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Informationen

Datum
1. September 2019
Lokalität
Urne im Foyer des Gemeindehauses
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Gemeindekanzlei

Kantonale Vorlagen

Steuergesetz (StG) (Änderung vom 1. April 2019; Steuervorlage 17)

Beschreibung
Mit der Steuervorlage 17 setzt der Kanton Zürich die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in seinem kantonalen Steuergesetz um. International nicht mehr akzeptierte Steuerprivilegien für überwiegend im Ausland tätige Konzerne werden abgeschafft. Im Gegenzug stehen künftig allen Unternehmen neue Steuerabzüge für Forschung und Entwicklung, Patentverwertung und Eigenfinanzierung offen; eine moderate Senkung der Gewinnsteuer ergänzt diese gezielt wirkenden Abzüge. Weiter sorgt der Kanton dafür, dass die Gemeinden und Städte zusätzliche Mittel erhalten, unter anderem für die Finanzierung der Zusatzleistungen zur AHV/IV. Mit einer wettbewerbsfähigen Unternehmensbesteuerung soll der Wirtschaftsstandort Zürich attraktiv bleiben: Arbeitsplätze sollen im Kanton Zürich gehalten und Steuererträge längerfristig gesichert werden. Ohne diese Änderungen wären infolge von Wegzügen von Unternehmen spürbare Ausfälle bei den Steuererträgen zu erwarten.
Ebene
Kanton
Art
-