasten der Krankenkasse abrechnen können.

Indirekter Gegenvorschlag

Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Sie stellen ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Die Aus- und Weiterbildung soll während acht Jahren mit bis zu einer Milliarde Franken gefördert werden. Pflegefachpersonen sollen gewisse Leistungen direkt abrechnen können, wobei ein Kontrollmechanismus verhindern soll, dass dadurch die Gesundheitskosten und die Krankenkassenprämien steigen. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt und das Referendum nicht ergriffen wird.
 

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Nein  
 
Bundesrat und Parlament wollen die Pflege stärken. Die Initiative geht ihnen aber zu weit, vor allem die Regelung der Arbeitsbedingungen durch den Bund. Ihr Gegenvorschlag sorgt dafür, dass rasch mehr Pflegende ausgebildet werden und diese mehr Kompetenzen erhalten, ohne dass Kosten und Prämien deswegen steigen.

Empfehlung des Initiativkomitees

Ja   
 
Für das Komitee ist der Pflegenotstand längst Realität. Es werden zu wenige Pflegende ausgebildet und zu viele verlassen den Beruf erschöpft nach wenigen Jahren. Der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments ist seines Erachtens ungenügend, weil Massnahmen fehlen, damit Pflegende länger im Beruf bleiben
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 67,18 %
1'494
Nein-Stimmen 32,82 %
730
Stimmberechtigte
3'759
Stimmbeteiligung
61.08
Ebene
Bund
Art
Initiative

Änderung vom 19. März 2021 des Covid-19-Gesetzes

Angenommen
Ergebnis
Vorlage angenommen
Beschreibung

Ausgangslage

Die Corona-Pandemie verlangte vom Bundesrat rasches und weitreichendes Handeln zum Schutz von Menschen und Unternehmen. Anfangs musste er sich dafür zum Teil auf Notrecht stützen. Seit das Parlament im September 2020 das Covid-19-Gesetz verabschiedet hat, legt dieses fest, mit welchen zusätzlichen Massnahmen der Bundesrat die Pandemie bekämpfen und wie er wirtschaftliche Schäden eindämmen soll. Als Reaktion auf die Entwicklung der Krise wurde das Gesetz mehrmals angepasst. Nach einem Referendum nahm die Stimmbevölkerung das Gesetz am 13. Juni 2021 mit 60 Prozent an. Am 28. November wird ein Teil des Gesetzes erneut zur Abstimmung vorgelegt, nachdem ein weiteres Referendum zustande gekommen ist. Es geht dabei um die Anpassungen, die das Parlament im März 2021 beschlossen hat.

Die Vorlage

Mit der Änderung des Gesetzes im März 2021 hat das Parlament Finanzhilfen auf Betroffene ausgeweitet, die bis dahin nicht oder zu wenig unterstützt werden konnten. Das Contact-Tracing zum Unterbrechen der Ansteckungsketten wurde weiterentwickelt und es wurde festgelegt, dass der Bund Covid-Tests fördert und deren Kosten übernehmen kann. Das Parlament schuf zudem die gesetzliche Grundlage für das von ihm verlangte Covid-Zertifikat für Genesene, Geimpfte und negativ Getestete, um Auslandsreisen zu erleichtern und bestimmte Veranstaltungen zu ermöglichen.

Abstimmungsfrage

Wollen Sie die Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen) annehmen?

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Ja 
 
Das mehrmals angepasste Covid-19-Gesetz erlaubt es, Menschen und Unternehmen besser zu schützen. Die Anpassungen vom März 2021 weiten die wichtige wirtschaftliche Hilfe aus und schliessen Unterstützungslücken. Das Covid-Zertifikat vereinfacht Auslandsreisen und ermöglicht die Durchführung bestimmter Veranstaltungen.

Empfehlung des Initiativkomitees

Nein  
 
Für die Komitees ist die Gesetzesänderung vom März 2021 unnötig und extrem. Zum Schutz vor Covid-19 oder anderen Krankheiten genügen ihres Erachtens die bestehenden Gesetze. Nach Ansicht der Komitees führt die Gesetzesänderung auch zu einer Spaltung der Schweiz und zu einer massiven Überwachung von allen.
Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 67,54 %
1'523
Nein-Stimmen 32,46 %
732
Stimmberechtigte
3'759
Stimmbeteiligung
61.80
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum

Kantonale Vorlagen

Energiegesetz (EnerG) (Änderung vom 19. April 2021, Umsetzung der MuKEn 2014)

Angenommen
Ergebnis
Vorlage angenommen
Beschreibung

Energiegesetz (EnerG)

(Änderung vom 19. April 2021; Umsetzung der MuKEn 2014)

Mit der Änderung des Energiegesetzes schafft der Kanton Zürich eine wichtige Grundlage für wirksamen Klimaschutz im Gebäudebereich. Öl- und Gasheizungen müssen künftig am Ende ihrer Lebensdauer durch klimaneutrale Heizungen ersetzt werden. Um hohe Kosten und Härtefälle zu vermeiden, gibt es Ausnahmeregelungen. Die finanziellen Beiträge des Kantons an klimaneutrale Heizungen werden erhöht, um den Umstieg zu erleichtern. Die Änderung des Energiegesetzes setzt die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, Ausgabe 2014 (MuKEn 2014), um. Gegen die vom Kantonsrat beschlossene Umsetzungsvorlage hat der Hauseigentümerverband das Referendum ergriffen, womit es zur Volksabstimmung kommt. Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen die Annahme der Vorlage.

Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen: JA


Darum stimmen wir darüber ab
Gegen die Änderung des Energiegesetzes vom 19. April 2021 wurde das Volksreferendum ergriffen. Deshalb stimmen wir über diese Gesetzesänderung ab.
 
Stimmzettel
 

Auf Ihrem Stimmzettel werden Sie gefragt:

Stimmen Sie folgender Vorlage zu?
Energiegesetz (EnerG)
(Änderung vom 19. April 2021; Umsetzung der MuKEn 2014)

Energiegesetz (EnerG) (Änderung vom 19. April 2021; Umsetzung der MuKEn 2014)

Verfasst vom Regierungsrat
Mit der vom Kantonsrat am 19. April 2021 beschlossenen Änderung des Energiegesetzes schafft der Kanton Zürich eine wichtige Grundlage für wirksamen Klimaschutz im Gebäudebereich. Öl- und Gasheizungen müssen künftig am Ende ihrer Lebensdauer durch klimaneutrale Heizungen ersetzt werden. Diese sind in den meisten Fällen langfristig günstiger als Öl- und Gasheizungen. Falls die Kosten über die gesamte Lebensdauer um mehr als 5 Prozent höher ausfallen, darf wieder eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Die finanziellen Beiträge des Kantons an klimaneutrale Heizungen werden erhöht, um den Umstieg zu erleichtern. Die Umstellung auf klimaneutrale Heizungen verringert die Abhängigkeit von Energieimporten und fördert Innovationen für moderne Haustechniksysteme. Das schafft neue Arbeitsplätze. Mit der Änderung des Energiegesetzes werden die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, Ausgabe 2014 (MuKEn 2014), umgesetzt. Gegen die vom Kantonsrat beschlossene Umsetzungsvorlage hat der Hauseigentümerverband das Referendum ergriffen, womit es zur Volksabstimmung kommt. Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen die Annahme der Vorlage.
Die Klimakrise ist eine der grössten Herausforderungen unserer Zeit. Um die Folgen – Hitzewellen, Dürren, Hochwasser und Stürme – einzugrenzen, braucht es rasche und wirksame Massnahmen.
Im Kanton Zürich sind rund 120 000 Öl- und Gasheizungen in Betrieb. Sie verursachen 40 Prozent der klimabelastenden CO2-Emissionen. Die vom Kantonsrat am 19. April 2021 beschlossene Änderung des Energiegesetzes bezweckt daher die Förderung einer umweltschonenden, wirtschaftlichen und sicheren Energieversorgung. So sieht die Gesetzesänderung für bestehende Bauten vor, dass Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer durch ein klimaneutrales Heizsystem ersetzt werden müssen. Als klimaneutrale Heizsysteme kommen meistens Wärmepumpen, Fernwärme oder Holzheizungen zum Einsatz. Auch Biogas-Lösungen sind zulässig. Elektroheizungen und
-boiler müssen bis 2030 ersetzt werden. Sie verbrauchen sehr viel Strom und stehen nur noch selten im Einsatz. Eine Wärmepumpe erzeugt mit gleich viel Strom etwa das Drei- bis Vierfache an Wärme.
 
Handlungsbedarf ausgewiesen
Heute wird mehr als jede zweite Öl- oder Gasheizung am Ende ihrer Lebensdauer durch eine neue Öl- oder Gasheizung ersetzt. Damit erreicht der Kanton Zürich seine Klimaziele nicht. Laut einer Umfrage in der Stadt Zürich haben sich weniger als die Hälfte der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer beim Heizungsersatz mit Alternativen zu Öl und Gas befasst. Um die Klimaziele zu erreichen, braucht es daher verbindliche Regeln für den Ersatz von Heizungen.
 
Langfristig günstiger
Die Technologien sind heute vorhanden, um die klimabelastenden Öl- und Gasheizungen durch saubere, moderne Heizsysteme zu ersetzen. Diese Lösungen sind in den meisten Fällen langfristig sogar günstiger als Öl- und Gasheizungen (siehe Grafik). Zwar kann beispielsweise die Anschaffung einer Wärmepumpe zwei- bis dreimal so viel kosten wie eine Öl- oder Gasheizung. Im Betrieb ist die Wärmepumpe jedoch deutlich günstiger. Über die gesamte Lebensdauer von rund 20 Jahren betrachtet lohnt sich deshalb die Investition in eine Wärmepumpe.
 

Über die gesamte Lebensdauer gerechnet ist eine Wärmepumpe heute häufig günstiger als eine Öl- oder Gasheizung. Beispiel: Ölheizungsersatz Einfamilienhaus, jährliche Kosten bei 20 Jahren Betriebsdauer, bisheriger Verbrauch 2200 Liter Heizöl, Förderbeiträge berücksichtigt. Quelle: erneuerbarheizen.ch

Flexible, faire Vorgaben
Der Umstieg auf ein klimaneutrales System ist ferner nur dann verpflichtend, wenn er technisch möglich und finanziell tragbar ist. Sind die Kosten über die gesamte Lebensdauer mehr als 5 Prozent höher im Vergleich zu einer neuen Öl- oder Gasheizung, darf wieder eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Damit soll verhindert werden, dass hohe Mehrkosten für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie Mieterinnen und Mieter entstehen. Allerdings sind dann entweder punktuelle Energieeffizienzmassnahmen am Haus umzusetzen oder 10 Prozent des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken.
 
Ausnahmen für Härtefälle
Sollte eine Hauseigentümerin oder ein Hauseigentümer die Investitionskosten eines Umstiegs nicht tragen können, greift die Härtefallregelung. Diese sieht einen Aufschub der Umstiegspflicht bis nach dem nächsten Eigentümerwechsel vor. Damit wird sichergestellt, dass niemand sein selbst bewohntes Haus veräussern muss, weil er die Kosten des Umstiegs nicht finanzieren kann.
 
Der Kanton fördert klimaneutrale Heizungen finanziell
Bereits heute unterstützt der Kanton klimaneutrale Heizungen finanziell mit jeweils mehreren Tausend Franken. Für eine Erdsonden-Wärmepumpe beispielsweise beträgt die Unterstützung durchschnittlich rund 10 000 Franken. Mit der Gesetzesänderung wird der jährliche kantonale Gesamtbetrag für Förderungen im Energiebereich von 8 auf 15 Millionen Franken erhöht. Zusammen mit den Bundesgeldern stehen so jährlich rund 65 Millionen Franken zur Verfügung – 20 Millionen Franken mehr als heute.
 
Keine Mehrkosten für Mieterinnen und Mieter
Das Gesetz schützt nicht nur Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer vor hohen Mehrkosten, sondern auch Mieterinnen und Mieter. Während durch die höheren Anfangsinvestitionen für eine klimaneutrale Heizung die Mieten leicht steigen können, sinken die Mietnebenkosten (Kosten für Heizenergie). Das gleicht sich unter dem Strich aus.
 
Neubauten produzieren künftig selbst Strom
Neubauten und Erweiterungen von bestehenden Gebäuden sollen künftig mindestens dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Sie müssen so gebaut und ausgerüstet werden, dass der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung möglichst gering ist. Zudem sind sie künftig mit klimaneutralen Heizungen auszustatten. Das ist bereits heute in über 90 Prozent der Neubauten der Fall. Um einen Beitrag an die Deckung der Stromnachfrage zu leisten, müssen Neubauten zudem einen Teil ihres Energiebedarfs selbst erzeugen, beispielsweise mit Solarpanels. Damit wird ein Beitrag zum Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen geleistet.
 
Innovationen und Arbeitsplätze schaffen
Mit dem Umstieg auf klimaneutrale Heizsysteme wird ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Zudem reduziert er die Abhängigkeit von Ländern, die Öl und Gas exportieren. Die Wertschöpfung bleibt im Land. Gleichzeitig werden Innovationen für moderne Haustechniksysteme gefördert, die auch auf dem Weltmarkt gefragt sind. Lokale Unternehmen können wachsen und es entstehen neue Arbeitsplätze.
 
Erfolgreich in anderen Kantonen
Mit der Änderung des Energiegesetzes werden die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, Ausgabe 2014 (MuKEn 2014), umgesetzt. Bei den MuKEn 2014 handelt es sich um das von den Kantonen gemeinsam erarbeitete Gesamtpaket energierechtlicher Vorschriften im Gebäudebereich. Die gemeinsame Erarbeitung von Mustervorschriften für den Energiebereich durch die Kantone hat sich bewährt. Rund die Hälfte aller Kantone kennt bereits ähnliche Vorschriften, wie die vom Kanton Zürich geplanten. Die Erfahrungen in diesen Kantonen zeigen: Dank klaren gesetzlichen Regelungen beim Heizungsersatz kommen nur noch wenige Öl- und Gasheizungen zum Einsatz. Der gewählte Ansatz ist also praxistauglich.
 
Was ist eine Wärmepumpe?
Wärmepumpen können die Wärme im Untergrund, im Wasser oder in der Luft nutzen, um ein Gebäude zu heizen. Sie werden mit Strom betrieben und verbrauchen bloss rund einen Drittel des Stroms, den eine Elektroheizung benötigt. Moderne Wärmepumpen können nicht nur heizen, sondern auch kühlen – ein angenehmer Zusatznutzen.
 

Das Zürcher Rathaus wird mit einer Wärmepumpe beheizt. Foto: Michael Gächter

Massgebliche Entwicklungen der Wärmepumpentechnik kamen aus der Schweiz. Bereits 1938 erhielt das Zürcher Rathaus eine Wärmepumpenanlage, weltweit ein Meilenstein in der Geschichte der Wärmepumpen. Mit Wärme aus der Limmat sorgte sie für eine angenehme Raumtemperatur. Auch heute noch ist die Schweiz international führend bei Wärmepumpen.

Standpunkt der Minderheit des Kantonsrates

Verfasst von der Geschäftsleitung des Kantonsrates
Warum ein Nein zur Änderung des Energiegesetzes?
Die Minderheit des Kantonsrates steht hinter den neuen Mustervorschriften für Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014). Sie lehnt aber deren spezifische Zürcher Umsetzung im vorliegenden Energiegesetz aus folgenden Gründen ab:
 
Teure Zürcher Sonderlösung für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie für Mieterinnen und Mieter
Die Zürcher Version zur Umsetzung der «Mustervorschriften für Kantone im Energiebereich» (MuKEn 2014) geht in einem entscheidenden Punkt über das hinaus, was die kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren in den MuKEn 2014 vorgeschlagen hatten. Sie legt fest, dass beim Ersatz von Wärmeerzeugern (Heizungen, Boiler) in bestehenden Gebäuden ausschliesslich erneuerbare Energien zum Zug kommen müssen, falls das technisch machbar ist und über die Lebensdauer nicht mehr als 5 Prozent teurer wird. Die Einschränkungen «technisch machbar» und «nicht teurer als 5 Prozent über die Lebensdauer» sollen beruhigen. Sie können aber nicht über die hohen Anfangsinvestitionen für solche Anlagen hinwegtäuschen. Nicht alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können sich das leisten. Die Mieterinnen und Mieter – also der Grossteil der Zürcher Bevölkerung – werden durch höhere Mieten zur Kasse gebeten werden. Viele ältere Wohngebäude werden bei dieser Gelegenheit aus Rentabilitätsüberlegungen wohl gleich totalsaniert oder gar ersetzt.
 
Untaugliche und bürokratische Regelungen zur Beschwichtigung
Der Kanton legt nicht nur die Kriterien für den Heizungsersatz fest. Er kontrolliert gleichzeitig, ob die Gesamtkosten für den Ersatz des Wärmeerzeugers über die Lebensdauer mehr als 5 Prozent betragen. Für die meisten Gebäude werden damit hohe Investitionen unumgänglich. Selbst bei Bewilligung einer Ausnahme müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer dafür sorgen, dass mindestens 10 Prozent des Energiebedarfs der Baute durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Welche Hausbesitzerin, welcher Hausbesitzer mag all diese bürokratischen Hürden überwinden?
Es nützt den Betroffenen wenig, wenn in einer Härtefallregelung der Aufschub bis nach einer Handänderung gewährt wird. Die sogenannte «Härtefallregelung» ist wenig durchdacht: Haben etwa die Erben eines älteren Hauses, oft junge Familien, das nötige Geld, um innert kurzer Frist einen Heizungsersatz vorzunehmen? Und falls die alten Eigentümer eine kaputte Heizung nach langem Hin und Her mit den Behörden doch noch durch eine konventionelle Lösung ersetzen konnten: Soll dann eine relativ neue, voll funktionsfähige Anlage nach einer Handänderung ersetzt werden müssen?
 
Zwang und Verbote statt Eigeninitiative und Innovation
Schon heute werden fossil betriebene Wärmeerzeuger von vielen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern aus eigener Initiative durch Lösungen mit erneuerbaren Energien ersetzt. Sie tun dies, weil sie überzeugt sind, damit den Wert ihres Eigentums zu steigern, und weil sich diese Investitionen auf Dauer lohnen. Im Vergleich zu 1990 konnte der Verbrauch von fossilen Brennstoffen im Gebäudebereich um 30 Prozent gesenkt werden. Das ist umso bemerkenswerter, als in diesem Zeitraum die Zahl der Wohngebäude um 33 Prozent zugenommen hat. Wieso also sollen Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die sich eine teure Lösung vielleicht zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht leisten können, dazu gezwungen werden? Fakt ist auch, dass neue Ölheizungen heute viel umweltfreundlicher sind als die alten, die ersetzt werden müssen. Freie Bürgerinnen und Bürger setzen deshalb weiterhin auf Eigeninitiative und die Kraft der Innovation statt auf staatlichen Zwang!

Stellungnahme des Referendumskomitees

Nein zu höheren Mieten und Leerkündigungen
Das Energiegesetz schiesst weit über das Ziel hinaus. Es bringt neue Verbote und massiv höhere Kosten für Mieter und Hauseigentümer.
Nein zu unnötiger Bürokratie: Im Gebäudebereich hat sich Eigenverantwortung bewährt. Der Treibhausgasausstoss ist hier gegenüber 1990 um 34,5% gesunken – dies trotz Bevölkerungswachstum und einer Zunahme der Wohnflächen. Die Hauseigentümer nehmen ihre Verantwortung für Klima und Umwelt längst wahr.
Nein zu höheren Mieten und Leerkündigungen: Das Gesetz will Hauseigentümer quasi mit der Abrissbirne verpflichten, Öl- und Gasheizungen durch Wärmepumpen zu ersetzen. Dies führt zu massiven Mehrkosten, welche die Mieter durch höhere Mieten mitbezahlen müssen. Derartige Vorschriften machen oft eine Gesamtsanierung nötig, wenn nicht sogar einen Ersatzneubau. Die Behauptung, das Gesetz lasse im Ausnahmefall den 1:1-Ersatz einer fossilen Heizung zu, ist Augenwischerei. In diesem Fall sind die Hauseigentümer verpflichtet, den Energieverbrauch um 10% zu senken oder den Energiebedarf durch erneuerbare Energie abzudecken. Der staatlich verordnete Heizungsersatz hat seinen Preis. Die Mieter müssen dies letztlich berappen. Fazit: Die Mieten, vor allem in Zürich und Winterthur, werden steigen und es kann zu Leerkündigungen wegen Gesamtsanierungen kommen.
Nein zu Zwangsverkäufen: Um Ölheizungen mit Wärmepumpen zu ersetzen, sind je nach Gebäudezustand hohe Investitionen erforderlich. Es wird so weit kommen, dass ältere Hauseigentümerinnen mit geringer Rente ihr Haus zwangsverkaufen müssen – der Härtefallklausel zum Trotz.
Nein zum «Züri Finish»: Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) sind bereits sehr streng. Dass der Kanton Zürich nochmals weit darüber hinausgehen will, ist absurd und unverständlich.
 
Parolen
 

Parolen der im Kantonsrat vertretenen Parteien

- Die Parolen der im Kantonsrat vertretenen Parteien sind noch nicht bekannt. -
Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen: JA
Der Kantonsrat hat am 19. April 2021 der Änderung des Energiegesetzes (Umsetzung  der MuKEn 2014) zugestimmt.
121 Ja
46 Nein
Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Energiegesetz (EnerG) (Änderung vom 19. April 2021; Umsetzung der MuKEn 2014)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 60,90 %
1'243
Nein-Stimmen 39,10 %
798
Stimmberechtigte
3'759
Stimmbeteiligung
56.37
Ebene
Kanton
Art
Fakultatives Referendum

Bezirkswahlen

Ersatzwahl des Präsidiums des Bezirksgerichts Dietikon, 1. Wahlgang

Ergebnis

Moser-Frei Fabienne (parteilos): 882 Stimmen 

Hoffmann Benedikt, (SVP): 543 Stimmen

Stimmbeteiligung
41.63
Ebene
Bezirk
Art
Legislative